Pressemitteilung Verordnung zum Pflichtexemplargesetz – Ablieferungspflicht tritt heute in Kraft
Mit dem heutigen Erlass der Verordnung zum Pflichtexemplargesetz durch den Senat von Berlin tritt die Ablieferungspflicht für digitale Publikationen aus Berlin an die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) in Kraft. Damit sind alle Produzent*innen digitaler Medienwerke, die ihren Sitz in Berlin haben, ab sofort zur Bereitstellung und Ablieferung an die ZLB verpflichtet.
Seit über dreihundert Jahren wird das schriftliche Kulturerbe Berlins von Bibliotheken gesammelt. Als Landesbibliothek hat die ZLB seit 1995 den Auftrag, Publikationen aus und über Berlin zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Grundlage hierfür bildet das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren.
2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus zu diesem Zweck das Pflichtexemplargesetz angepasst und auf digitale Medienwerke erweitert. Es ermöglicht Produzent*innen digitaler Publikationen ab heute, Teil des digitalen kulturellen Gedächtnisses der Stadt zu werden.
Schon jetzt stellt die ZLB besonders nachgefragte Inhalte – z.B. die digitalisierten Berliner Adress- und Telefonbücher, Stadtpläne, Architektur- und Bauzeitschriften - in der Digitalen Landesbibliothek Berlin unter digital.zlb.de bereit. Darüber hinaus sind dort mehr als 40.000 originär digitale Publikationen v.a. zu Berlin und kommunalwissenschaftlichen Themen sowie amtliche Veröffentlichungen zugänglich. Seit zwei Jahren arbeitet die ZLB am Aufbau der Infrastruktur für die Ablieferung digitaler Publikationen, die ab sofort genutzt werden kann.
Die Sammlung von digitalem Schriftgut stellt nur den ersten Schritt für die Bewahrung des digitalen Kulturerbes Berlins dar. Sie allein beinhaltet die Sammlung von jährlich ca. 30.000 digitalen Publikationen von Verlagen, aber auch von Stiftungen, Vereinen, Initiativen und anderen öffentlichen Einrichtungen. Für die Zukunft ist die Sammlung weiterer Formate und der Aufbau eines Berliner Webarchivs geplant.
Wie funktioniert die Ablieferung?
Auf der Webseite der digitalen Landesbibliothek digital.zlb.de können ab sofort digitale Publikationen über ein Webformular abgeliefert werden. Wenn Sie Ihre Publikationen bereits an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) abliefern, können Sie mit uns vereinbaren, dass wir Ihre Publikationen über die DNB bereitgestellt bekommen. Hierfür entwickeln wir derzeit in einem Kooperationsprojekt die notwendigen Infrastrukturen.
Haben Sie Fragen? Detaillierte Informationen darüber, ob Sie ablieferungspflichtig sind und wie die Ablieferung Ihrer Publikation funktioniert, finden Sie unter https://digital.zlb.de/viewer/e-pflicht/
Ich freue mich über Ihr Interesse und stehe für Nachfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Justin Gentzer, Referent des Vorstands
in Vertretung von Anna Jacobi, Pressesprecherin
Fon +49-30-90226-445