Zulassung zum Leihverkehr
Die Zuständigkeit für Zulassungsfragen zum Deutschen Leihverkehr liegt in der Leihverkehrsregion Berlin-Brandenburg bei der regionalen Leihverkehrszentrale sowie dem jeweiligen Länderministerium. Für eine Zulassung ist es erforderlich, dass uns ein Antrag für die fachliche Prüfung und für die Einholung der Stellungnahme des zuständigen Länderministeriums vorliegt.
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Dokumente
Voraussetzung für die Teilnahme am Leihverkehr ist u.a. auch ein Bibliothekssigel/ISIL. Falls Ihre Bibliothek noch nicht über ein ISIL verfügt, kann dies bei der Sigelstelle der Staatsbibliothek zu Berlin beantragt werden.
Die Teilnahme am Leihverkehr wird durch einen Zulassungsbescheid festgestellt. Das Zulassungsverfahren endet mit der Aufnahme der zugelassenen Bibliothek in die amtliche Leihverkehrsliste der Länder Berlin und Brandenburg und Bekanntgabe der Zulassung in den zuständigen Stellen.
Kontakt
Leihverkehrszentrale Berlin-Brandenburg
Teilnahme an der Online-Fernleihe
Die technische Abwicklung liegt bei der KOBV-Zentrale. Sie ist zuständig für:
- den Betrieb des Fernleih-Servers und der Fernleih-Software
- den technischen Support für die Fernleihbibliotheken
- die Abrechnung und den Versand der Rechnungen
Bei Fragen zu diesen Themen steht Ihnen die KOBV-Zentrale gerne zur Verfügung:
Telefon +49 30 84185186
kobv-zt@zib.de