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In Berlin erfolgt - vorbehaltlich etwaiger Sparmaßnahmen - jeweils zum 1. Oktober die Einstellung von Bibliotheksreferendarinnen bzw. Bibliotheksreferendaren für die Laufbahn des höheren Dienstes an öffentlichen Bibliotheken.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung der Ausbildungsplätze wird in der Regel im Frühjahr des jeweiligen Jahres im "Amtsblatt für Berlin" veranlasst (für 2012 voraussichtlich am 17.2.2012) und erscheint zeitgleich hier.
Über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Einstellungsbehörde, der Regierende Bürgermeister, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten, im Einvernehmen mit der/dem LeiterIn der Ausbildungseinrichtung , der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Das Auswahlverfahren wird von der ZLB durchgeführt, weil sie die für die praktische Ausbildung zuständige Ausbildungseinrichtung ist.
Die Bibliotheksreferendarinnen/-referendare werden nach ihrer Ernennung durch den Regierenden Bürgermeister, Senatskanzlei, Kulturelle Angelegenheiten der ZLB zur praktischen Ausbildung zugewiesen. Sie sind während ihrer gesamten Ausbildung Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf und erhalten entsprechende Anwärterbezüge. Durch die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und das Bestehen der bibliothekarischen Laufbahnprüfung wird allerdings kein Anspruch auf eine Übernahme in den öffentlichen Dienst des Landes Berlin erworben.
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre und schließt mit der Laufbahnprüfung als Assessor bzw. Assessorin des Bibliotheksdienstes (Schwerpunkt: Öffentliche Bibliotheken) ab. Die Bibliotheksreferendare/-referendarinnen sind während der gesamten theoretischen Ausbildung mit der Hälfte der reinen Arbeitszeit in der für sie bestimmten Ausbildungsbibliothek tätig. Die praktische Ausbildung im Bereich der ZLB besteht aus einer Kombination von praktischen und theoretischen Ausbildungsteilen. Dabei werden die einzelnen Abteilungen der ZLB durchlaufen sowie Praktika in anderen Berliner Bibliotheken (z.B. in einer Universitätsbibliothek sowie in einer bezirklichen Stadtbibliothek) absolviert.
Geregelt wird die Ausbildung durch die "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an öffentlichen Bibliotheken (APOhDöB)" vom 22. November 1972 (GVBl. S. 2236), zuletzt geändert durch Art. VI DienstrechtsänderungsG vom 19. 3. 2009 (GVBl. S. 70)
Die theoretische Ausbildung erfolgt praxisbegleitend am Institut für Bibliothekswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin . Dort finden sich ebenfalls Hinweise auf die verschiedenen Möglichkeiten, durch ein postgraduales Studium einen Abschluss als wissenschaftliche/r Bibliothekar/in zu erwerben.
Die theoretische Ausbildung ist geregelt durch die Studienordnung für die theoretische Ausbildung von Bibliotheksreferendarinnen und Bibliotheksreferendaren .
Die bibliothekarische Staatsprüfung ist die Laufbahnprüfung für den höheren Dienst an öffentlichen Bibliotheken und wird nach der für das Institut für Bibliothekswissenschaft geltenden Prüfungsordnung für die Laufbahnprüfung von Bibliotheksreferendarinnen und Bibliotheksreferendaren durchgeführt
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