Die Akten der Voruntersuchung belegen, daß
diese am 28. Februar sowie am 1. und 2. März 1933 bei der
politischen Polizei aufgenommenen Geständnisprotokolle manipuliert
waren. Dem Amtsrichter Piper, dem er mit 4 Tagen Verzögerung
am 4. März zur Vernehmung zwecks Entscheidung über einen
Haftbefehl vorgeführt wurde, gab van der Lubbe keinerlei
Tatschilderung, sondern blieb so schweigsam wie später vor
Gericht. Van der Lubbe wurden die von Dr. Zirpins aufgesetzten
Geständnisprotokolle ohne Anwesenheit eines Dolmetschers
vorgelesen. Er behauptete gegenüber dem Amtsrichter lediglich
so wortkarg wie später vor Gericht, allein ohne Mittäter
gehandelt zu haben. Politische Motive bestritt er. So wurde der
Haftbefehl entsprechend dem Ergebnis dieser Vernehmung zunächst
nur für einfache Brandstiftung ausgeschrieben. Von anderer
Hand als der des Protokollbeamten wurde nachträglich auch
Vorbereitung zum Hochverrat als Haftgrund ergänzt. Vor den
Kriminalbeamten des fachlich zuständigen Branddezernates,
die ihn ca. 10 Tage nach der politischen Polizei einvernahmen
und vor dem Untersuchungsrichter verwickelte sich van der Lubbe
in zahllose Widersprüche und offenbarte bei Tatortbesichtigungen,
daß er weder seinen angeblichen Brandweg kannte noch die
Stelle, an der er in den Reichstag eingestiegen sein soll.11
Die Akten belegen weiter, daß die Kommissare
Heisig, Zirpins und Braschwitz, die Tobias als maßgebliche
Zeugen für die Abwesenheit von Spuren anderer Täter
anführt, als Beamte der politischen Polizei überhaupt
nicht mit Spurensuche und Spurensicherung beschäftigt waren.
Sie belegen weiter, daß Zirpins und Heisig schon vor dem
Reichsgericht über ihre Abhörung bzw. Vernehmungen Marinus
van der Lubbes falsch ausgesagt hatten. Beamte der Spurensicherung
hatten Spuren anderer Täter festgestellt und in die Akten
genommen. Diese Beamten wurden aber vor Gericht nicht als Zeugen
vernommen, ihre Ermittlungsergebnisse in der Hauptverhandlung
verschwiegen.12
Neben van der Lubbe waren - z.T. unmittelbar nach
der Brandstiftung - drei weitere Personen als der Tat verdächtig
festgenommen worden. Der NS-Abgeordnete Dr. Albrecht wurde ca.10
Minuten nach van der Lubbe festgenommen, als er aus Portal 5 des
brennenden Reichstags herausrannte. Der Schornsteinfegermeister
Wilhelm Heise wurde kurz nach Mitternacht infolge seines verdächtigen
Verlassens des noch brennenden Reichstages festgenommen. Der Holländer
Constant Ferdinand Schoch wurde nach tagelanger Fahndung am 4.
März 1933 festgenommen, weil er der Fahrer eines von der
Bevölkerung als verdächtig gemeldeten holländischen
Autos war, das am Nachmittag des Brandtages und auch zur Brandzeit
am Reichstag beobachtet worden war.13
Gegen alle drei Tatverdächtigen wurden die Ermittlungen
überaus schnell eingestellt, ohne daß sie hinreichende
Alibis vorweisen konnten. Der Abgeordnete Dr. Albrecht wurde unmittelbar
nach seiner Festnahme wieder freigelassen, als ein Polizeioffizier
ihn als nationalsozialistischen Abgeordneten erkannte. Vor Gericht
wurde er als Zeuge vernommen. Wie die Akten des Fond 551 zeigen,
präsentierte der Kriminalbeamte Bauch dem Gericht für
Dr. Albrecht ein falsches Alibi, als während dessen Zeugenaussage
Verdachtsmomente gegen ihn sichtbar wurden.15
Aus einer untersuchungsrichterlichen Vernehmung des
Nachtpförtners im Reichstagspräsidentenpalais, Paul
Adermann, geht jedoch hervor, daß Goebbels Tagebuchdarstellung
und Aussage vor Gericht in diesem Punkt falsch war. Weder wohnte
Hanfstaengl im Reichstagspräsidentenpalais noch hielt er
sich dort am Brandabend auf, wie Goebbels und in den fünfziger
Jahren auch Hanfstaengl in seiner Autobiografie berichteten. In
der Hauptverhandlung des Reichstagsbrandprozesses wurde Adermann
nicht zu den am Brandabend anwesenden Personen im Reichstagspräsidentenpalais
vernommen und es wurde nicht erörtert, wer am Brandabend
im Reichstagspräsidentenpalais anwesend gewesen war.16
Auch ein anderes wichtiges Argument von Tobias für
die angebliche Überraschtheit der Nationalsozialisten erweist
der Fond 551 als falsch. Tobias behauptet, die noch in der Brandnacht
angelaufene Verhaftungsaktion sei von der politischen Polizei
spontan und unvorbereitet in einer Panikstimmung nach dem Brand
gestartet worden. Im Fond 551 findet sich ein über Polizeifunk
an alle Polizeidienststellen Preußens ausgestrahlter Befehl
des von Göring wenige Tage zuvor neu ernannten Chefs der
Politischen Polizei im Polizeipräsidium Berlin, Rudolf Diels.
Dieser Befehl wurde am Mittag des 27. 2. um 14.59 aufgegeben und
zwischen 18.15 und 18.22 Uhr, also noch vor dem Ausbruch des Reichstagsbrand
gesendet. Er kündigte eine bevorstehende Welle kommunistischer
Gewaltakte zu den Wahlen am 5. März gegen Polizei und SA
an und ordnete sofortige Vorbereitung und gegebenenfalls Vollziehung
der Schutzhaft gegen kommunistische Funktionäre an, wie sie
dann wenige Stunden später nach dem Brand in ganz Preußen
sofort durchgeführt wurden.17