
Blick von oben auf die Präsidiumsseite des Reichstags
Quelle: Sluik/Kuppershoek: Radau.
Tatortfoto´s Marinus van der Lubbe (1933), ´S-Gravenhage 1994
Das Gericht kam andererseits den Wünschen der Naziführung im Reich und Preußen insoweit nicht nach, als es den erhofften Nachweis der Mittäterschaft deutscher (wirklicher) Kommunisten nicht erbringen konnte und die angeklagten drei Kommunisten "mangels Beweisen" freisprach. Man kann vermuten, daß Marinus van der Lubbe von "agents provocateurs" der Nazis zu seinem dilettantischen und vermutlich auch für den Brand in seinem gesamten Ausmaß nicht verantwortlichen Tun angestiftet, aber zugleich dazu verpflichtet wurde, über diese "Hintermänner" keinesfalls Aussagen zu machen. Im Falle seiner Fügsamkeit diesen Wünschen gegenüber könnte man ihm auch Straffreiheit oder baldige Begnadigung in Aussicht gestellt haben. Das würde die von Vernehmungsbeamten geschilderte "Gelassenheit" des Angeschuldigten erklären.
Die Tatsache, daß es sich bei van der Lubbe keineswegs um einen "moskautreuen" Kommunisten gehandelt hat, steht eindeutig fest. Die seinerzeit veröffentlichten Fotos des Angeklagten während des Prozesses legten zudem stärkere Beeinflussung durch Medikamente oder u.U. auch durch Suggestion nahe. Auch wenn Beziehungen zu holländischen und deutschen Nationalsozialisten nicht eindeutig nachgewiesen wewrden konnten, sind derartige Hinweise auch nicht nachhaltig überprüft worden. Die labile Verwirrtheit des Angeklagten macht jedenfalls seine Suggestibilität eher wahrscheinlich als daß sie ausgeschlossen wäre. Formulierungen in dem Verhörprotokoll durch Dr. Zirpins verraten terminologisch die Nähe zur nationalsozialistischen Weltanschauung. Entweder sind diese Termini ("System" und "Regierung der nationalen Konzentration") von den Vernehmungsbeamten suggeriert bzw. hinzugefügt worden, oder sie stammen aus der vorhergegangenen möglichen "Präparierung" des Angeklagten durch die Nazis.
Im übrigen spricht dieses nur im Polizeiverhör formulierte "Geständnis" der "politischen Motive" van der Lubbes dafür, daß es dem Gehirn eines Nazis entsprungen ist, der sich vorstellt, wie ein terroristisch denkender Kommunist gedacht haben könnte. Weder dem Wortlaut noch dem Sinn nach entspricht diese Aussage der damaligen kommunistischen Ideologie. Vollends widersinnig ist es, wenn van der Lubbe einerseits ein bewußter Kampf gegen ein "Symbol des Systems" - den Reichstag - zur Last gelegt wird, und andererseits die Nazi-Presse den Brandanschlag dazu benützt, zum Kampf gegen die "Irrlehren von Demokratie, Klassenkampf und Pazifismus" aufzurufen.
Trotz der Tatsache, daß der Reichstagsbrand den Nazis ausgezeichnet ins Konzept paßte, ist auch aufgrund der jetzt vorhandenen Unterlagen der Nachweis einer Täterschaft durch die Nazis nicht schon geführt. Es bleibt weiterhin offen, wer die - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - vorhandenen anderen Täter waren. Daß es sie gab, kann auch kaum noch so apodiktisch geleugnet werden, wie das Autoren mit der Bezugnahme auf an der Verschleierung und Exkulpierung der Nazis interessierte Zeugen glaubhaft zu machen suchen.
Weder der von Nazis bereits durchsetzten Polizei (namentlich der politischen Polizei) noch dem Gericht ist es seinerzeit gelungen, "wirkliche" Kommunisten für den Brand verantwortlich zu machen. Als "Rückzugsgefecht" kann man den Versuch von Dr. Zirpins und anderen sehen, die Einzeltäterschaft Marinus van der Lubbes als zweifelsfrei "nachzuweisen".
Einer verantwortlichen Geschichtswissenschaft entspräche es, wenn der Fall "Mit -Täter" bei der Brandstiftung des Reichstages als offen anerkannt würde, selbst wenn es am Ende zu keiner eindeutigen Klärung mehr kommen sollte. Dr. Fischler hat jedenfalls das Verdienst, auf Versäumnisse, Lücken, Widersprüche und Vorurteile in der bisherigen Argumentation der Vertreter der "Einzeltäter-Theorie" aufmerksam gemacht und lange Zeit unbekannt und verloren geglaubtes Material wieder ans Licht gezogen zu haben