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Das Reichstagsgebäude 1945
Quelle: Panin-Schagint/Voller Ernst
Der Reichstagsbrand ist der in seinen Konsequenzen wohl bedeutendste politische Kriminalfall der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert. Diese Sicht wird von allen Beteiligten der Diskussion geteilt. Erinnert sei kurz an den zeitlichen Ablauf der Ereignisse.
Hitler war am 30. Januar 1933 von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt worden, obwohl die Nationalsozialisten in den Novemberwahlen 1932 von 37 Prozent auf 33 Prozent der Wählerstimmen zurückfielen. Er stand mit Rückendeckung des Reichspräsidenten von Hindenburg einer Koalitionsregierung der "nationalen Konzentration" vor. Im Kabinett der Regierung Hitler rahmten acht deutschnationale oder parteilose nationalkonservative Minister die drei nationalsozialistischen Minister ein. Der Reichstag war am 1.Februar aufgelöst worden. Die nächsten Reichstagswahlen waren für den 5. März 1933 angesetzt.
Am Abend des 27. Februar brannte der Reichstag. Die Nationalsozialisten stellten den Reichstagsbrand als Tat der Kommunisten dar. Noch in der Nacht kam es zur Verhaftung von etwa 5000 oppositionellen Politikern. Am 28. Februar erließ der Reichspräsident auf Antrag des Reichskabinetts eine Notverordnung "zum Schutze von Volk und Staat". Begründet wurde die Notverordnung, die die Befugnisse des Reichsministers des Innern gegenüber den Länderregierungen ausbaute und eine Sanktionierung des zivilen Ausnahmezustands beinhaltete, mit einem bevorstehenden kommunistischen Aufstand, den die Reichstagsbrandstiftung als Fanal bloß einleiten sollte.
Durch die im Gefolge des Reichstagsbrandes unternommenen Schritte gegenüber politischen Gegnern war es den Nationalsozialisten, die bei der Reichstagswahl am 5 März nur eine einfache Stimmenmehrheit erzielen konnten (43,9% der Stimmen), möglich, am 23. März 1933 im durch Verhaftungen dezimierten Reichstag das Ermächtigungsgesetz ("Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich") mit 444 gegen 94 Stimmen zu beschließen. Dies war möglich, da die 81 Mandate der Kommunisten durch Verhaftung oder Flucht vakant und zudem annulliert worden waren. Auch SPD- und Zentrums-Abgeordnete waren verhaftet worden. Nur die SPD stimmte im Reichstag gegen das Gesetz. "Durch die Reichstagsbrand-Verordnung und das Ermächtigungsgesetz verschafften sich die Nationalsozialisten die Möglichkeit, die verfassungsmäßige Ordnung des Weimarer Staates überall dort zu durchbrechen, wo ihnen das zweckmäßig erschien" 4. Die von den Nationalsozialisten immer stärker dominierte Reichsregierung, in der die nationalkonservativen Regierungsmitglieder zunehmend an Bedeutung verloren, konnte eigenmächtig Gesetze beschließen und die Verfassung ändern.
Der Reichstagsbrand und die durch ihn legitimierten Maßnahmen bildeten ein wichtiges Glied im Prozeß der Machtergreifung der Nationalsozialisten, durch den die Grundrechte beseitigt, die Länder gleichgeschaltet und das gesamte öffentliche Leben einem permanenten Ausnahmezustand unterworfen wurde(n). Die abschließenden Etappen der nationalsozialistische Machtergreifung waren die Auflösung der Parteien im Sommer 1933, die Röhmmorde vom 30.6.1934 und schließlich die Übernahme des Amtes des Reichspräsidenten durch Hitler mit der Vereidigung der Reichswehr auf Hitler nach dem Tod Hindenburgs am 2.8.1934.
Heftig angefochten wurde die These der Alleintäterschaft van der Lubbes dagegen vor allem von dem nach seinem Gründungsort benannten "Luxemburg-Komitee". Das 1968 gegründete Komitee wollte mittels Publikationen, Kongressen und Ausstellungen die Täterschaft der Nationalsozialisten verdeutlichen. Zum Beirat des Komitees zählten u.a. Eugen Kogon, Ernst Fraenckel, Karl Dietrich Bracher, Charles Bloch und Golo Mann. Zum Luxemburg-Komitee gehörten - neben dem federführenden Schweizer Historiker Walther Hofer - u.a. Edouard Calic (als Generalsekretär des Komitees) und Christoph Graf. Jürgen Schmädeke stand dem Komitee nahe. Alexander Bahar stieß erst zu diesem Kreis, als es das Komitee nur noch auf dem Papier gab.
Der in der Folge eskalierende Streit zwischen den Vertretern der beiden Positionen führte 1986 zu einer bilanzierenden Publikation der Verfechter der Alleintäterthese (Uwe Backes/Karl-Heinz Janßen/Eckhard Jesse/Henning Köhler/Hans Mommsen/Fritz Tobias: Reichstagsbrand. Aufklärung einer historischen Legende), in der dem Luxemburg-Komitee Geschichtsklitterung und Dokumentenfälschung vorgeworfen wurde.
Unseres Erachtens läßt sich der Gegenstand der Kontroverse auch nicht auf technische Fragen, speziell: pyrotechnische Brandursachenexpertisen reduzieren. Dies war der von einem namhaften Historiker gegenüber der KULTURBOX geltend gemachte Grund für seine Nichtbeteiligung an unserem Forum: Da ein Forum dem Austausch von Ansichten und Meinungen gelte, verfehle es, so das vorgetragene Argument, die letztlich für die Brandursache relevante Expertise-Ebene. In der Diskussion über die Urheberschaft des Reichstagsbrandes sind jedoch gegensätzliche Expertisen zur Brandursache vorgelegt worden. Sofern eine selektive Nutzung von Expertise feststellbar ist, kommen sachfremde, auch politische Gesichtspunkte ins Spiel. Es ist dann durchaus Aufgabe eines Diskussionsforums, diese Gesichtspunkte zu erörtern.
Die Geschichte des Streites um die Täterschaft ist in der Tat von komplizierten Sachfragen und einer schwierigen Quellenlage geprägt. Dies macht eine vorbehaltlose Prüfung des Sachverhaltes an Hand neuerer Quellen schwierig. Voreingenommene politische Deutungsraster (nach dem Muster: weil es den Nazis nützlich war, müssen sie es auch getan haben) gereichen einer vorurteilsfreien Quellenanalyse ebensowenig zum Vorteil wie ein vorschnelles Abwinken bezüglich des durch neue Quellen möglichen Erkenntnisgewinns. Die Diskussionsparteien scheinen sich derartig festgelegt zu haben, daß eine selbstkritische Überprüfung der jeweils bezogenen Positionen kaum noch möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, daß Historiker, die nicht bereits auf der einen oder anderen Seite der Kontroverse involviert sind, zumeist einen großen Bogen um das Thema machen.