Der einzige am Tatort verhaftete Verdächtige, Marinus van der Lubbe, hatte von Beginn an erklärt, er sei politisch motiviert und habe die deutsche Arbeiterschaft wachrütteln wollen. Noch in der Brandnacht wurde er mehrere Stunden verhört, zuerst durch Kriminalkommissar Helmut Heisig, anschließend nochmals durch Kriminalkommissar Dr. Walter Zirpins, beides Angehörige der Abteilung IA der politischen Polizei1. Sehr schnell machte die NS - Regierung aber deutlich, in welche Richtung die Ermittlungen zu führen seien2.
Die Leitung der Untersuchung übernahm Kriminalrat Reinhold Heller, ein Experte für kommunistische Straftaten, der wohl vor allem Beweise für die Täterschaft der KPD liefern sollte3. Ihn unterstützte neben Heisig und Zirpins der Kriminalhauptkommissar Dr. Rudolf Braschwitz. Ungeachtet der laufenden Untersuchung hatte die Verhaftungswelle gegen Mitglieder der KPD und SPD bereits am 28. Februar mit der Verabschiedung der Notverordnung "zum Schutz von Volk und Staat" begonnen. Der Fraktionsführer der KPD, MdR Ernst Torgler, den man sofort als Mittäter beschuldigt hatte, stellte sich freiwillig der Polizei4. Die hatte allerdings inzwischen drei Zeugen, die Torgler, den kommunistischen Abgeordneten Koenen5 und van der Lubbe am 27. Februar nachmittags zusammen im Reichstag gesehen haben wollten6. Am 9. März hatte die Gestapo auf den Hinweis eines Spitzels die drei bulgarischen Kommunisten Dimitroff, Taneff und Popoff unter dem Verdacht der Beteiligung am Reichstagsbrand verhaftet7. Trotz allem konnte der Abschlußbericht der Polizei keine Beweise für eine direkte Beteilung der Kommunisten anführen und kam zu dem Schluß: "Die Frage, ob van der Lubbe die Tat allein ausgeführt hat, dürfte bedenkenlos zu bejahen sein."8, worauf van der Lubbe in seinen Geständnissen auch konsequent bestanden hat.
Ebenso hinderlich war für die Beamten seine Aussage "Der mir soeben gegenübergestellte kommunistische Parteiführer Torgler ist mir weder vom Ansehen noch dem Namen nach bekannt"9. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bot sich den Beamten durch das politische Motiv van der Lubbes und seine Nähe zu holländischen Rätekommunisten sowie seine zeitweise Mitgliedschaft in der C.P.H. (Kommunistische Partei Hollands), die von Heisig bei seinen Untersuchungen in Holland vom 4. - 11. März durchleuchtet wurden. So konnte van der Lubbe, obwohl man ihm eine alleinige Ausfuhrung der Tat zubilligte, im letzten Teil des genannten Abschlußberichtes als "vorzügliches Werkzeug" in den Händen der KPD dargestellt werden, die den Brand organisiert und angestiftet habe. Damit war das Vorgehen gegen die KPD zu rechtfertigen. Die von den Nazis verbreiteten Anschuldigungen konnten aufrecht erhalten werden und der Weg zum Prozeß war frei. Es bleibt anzumerken, daß obwohl die Ermittlungen unter Zeitdruck standen, da die Nationalsozialisten auf einen schnellen Abschluß der Angelegenheit drängten10 die Kriminalpolizei insgesamt eine gründliche Ermittlungsarbeit leistete.
I. 2. Gerichtliche Voruntersuchung
Von den Nationalsozialisten sofort zum Fanal für den kommunistischen Umsturz erklärt, wurde die Brandstiftung im Reichstag juristisch zur Staatsschutzsache und fiel somit in die Zuständigkeit des Reichsgerichts. Schon am 1. März wurde diese Zuständigkeit durch den Untersuchungsrichter LGDir Braune erklärt.
Auf persönliche Intervention Hitlers und Görings11 wurde Braune jedoch durch den nationalen RGRat Paul Vogt ersetzt. Vogt war vormals am Staatsgerichtshof in Berlin als Untersuchungsrichter tätig, z.B. 1925 im sog. "Tscheka-Prozeß", kam 1931 als Landgerichtsdirektor zum Reichsgericht, ein Jahr später war er bereits Reichsgerichtsrat12. Als politischer Wunschkandidat der Machthaber genoß er weitgehende Handlungsfreiheit in seinen Ermittlungen und der Wahl seiner Mitarbeiter. Aus der polizeilichen Untersuchung übernahm er Heisig und Dr. Braschwitz13 sowie den Krim. Assistent Nils Raben.
Am 7. März beginnt die Voruntersuchung "In Sachen van der Lubbe u. Genossen"14. Der Begriff "Genossen" ist als Variable zu verstehen, in den die zwei Tage später verhafteten Bulgaren15 ebenso eingefügt wurden wie die KPD als Ganzes. Es würde den Rahmen sprengen, die Untersuchungen en Detail darzustellen. Es wurden alleine über 500 Zeugen vernommen16, bis zum engültigen Abschluß 32 Bände Akten gefüllt, die zu einer 235-seitigen Anklageschrift führten.
Als wesentlich ist hervorzuheben, daß die meisten Zeugen, wie vom Braunbuch und Dimitroff zu recht kritisiert, Kriminelle, Schwätzer und Nationalsozialisten waren17. Um eine Verbindung des Holländers mit der deutschen KPD endlich nachzuweisen, wurde die Theorie des sog. "Brückenschlags in Neukölln" entwickelt. Lubbe hatte sich, aus Vogts Sicht, verdächtig oft im "roten Neukölln" aufgehalten. Nach Aussage des Arbeiters Ernst Panknin18 aus Neukölln vom 6. März sei Lubbe dort in einem "Brandgespräch" von drei Kommunisten angestiftet und mit der KPD-Zentrale in Verbindung gebracht worden. Die übrigen Zeugenaussagen waren von ähnlicher Qualität und dienten in erster Linie dazu, die Vernetzung der Angeklagten zu beweisen19. Die ungesetzliche Fesselung der Angeklagten20 diente wohl der Beugung , ebenso wie mehrfach versuchte Bluffs21, der eine oder andere hätte bereits gestanden. Insgesamt war diese Untersuchung kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz. Mag Vogts auch trotz weisungsgebundener Stellung verschiedenen Spuren auf nationalsozialistische Täter nachgegangen sein, so ist das wohl in erster Linie auf den Druck der im Ausland hochaktiven kommunistischen Propaganda und die nicht endenden Verdächtigungen der internationalen Presse gegen das Regime zurückzuführen.
Seine Einseitigkeit bewies er auch durch die konsequente Ablehnung von Anträgen der Angeklagten zu ihrer Entlastung. Völlig unverständlich ist, daß Tobias diesen "Richter" ständig entschuldigt22, denn seine Untersuchung war schlecht und einseitig. Was sie an Qualität noch aufweist, ist eher den Ermittlungsbeamten zuzurechnen. Wie dem auch sei, im Ergebnis erhielt der Oberreichsanwalt am 2. August engültig23 dieses Aktenpaket:
9 x "Hptbd" = Hauptband, 4 x "B" = Bulgaren, 4 x "R" = Reichstag 4 x "T" = Torgler, sowie je 1 x "G" = Gang, "H" = Dr. Hertz, "K" = Kempner, "N" = Die drei Neuköllner, "S" = Singer, je 2 x "Sbd" = Sonderband und "BA" = Beiakten.
I. 3. Hauptverhandlung
a) Angeklagte und Anklageschrift
Anfang August begannen Oberreichsanwalt Dr. h.c. Karl Aug. Werner und sein Mitarbeiter LGDir Dr. Heinrich Parrisius24 mit der Vorbereitung der Anklage. Bei Fritz Tobias erscheint Werner als "eine fleißige etwas trockene Beamtennatur, im Justizdienst grau geworden"25. So entsteht der Eindruck eines reaktionären, aber korrekt arbeitenden Beamten. Zum Jahreswechsel 1931/32 kennt man von diesem Werner, in ganz anderem Zusammenhang, eine Episode, die dieses Bild zumindest stark in Frage stellt. Otto Braun hatte eine Denkschrift gegen die NSDAP an die Reichsregierung Brüning weitergeleitet, mit der Bitte, die notwendigen Schritte beim Oberreichsanwalt einzuleiten:
"Wochenlang hörten wir nichts. Mittlerweile war es Winter/Frühling 1931/32. Ich bat Kriminalrat Stumm mal nachzufragen: «Was ist da eigentlich los?» Es rührte sich gar nichts. Der Oberreichsanwalt war ein gewisser Herr Werner, der sich später als Mitglied der NSDAP entpuppte.... Darauf ließ ich mir noch eine Kopie der Denkschrift geben und veranlaßte die Liga für Menschenrechte in Berlin an die Oberreichsanwaltschaft zu schreiben: «... Wir haben gehört es gibt darüber Denkschriften und Eingaben, was ist eigentlich los?» Worauf der Oberreichsanwalt unverzüglich an die Polizei Berlin schrieb, an meinen Freund Stumm: «Was sind denn das für verdächtige Leute, die über solche Vorgänge Bescheid wissen?»"26. Soviel dazu.
Dr. Parrisus wurde 1936 im Zuge der Neubesetzung und Verschärfung unter dem Präsidenten Georg Thierack "Oberstaatsanwalt beim Volksgerichtshof"27. Die Frucht ihrer Arbeit war die berüchtigte 235-seitige Anklageschrift, die mit einer Flut von Hypothesen und Anklagezeugen die Behauptung des kommunistischen Aufstandes aufrechtzuerhalten und die Angeklagten darin zu verwickeln suchte.
Sie richtete sich gegen:
"l. den Maurer Marinus von der Lubbe aus Leiden (Holland), Löwenthalst. 74, zuletzt in Berlin aufhaltsam gewesen, geboren am 13. Januar 1909 zu Leiden, ledig, holländischen Staatsangehörigen, mehrfach vorbestraft...
2. den kaufmännischen Angestellten, früher Mitglied des deutschen Reichstags, Ernst Adolf Wilhelm Torgler aus Berlin-Karlshorst, Prinz Adalbert Str. 17, geboren am 15. April 1893 zu Berlin, verheiratet, preußischen Staatsangehörigen, nicht vorbestraft...
3. den Schriftsteller Georgi Dimitroff, zuletzt in Berlin-Steglitz, Klingsorstr. 96, bei Mansfeld wohnhaft gewesen, geboren am 18. Juni (oder Juli) 1882 zu Radomir in Bulgarien, verheiratet, bulgarischen Staatsangehörigen, im Inlande nicht vorbestraft, dagegen...
4. den Studenten der Rechtswissenschaft Blagoi Siminow Popoff, zuletzt in Berlin, Geisenheimer Straße 27, bei Sobicki wohnhaft gewesen, geboren am 28. November 1902 zu Drjan bei Sofia in Bulgarien, verheiratet, bulgarischen Staatsangehörigen, im Inlande nicht vorbestraft, dagegen im Auslande...
5. den Schuhmacher Wassil Konstantinoff Hadji Taneff, zuletzt in Berlin' Brandenburgische Straße 7 bei Sönke wohnhaft gewesen, geboren am 21. November 1897 (oder 1898) zu Gevgeli in Mazedonien, ledig, bulgarischen Staatsangehörigen, im Inlande nicht vorbestraft, dagegen im Auslande ...28
Ihnen allen wurde vorgeworfen,
a) es unternommen zu haben, die Verfassung des deutschen Reiches gewaltsam zu ändern,
b) vorsätzlich eine Räumlichkeit welche zeitweise zum Aufenthalt von Menschen dient, und zwar in einer Zeit, während welcher Menschen in derselben sich aufzuhalten pflegen, nämlich das Reichstagsgebäude, in Brand gesetzt zu haben, und zwar, indem die Brandstiftung in der Absicht begangen worden ist, um unter Begünstigung derselben Aufruhr zu erregen...29.
Popoff und Taneff sprachen wenig bzw. kein Deutsch und waren darauf angewiesen, von dem glänzenden Rhetor Dimitroff mitverteidigt zu werden. Dieser bemühte sich in einer Vielzahl von Anträgen um die Zulassung eines ausländischen Verteidigers seiner Wahl. Das Gericht
lehnte stets ab30. Ernst Torgler und seine Frau suchten verzweifelt nach einem Anwalt, der bereit wäre, seinen Fall zu übernehmen. Vergeblich. Am 25. Juli ernannte das Gericht als Offizialverteidiger für Torgler einen Dr. Hüber, für van der Lubbe Dr. Phillipp Seuffert und für die Bulgaren, Dr. Paul Teichert. Durch einen glücklichen Zufall konnte Torgler seinen Offizialverteidiger31 durch den Berliner Anwalt Dr. Sack ersetzen32.
Van der Lubbe war bereits zu Beginn des Prozesses physisch zermürbt und apathisch33, er sprach mit seinem Pflichtverteidiger kein Wort34 . Dimtroff bestand grundsätzlich darauf sich selbst verteidigen zu dürfen, arbeitete aber mit dem bestellten Pflichtverteidiger zusammen35.
Glaubt man den Verfassern des Braunbuches, hätte es ohne den Druck der Weltöffentlichkeit überhaupt niemals einen Prozeß gegeben36. Tatsächlich favorisierte die NS-Spitze einen "kurzen Prozeß", kam damit aber nicht durch37. Der ausländische Druck, in weiten Teilen von der KPD im Exil gesteuert, bestärkte Hitler eher in der Meinung: "dem Geschrei wäre der Boden entzogen worden, wenn der Täter sofort aufgehängt worden wäre"38. Das Reichsgericht, das von sich aus seine Zuständigkeit erklärt hatte, und die eingespielte deutsche Bürokratie hatten aber bereits eine Eigendynamik entwickelt. Die Dinge liefen.
So wurde am Samstag, dem 21. September 1933, dieser, für alle Seiten unbefriedigende, Mammut-Prozeß vor dem IV. Strafsenat des Leipziger Reichsgerichts, zuständig für den Buchstaben "L", eröffnet. 57 lange Sitzungstage sollte es dauern, um im Ergebnis doch nur van der Lubbe verurteilen zu können, der Monate zuvor schon durch die Polizei als einziger Täter benannt worden war. Den Vorsitz führte Präsident Dr. jur h.c. Wilhelm Bünger, ehemals Mitglied der DVP, 1924-27 Justizminister in Sachsen, 1928 dort Kulturminister und 1931 zu seinem Glück gerade noch rechtzeitig ans Reichsgericht komplimentiert. Ohne Zweifel kein Parteigänger der NSDAP, also eine Ausnahme, wie wir feststellen konnten. Als Mitglieder des Senats standen ihm zur Seite die RGRäte Hermann Coenders, Dr. Walter Froelich und Dr. Emil Lersch. Ergänzungrichter waren LGDir Gerhard Rusch (Berichterstatter des Senats) und LGDir Dr. Full. Sehr schnell wurde klar, daß die juristische Wahrheitsfindung unter der politischen Auseinandersetzung zu leiden hatte. Der rhetorisch erstklassige und hochgebildete Dimitroff, der sich noch in der Haft mit der deutschen Strafgesetzgebung und -prozeßordnung vertraut gemacht hatte, lieferte sich bei jeder Gelegenheit polemische Redeschlachten mit den Vertretern der Anklage und ihren Zeugen und bombardierte das Gericht mit einer Vielzahl
von eigenen Beweisanträgen39.
Durch die 82 anwesenden ausländischen Korrespondenten im Gericht konnte er sich der notwendigen Wirkung sicher sein. Die Richter, von der eigenen politische Führung ebenso kritisch beobachtet wie von der Weltpresse, erwiesen sich seinen Offensiven gegenüber hilflos. Ihre einzige Antwort war der mehrtägige Auschluß, den sie fünfmal aussprachen40.
Die lange Reihe der Belastungszeugen, auf deren Qualität bereits eingegangen wurde, ist ausführlich in den genannten großen Publikationen zum Thema dargestellt. Für den heutigen Leser, der nicht durch sie bedroht ist, haben ihre Aussagen eher Unterhaltungswert. Deshalb werde ich auf die Aufzahlung jedes einzelnen verzichten. Peinlich tut die Machthaber war, daß mancher aus dem KZ vorgeführte Zeuge vor dem Gericht plötzlich mutig seine abgepreßten Aussagen wiederrief und die Dinge beim Namen nannte41. Diese Zeugen wurden dann fallengelassen oder im Urteil abgewertet. In Dimitroffs berühmter Zeichnung vom "Teufelskreis" der Anklagezeugen findet sich folgendes Schema:
1. Zeuge Karwahne - Nazi-Reichstagsabgeordneter! (Torgler mit "Lubbe"!)
2. Zeuge Frey - Nazi-Reichstagsabgeordneter! (Torgler mit "Popoff"!)
3. Zeuge Dr. Dröscher - Nazi-Journalist! (Torgler mit "Dimitroff"!)
4. Zeuge Major a.D. Weberstedt - Presseleiter der Nazi-Reichstagsfraktion! ("Taneff" mit "Lubbe" vor dem Torgler-Zimmer!)42
Das mag exemplarisch genügen. Vom 10. Oktober bis zum 18. November wurde in Berlin verhandelt, wo am 12. Oktober ein weiterer Lokaltermin stattfand. Die Beweisaufnahme und politische Auseinandersetzung innerhalb des Gerichtssaales zog sich weiter hin, ohne daß wesentliche Wendungen eingetreten wären. Das änderte sich, als am 23. Oktober die Sachverständigen ihre Gutachten vortrugen und erläuterten43. Insbesondere durch die plakativ vorgetragenen Ausführungen des Dr. Schatz, der schließlich im Gericht einige Experimente durchführte, ließen sich die Richter beeinflußen. Der Tenor der Gutachter lautete, daß van der Lubbe den Brand unmöglich
a) mit den vorhandenen Mitteln (Kohleanzünder) und
b) in der zur Verfügung stehenden Zeit allein verursacht haben konnte.
Trotzdem gelang den Nazis nicht, daraus propagandistisch Kapital zu schlagen. Das Braunbuch, das die Nazis als Täter beschuldigte, sah sich durch die Gutachten ebenfalls bestätigt. Und die Position des Braunbuchs wurde auch am Reichsgericht vertreten - durch den Angeklagten Georgi Dimitroff!
Dieser bedenklichen Entwicklung sollten gewichtige und scharfe Geschosse Einhalt gebieten, die Auftritte Görings und Goebbels'. Nachdem Göring am 4. November mit einer Stunde Verspätung zu seiner Vernehmung erschien, polterte er in gewohnter Manier gegen die im Braunbuch erhobenen Vorwürfe und den Kommunismus im allgemeinen. Er ließ sich aber durch die Fragen Dimitroffs aus der Fassung bringen und in die Falle locken. Einige Beispiele:
"Göring: ... daß van der Lubbe Komplicen gehabt haben muß - das ist für mich auch klar.
(Dimitroff: für mich auch)44
"Dimitroff: Haben Sie Angst wegen dieser Fragen, Herr Ministerpräsident?"
Göring: Sie werden Angst haben, wenn ich Sie erwische wenn Sie hier aus dem Gericht raus sind, Sie Gauner, Sie!"45.
Trotz dieser offensichtlichen Pleite war die Reaktion darauf zweigeteilt. Ein Beobachter berichtet: "Das Auftreten von Göring, das von allen, die dabei waren, als peinlich empfunden wurde, wirkte sich auf die Massen in Deutschland anders aus. Man empfand es wie eine Erlösung, daß hier endlich einmal jemand dem Gegner gründlich die Meinung gesagt hätte"46.
Dem Ausland waren solche Empfindungen fremd. Man betrachtete Görings Verhalten eher als Bestätigung der Braunbuchthesen. Am Rande verursachten seine unbedachten Ausfälle gegen die Zahlungsmoral der Sowjetunion noch eine kleine diplomatische Krise, da ausgerechnet zu seinem Auftritt erstmals zwei sowjetische Korrespondenten zugelassen waren47. Aufgrund der schlechten Vorgaben Görings hatte Dr. Goebbels, der sich äußerlich betont respektvoll in der Rolle des geladenen Zeugen darstellte, einen schweren Stand. Obwohl er die Attacken Dimitroffs äußerst geschickt und besonnen parierte und anschließend auch gegenüber Torgler eine gute Figur machte, ist er in seinem eigentlichen Anliegen gescheitert. Der Eindruck einer nationalsozialistischen Provokation mit anschließendem Schauprozeß blieb in der Welt. Noch ein Satz zu den Verteidigern. Der von kommunistischer Seite vielgescholtene Dr. Sack hat sich ohne Zweifel ehrlich und erfolgreich für seinen Mandanten Torgler eingesetzt. Er scheute auch nicht mehrfache Reisen nach Paris und London, wo er dem Gegenprozeß beiwohnte, um Entlastungsbeweise zu finden48.
Nachdem am 6. Dezember die Beweisaufnahme abgeschlossen wurde, erklärten die psychologischen Gutachter Dr. Bonhoeffer, Dr. Zoll und Dr. Schutz van der Lubbe für zurechnungsfähig. Nach den Schlußplädoyers beendete Dr. Bünger die letzte Sitzung am 16. Dezember mit einer Erklärung. Es findet sich darin der interessante Satz: "Bis zum gegenwärtigen Augenblick hat es nicht nur im Auslande (sic!) nicht an Versuchen gefehlt, den Verhandlungsinhalt in einer Form vorwegzunehmen, welche der hohen Aufgabe der Presse nicht gerecht wird."49