Aus dieser 9. Folge von Schmidts Serie "Ich bin ein Lump, Herr Staatsanwalt!" sollen im Folgenden ausführlich die van der Lubbe und den Reichstagsbrandprozess betreffenden Passagen zitiert werden, da sie deutlich machen, dass Schmidt mindestens drei zentrale Argumente der späteren Reichstagsbrandserie von Fritz Tobias vorwegnahm: 1.) den angeblich rechtsstaatlichen Charakter des Prozesses und der ihm vorausgehenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen; 2.) die Behauptung, der beim Prozess apathisch wirkende Angeklagte sei keinesfalls unter Drogen gesetzt oder sonstwie manipuliert worden; 3.) der ermittelnde Kriminalkommissar Dr. Walter Zirpins sei absolut integer und glaubwürdig.
Schmidt schreibt im SPIEGEL vom 16.1.1957: "Jahrtausende hindurch genügte es den Diktatoren, Gewalttätern und Fanatikern der Menschheit, ihre Gegner physisch zu töten. Bis Stalin kam, der noch die Seele richten ließ. Auch Hitlers Reich hatte seine Schauprozesse. Sie zielten, mit Hilfe fragwürdiger Gesetze, gegen den politischen Gegner ganz verschiedener Fronten, gegen Kommunisten, Sozialdemokraten, Priester, Bürger, Aristokraten, und nach dem 20. Juli gegen alle zugleich. Schließlich sei nicht vergessen, dass auch manche Kriegsverbrecherprozesse nach 1945 - darunter auch einige Nürnberger Prozesse - Schauprozesse waren, gegründet auf umstrittene Gesetze und von politischem Vergeltungswillen bestimmt (...) Als ersten Schauprozess in Deutschland verzeichnet die Geschichte den Prozess um den Reichstagsbrand von 1933 vor dem Reichsgericht zu Leipzig. Er ist zudem in das Bewusstsein der Welt als Beispiel für einen Prozess eingegangen, in dem man den Widerstand eines Angeklagten mit Hilfe geheimnisvoller Drogen gebrochen haben soll. Am Abend des 27. Februar 1933 (...) brach im Gebäude des Deutschen Reichstags in Berlin ein Brand aus. Beamte der Kriminalpolizei (...) vernahmen sofort den 24jährigen holländischen Staatsbürger van der Lubbe, der mit nacktem, rußverschmiertem Oberkörper im Reichstag angetroffen worden war. Mit einem Rucksack voll Kohlenanzündern der Marke ‚Fleißige Hausfrau', hatte er das Feuer gelegt. Ob van der Lubbe den Reichstag allein ansteckte oder wer ihn etwa dabei unterstützte, ist bis heute noch nicht beantwortet worden. Die privaten und halbamtlichen Publikationen nach 1945 enthalten zu viele sachliche Irrtümer und Fehler, als dass man ihre Forschungsergebnisse als letztes Wort akzeptieren könnte. Van der Lubbe gab sofort zu, dass er das Feuer angelegt hatte. Auf keinen Fall konnten jedoch die Berliner Kriminalbeamten, die van der Lubbe sofort nach der Tat vernahmen, bereits zu dieser Zeit ahnen, dass die Verhaftung und der Reichstagsbrand einen der größten politischen Skandalfälle der Neuzeit auslösen würden. Damit entfällt die Annahme, dass die Beamten zu der Verhaftung bereits Geständnisdrogen mitgebracht hätten (...) Van der Lubbe ging also zweifellos ungedopt in die ersten Vernehmungen."8
In dem namentlich nicht gezeichneten "Spiegel"-Artikel Schmidts ordnet dieser nicht nur die Nürnberger Prozesse in die Reihe der stalinistischen "Schauprozesse" ein und erklärt die Möglichkeit, Lubbe könne unter Drogen gesetzt worden sein, für irrelevant, sondern attestiert in seinen weiteren Ausführungen den vernehmenden Kriminalpolizisten im Allgemeinen und dem Ermittler Zirpins im Besonderen sowie der These von der Alleintäterschaft van der Lubbes Glaubwürdigkeit:
"Die Protokolle, die darüber in achtfacher Ausfertigung geschrieben wurden, waren einer ganzen Reihe von alten Beamten der Kriminalpolizei am Alexanderplatz zugänglich. Das erste Protokoll ist von Kriminalkommissar Dr. Zirpins9 unterschrieben. Es enthält mehrere Vermerke, die besagen, dass sich Lubbe berichtigte, als man ihm das Protokoll vorlas (...) Van der Lubbe erklärte in der Voruntersuchung, er habe den Reichstag allein angesteckt. Er gab auch in der Hauptverhandlung vor dem Leipziger Reichsgericht keine andere Erklärung ab, obwohl der Ankläger und das NS-Regime zweifellos daran interessiert waren, dass er die mitangeklagten Kommunisten belastete, darunter Dimitroff und den deutschen kommunistischen Abgeordneten Torgler. Denn die These der Nationalsozialisten und des Anklägers lautete: Der Brand im Reichstag war ein kommunistisches Attentat, er war als Fanal für einen kommunistischen Aufstand gedacht. Regierung, Anklage und Sachverständige des Prozesses vertraten die Ansicht, dass van der Lubbe nicht allein der Täter sein konnte; sie wollten die angeklagten kommunistischen Führer als Mittäter verurteilt sehen. Das gelang nicht. Alle Mitangeklagten wurden wegen "Mangels an Beweisen" freigesprochen. Wäre also van der Lubbe ‚chemisch behandelt' worden, so wäre diese Behandlung ohne Effekt gewesen."10
Schmidt lobt nun den seines Erachtens rechtsstaatliche Kriterien fast schon übererfüllenden Charakter des Verfahrens und spricht von einem "für rechtsstaatliche Begriffe erstaunlichen Spielraum" für die Angeklagten. Er behauptet: "Hier wurde der Schauprozess in sein gerades Gegenteil verkehrt. Aus dem Schauprozess gegen Kommunisten wurde eine Revue für den Bolschewismus."11 Abschließend erklärt der Autor das alle Prozessbeobachter irritierende Verhalten van der Lubbes während der Hauptverhandlung so:
"Trotzdem bleibt die Frage, warum dieser Mann in der öffentlichen Verhandlung so abnorm wirkte, nachdem er sich in der Voruntersuchung wenn auch nicht intelligenter, so doch aufgeschlossener benommen hatte. Manches spricht für das Urteil eines alten Kriminalbeamten, der an den Vernehmungen van der Lubbes teilgenommen hatte. Er erklärte das stupide Verhalten van der Lubbes in der Hauptverhandlung mit der neuen Rechtslage, der sich der Täter während der Verhandlungen vor dem Reichsgericht, noch nicht aber während der ersten Vernehmungen der Politischen Polizei gegenübersah. Nach dieser Theorie wusste der krankhaft veranlagte Pyromane Lubbe, dass die Todesstrafe durch den Strang, von Hitler unter Bruch geltender Rechtsgrundsätze rückwirkend für politische Attentäter eingeführt, dass die sogenannte Lex van der Lubbe für ihn mit größter Wahrscheinlichkeit den Galgentod bedeutete."12
7 "Ich hatt' einen Kameraden. Ein Prozess, den der SPIEGEL mit dem Bayerischen Rundfunk
führt, wirft unvermutet Licht auf die Vergangenheit des Nachrichtenmagazins", Von Willi Winkler. In: Süddeutsche
Zeitung vom 14./15. Juni 2006, S. 15. [Zurück zum Text]
8 "DER SPIEGEL 11.Jg. Nr.3/1957 v. 16.1.1957, S. 28-35. [Zurück zum Text]
9 Ebd., S. 29, wird zu "Kriminalkommissar Dr. Zirpins", dem Ermittler in Sachen
Reichstagsbrand 1933, redaktionell (mit "Sternchen" *) angemerkt: "Heute Oberregierungsrat und Leiter der
Kriminalstelle Hannover". Nicht erwähnt wird, dass Zirpins "1940/41 als Kripo-Chef im Ghetto Litzmannstadt (Lodz) am
Raub von Gold und Wertsachen aus jüdischem Besitz beteiligt" war. Vgl. Lutz Hachmeister: Ein deutsches
Nachrichtenmagazin. Der frühe "Spiegel" und sein NS-Personal. In: Die Herren Journalisten. Die Elite der deutschen
Presse nach 1945. München 2002, S. 87-120, hier S. 109. [Zurück zum Text]
10 SPIEGEL 3/1957 v. 16.1.1957, S. 29. [Zurück zum Text]
11 Ebd. [Zurück zum Text]
12 Ebd., S. 31. [Zurück zum Text]