Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin

Die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist durch das Gesetz vom 25. September 1995 mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden. Zur Stiftung gehören die Standorte Amerika-Gedenkbibliothek und Berliner Stadtbibliothek. Die organisatorische und strukturelle Einheit beider Häuser wurde mit Wirkung zum 1. Februar 1996 in Kraft gesetzt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurden der Berliner Gesamtkatalog und die Senatsbibliothek Berlin in die Stiftung eingegliedert.

Die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist die öffentliche Zentralbibliothek des Landes Berlin mit landesbibliothekarischen Aufgaben.
Als Landes- und Universalbibliothek beteiligt sie sich mit ihren Sammlungen an der Bewahrung des kulturellen Erbes in Berlin und macht dieses der Öffentlichkeit zugänglich. Bei dieser Aufgabe stimmt sie sich mit Archiven und anderen Bibliotheken in Berlin ab. Sie ist der kulturellen Vielfalt verpflichtet und leistet insbesondere die benutzerorientierte Literatur- und Informationsversorgung für den tertiären Bildungsbereich außerhalb der Berliner Hochschulen. Sie wirkt als bezirksübergreifendes Medien- und bibliothekarisches Innovationszentrum.

Die Stiftung hat darüber hinaus die Aufgabe,

  • zentrale Dienstleistungen für das Bibliothekswesen in Berlin zu erbringen,
  • die bibliothekarische Informationsversorgung der Berliner Verwaltung sicherzustellen,
  • sich an überregionalen Gemeinschaftsaufgaben des Bibliothekswesens zu beteiligen.