Leihfristverlängerung

Sie können entweder die Leihfristen einzelner Medien verlängern oder die Frist aller Medien über die Funktion „Gesamtverlängerung“.

Achung:
Bitte prüfen Sie immer, ob die Leihfristen der ausgewählten Medien verlängert wurden. Sollte eine Verlängerung nicht möglich sein, wird der Ablehnungsgrund angezeigt. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich eine Quittung auszudrucken.
Bei Fragen zu den Ablehnungsgründen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Verlängerungsmöglichkeiten

Die Leihfristverlängerung ist möglich:

  • in der Bibliothek: An den Katalogplätzen oder an den Ausleihterminals können Sie die Leihfristen selbst verlängern. Ein Beleg über die neuen Leihfristen erhalten Sie nur an den Ausleihterminals.
  • im Internet**: Unter www.voebb.de können Sie Ihr Bibliothekskonto verwalten und Leihfristen verlängern.
  • per Mail: Sie können eine Fristverlängerung auch per Mail beantragen. Geben Sie hierfür bitte Ihre Bibliotheksausweisnummer an.

** Hinweis:
Sollte der Web-Service aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen und keine Verlängerung zustande kommen, erfolgt keine Haftung für eine eventuelle Überschreitung der Leihfrist. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an eine VÖBB-Bibliothek.

Zeitpunkt

Eine Leihfristverlängerung ist erst nach der Hälfte der aktuellen Leihfrist möglich. Die neue Leihfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Verlängerung.

Häufigkeit

Sie können die Leihfrist  zweimal verlängern, vorausgesetzt es liegt keine Vormerkung vor und Ihr Bibliothekskonto ist nicht gesperrt. Medien, die Sie bereits zweimal verlängert haben, können Sie in einer der VÖBB-Bibliotheken neu ausleihen.

Ausnahmen
  • Artotheksbestände

Plastiken, Fotografien, Grafiken und Ölbilder aus der Artothek sind nach der ersten dreimonatigen Ausleihfrist nur einmalig um 28 Tage verlängerbar. Eine Neuausleihe ist möglich.

  • Medien aus Themenraum und Bestseller
  • Tablets

Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit, um die Medien und Geräte möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung zu stellen.

  • Fernleihen

Sollte eine Verlängerung nicht schon bei der Ausleihe ausgeschlossen sein, sind Fernleihen unter Vorbehalt* max. zweimal verlängerbar. Eine Neuausleihe ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Fernleihe

*Die Verlängerung von Fernleihen erfolgt immer nur unter Vorbehalt. Wir behalten uns vor, die Leihfrist jederzeit zu verkürzen, sollte die Lieferbibliothek der Verlängerung widersprechen bzw. den Titel wegen einer Vormerkung zurückfordern. 

Neuausleihe

Zur Neuausleihe müssen die Medien in der ZLB oder in einer anderen angeschlossenen Bibliothek des VÖBBs vorgelegt werden.

Eine Neuausleihe ist nur mit Ihrem Bibliotheksausweis und dem Passwort möglich.

Legen Sie die Medien einzeln auf den Selbstverbucher. Drücken Sie den Button „Verlängern“.

Sie können auch mehrere Medien gleichzeitig auflegen, drücken Sie dann den Button „ Alle Verlängern“.

Verspätete Verlängerung

Ist die Leihfrist zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits überschritten, wird ein Entgelt berechnet. Dieses Entgelt beträgt 0,25 Euro bzw. für Kinder und Schüler 0,10 Euro pro versäumten Kalendertag und Medieneinheit.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Bibliothekskonto mit dem entsprechenden Betrag erst nach der Verlängerung der Medien belastet wird
und Ihr Benutzerkonto für Ausleihen in der Zentral- und Landesbibliothek ab einer Entgelthöhe von 10,00 Euro gesperrt ist.

Service: E-Mail-Benachrichtigung vor Ablauf der Leihfrist

Wollen Sie zwei Tage vor Ablauf Ihrer Leihfristen per E-Mail daran erinnert werden? Dann melden Sie sich unter www.voebb.de in Ihrem Bibliothekskonto an und klicken Sie dort auf "E-Mail / SMS" um Ihre E-Mail-Adresse einzutragen.

Eine Vorab-Erinnerung als Brief oder SMS ist nicht möglich!

Hinweis:
Dieser Service ist eine freiwillige Zusatzleistung. Bei Nichterhalt der E-Mail besteht kein Anspruch auf Stornierung der Entgelte.