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Pflichtexemplare

 
 

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Allgemeines

 
 

Als Landesbibliothek hat die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin die Aufgabe, Veröffentlichungen aus und über Berlin als bedeutende Zeugnisse des geistigen und kulturellen Schaffens der Region möglichst vollständig zu sammeln, zu verzeichnen, zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zu diesem Zweck bestimmt das   Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren , dass jeder Verleger zwei Wochen nach dem Erscheinen eines in Berlin verlegten Werkes jeweils ein Exemplar unentgeltlich als Pflichtexemplar an die Zentral- und Landesbibliothek abzuliefern hat. Dies betrifft nicht nur die Veröffentlichungen der kommerziellen Buchhandelsverlage, sondern auch Literatur und Dokumente von institutionellen und privaten Selbstverlegern, soweit sie in der Öffentlichkeit angeboten werden.

Zu den abgabepflichtigen Medienarten zählen:

  • Druckwerke (auch Zeitungen, Zeitschriften, Noten und geographische Karten)
  • elektronische Datenträger
  • Tonträger und Filmwerke auf CD bzw. DVD

Eine besondere Verordnung regelt die Ablieferung von amtlichen Veröffentlichungen. Dies betrifft alle Veröffentlichungen der Berliner Behörden und anderer öffentlicher Einrichtungen des Landes Berlin.

Die beiden gesetzlichen Regelungen gewährleisten, dass alle wesentlichen Arten von in Berlin verlegten Medienwerken als Sammelgut im Bestand der Zentral- und Landesbibliothek Berlin erfasst und damit dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Pflichtexemplarregelungen existieren in allen deutschen Bundesländern und in fast allen Industrienationen der Welt. Ihr wesentlicher Zweck ist die möglichst lückenlose Sammlung und Bewahrung des geistigen und kulturellen Erbes der jeweiligen Region bzw. des jeweiligen Landes.

Manchen Verlegern ist die Abgabepflicht nicht bekannt. Stoßen wir auf fehlende Veröffentlichungen, nehmen wir Kontakt mit dem Verlag auf. Hinweise auf in Berlin erschienene Publikationen der letzten Jahre, die sich nicht in unserem Bestand befinden, nehmen wir gerne entgegen.

 
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Geschichte der Ablieferungspflicht in Berlin

 
 

In Berlin gibt es eine Ablieferungspflicht für Verlagsveröffentlichungen seit 1699, damals im Rahmen der Gesetzgebung des brandenburgisch-preußischen Staates. Die Veröffentlichungen gingen seinerzeit an die Churfürstliche (später Königliche) Bibliothek in Berlin, der Vorgängerin der heutigen Staatsbibliothek zu Berlin.

Die beiden Vorgängerinstitutionen der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, die Berliner Stadtbibliothek (BStB) und die Amerika-Gedenkbibliothek (AGB), haben das Pflichtexemplarrecht für Berlin seit 1960 (BStB für Ost-Berlin) bzw. 1965 (AGB zusammen mit der Universitätsbibliothek der FU Berlin für West-Berlin). Nach der Wiedervereinigung wurde 1994 das Pflichtexemplarrecht für ganz Berlin der Berliner Stadtbibliothek übertragen. Seit der Fusion beider Bibliotheken im Jahr 1995 liegt es bei der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin.

 
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Kontakt

 
 

Pflichtexemplarstelle:
Telefon: +49(30) 90226 - 367
E-Mail: pflichtexemplarstelle@zlb.de 

 
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Adressen

 
 

Adressen für die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Zentral- und Landesbibliothek Berlin:

Postanschrift

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Pflichtexemplarstelle
Postfach 61 01 79
10922 Berlin

Hausanschrift

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Pflichtexemplarstelle
Breite Str. 30 - 36
10178 Berlin

Adressen für die Ablieferung von amtlichen Veröffentlichungen an die Senatsbibliothek:

Postanschrift:

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Senatsbibliothek
Postfach 61 01 79
10922 Berlin

Hausanschrift:

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Senatsbibliothek
Breite Str. 30 - 36
10178 Berlin

   

Pakete bitte nur über die Hausanschrift schicken.

 
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