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Als Landesbibliothek hat die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin die Aufgabe, Veröffentlichungen aus und über Berlin als bedeutende Zeugnisse des geistigen und kulturellen Schaffens der Region möglichst vollständig zu sammeln, zu verzeichnen, zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zu diesem Zweck bestimmt das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren , dass jeder Verleger zwei Wochen nach dem Erscheinen eines in Berlin verlegten Werkes jeweils ein Exemplar unentgeltlich als Pflichtexemplar an die Zentral- und Landesbibliothek abzuliefern hat. Dies betrifft nicht nur die Veröffentlichungen der kommerziellen Buchhandelsverlage, sondern auch Literatur und Dokumente von institutionellen und privaten Selbstverlegern, soweit sie in der Öffentlichkeit angeboten werden.
Zu den abgabepflichtigen Medienarten zählen:
- Druckwerke (auch Zeitungen, Zeitschriften, Noten und geographische Karten)
- elektronische Datenträger
- Tonträger und Filmwerke auf CD bzw. DVD
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Eine besondere Verordnung regelt die Ablieferung von amtlichen Veröffentlichungen. Dies betrifft alle Veröffentlichungen der Berliner Behörden und anderer öffentlicher Einrichtungen des Landes Berlin.
Die beiden gesetzlichen Regelungen gewährleisten, dass alle wesentlichen Arten von in Berlin verlegten Medienwerken als Sammelgut im Bestand der Zentral- und Landesbibliothek Berlin erfasst und damit dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Pflichtexemplarregelungen existieren in allen deutschen Bundesländern und in fast allen Industrienationen der Welt. Ihr wesentlicher Zweck ist die möglichst lückenlose Sammlung und Bewahrung des geistigen und kulturellen Erbes der jeweiligen Region bzw. des jeweiligen Landes.
Manchen Verlegern ist die Abgabepflicht nicht bekannt. Stoßen wir auf fehlende Veröffentlichungen, nehmen wir Kontakt mit dem Verlag auf. Hinweise auf in Berlin erschienene Publikationen der letzten Jahre, die sich nicht in unserem Bestand befinden, nehmen wir gerne entgegen.
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