Der Berliner Schlossplatz
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Einquartierung

Einquartierung ist die Unterbringung von Truppen in Privaträumen, die gesetzlich bestimmt ist (in der Bundesrepublik §§1, 71 Bundesleistungsgesetz). Da erst am Ende des 17. Jahrhunderts stehende Heere (und damit Kasernen) eingeführt wurden, wurden bis dahin Truppen auch in Friedenszeiten bei Privatleuten einquartiert.
 
 


http://www.zlb.de/schlossplatz/geschichte/einquartierung.htm / Update: 1.3.00
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