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Die Texte sind dem Buch "Kunst, Symbolik und Politik" der KULTURBOX (1995) entnommen

Der Morgen nach dem Reichstagsbrand
© Landesbildstelle, Berlin
Wiederholte mündliche und schriftliche Äußerungen und Stellungnahmen von Hitler und anderen NSDAP-Führern ließen den Gedanken einer Abschaffung des Parlaments - ebenso wie des Reichsrats - nach dem Machtantritt Hitlers als Reichskanzler entstehen. Der Reichstag blieb aber als Verfassungs- und Staatsorgan der Weimarer Verfassung bis zum Zusammenbruch des angeblich "Tausendjährigen Reiches" formal bestehen.
Allerdings wurde der Reichstag schon bald nach der Ernennung Hitlers als
"Führer" der NSDAP durch Reichspräsident von Hindenburg zum
Nachfolger von Schleicher und neuen Reichskanzler am 30. Januar 1933 seiner
parlamentarischen Funktion beraubt. Am 1. Februar erfolgte bereits die
Auflösung des Reichstags und die Ausschaltung der
Reichstagsausschüsse. Dem Parlament war damit jede Möglichkeit
genommen, auf die Regierungspolitik der folgenden Wochen Einfluß
auszuüben. Diese Entwicklung fand ihren äußeren sichtbaren
Abschluß mit dem erwähnten Ermächtigungsgesetz vom 24.
März 1933, wodurch das Parlament die Gesetzgebungsbefugnis auf die
Reichsregierung übertrug und sich als Gesetzgeber selbst ausschaltete.
Damit wurde unmittelbar zu Beginn der NS-Herrschaft ein tiefgreifender
Wandlungsprozeß eingeleitet, der den Reichstag im weiteren Verlaufe der
Konsolidierung der NS-Herrschaft zu einem unbedeutenden Propaganda- und
Akklamationsorgan machte. Danach war der Reichstag für den "Reichskanzler
und Führer" kein Konkurrent um die Macht mehr(2).