KULTURBOX (1993-1999) Das Archiv ZLB-Projekte

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Die Texte sind dem Buch "Kunst, Symbolik und Politik" der KULTURBOX (1995) entnommen


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Hans-Jürgen Heß/Joachim Nawrocki

In den Fesseln von Status und Kompromißlösungen


Der Reichstag zwischen Wiederaufbau und Verhüllung

Oktober 1956, Budestagspräsident
Gerstenmeier (mitte) informiert sich
über den Wiederaufbau
des Reichstagsgebäudes
© Ullstein Bilderdienst

    Im Prinzip waren alle Parteien seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland dafür, daß Berlin wieder deutsche Hauptstadt werden und der Reichstag als Parlamentssitz wieder aufgebaut werden sollte. Aber in der Praxis haperte es heftig mit der Verwirklichung dieser hehren Ziele. So wurde im März 1955 im Bundestag ein Antrag, zu einer Spendenaktion für den Wiederaufbau des Reichstags aufzurufen, in die Ausschüsse verwiesen und damit beerdigt. Ein Vorschlag des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen, 420.000 DM für einen Ideenwettbewerb "Hauptstadt Berlin" und 60.000 DM für Vorschläge zur Gestaltung des Reichstages bereitzustellen, führte auch nicht weiter. Erst am 26. Oktober 1955 wurde ein solcher Antrag - um 70.000 DM gekürzt - vom Parlament gebilligt und von Willy Brandt damit begründet, daß man Fehlplanungen verhindern wolle, daß es aber auch darauf ankomme, "daß wir durch die vorbereitende Planung der Hauptstadt unser Vertrauen zu uns selbst und zur Sache der deutschen Einheit bekräftigen."

  1. Der Alliiertenstatus Berlins und verzögerter Wiederaufbau des Reichstags
  2. Ein Jahr später wollte der CDU-Abgeordnete Gerd Bucerius mit anderen Kollegen einen Antrag einbringen, in dem es hieß: "Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und daher Hauptstadt der Bundesrepublik. Mit dem Wiederaufbau eines deutschen Parlamentsgebäudes in Berlin soll sogleich begonnen werden." Aber die Bundesregierung teilte mit, sie könne die Verlegung ihres Sitzes nach Berlin "nicht verantworten, da diese Stadt im Interesse ihrer eigenen Sicherheit unter Vier-Mächte-Status steht. Die Bundesregierung kann ihre Arbeit nur in einer Stadt ausführen, in der ohne Einschränkung ihre Souveränität gewährleistet ist." Die düpierten Abgeordneten fragten zwar noch, wer denn eigent-lich über nationale Grundfragen zu bestimmen habe: Parlament oder Bundesregierung? Aber des Pudels Kern war sichtbar geworden: Am alliierten Status Berlins zerschellten alle Hauptstadtträume, in denen auch die Westmächte überhaupt nichts Erstrebenswertes erkennen konnten.

    So sah der Architekten-Wettbewerb für den Wiederaufbau des Reichstages einen Plenarsaal gar nicht erst vor. Schließlich wußte ohnehin niemand so recht, was man mit dem Gebäude anfangen sollte, wenn es denn einmal fertig sein sollte. Die Kuppel war mangels Konzept schon 1954 gesprengt worden. Daß der Wettbewerbssieger Paul Baumgarten auch einen Plenarsaal eingezeichnet hatte, war eher ein Zufall. Der Wiederaufbau des Reichstages - 1961 endlich begonnen - zog sich aus Geldmangel dann länger hin als der Neubau von 1884 bis 1894. Und als der Reichstag - noch immer nicht fertig - am 1. Juni 1973 ganz unfeierlich durch formalen Verwaltungsakt dem Deutschen Bundestag übergeben wurde, da waren die Möglichkeiten zu seiner Nutzung noch geringer geworden, als man ohnehin schon befürchtet hatte.

  3. Die politisch-parlamentarische Nutzung des Reichstags in den siebziger Jahren
  4. Die Jahre des Kalten Krieges und der Ost-West-Konfrontation waren durch die Entspannungspolitik von einer Phase des vertraglich geregelten Nebeneinanders abgelöst worden. Zum Beweis der fortbestehenden Teilung aber zog sich sichtbar die Mauer von Berlin unmittelbar an der Ostfassade des Reichstagsgebäudes entlang, trennte es vom östlich gelegenen Palais des Reichstagspräsidenten und schied Berlin in zwei weltanschaulich grundverschiedene Gebiete. Etwa zeitgleich mit der allmählichen Inbetriebnahme des Reichstagsgebäudes trat am 3. Juni 1972 das Viermächteabkommen über Berlin in Kraft und stellte klar, daß der Bundestag als Verfassungsorgan in Berlin nicht zusammentreten dürfe.

    Das Dilemma war offensichtlich. Nach der Philosophie des Wieder-aufbaus des Hauses sollte es einem künftigen gesamtdeutschen Parlament die Heimstatt bieten und vor aller Welt deutlich machen, daß die Deutschen die Einheit ihres Landes in einer parlamentarisch verfaßten Regierungsform erstrebten. Diese staatliche Einheit aber schien ferner denn je, und das Funktionieren der Vertragswerke über Berlin erforderte eine strikte Zurückhaltung über das zugestandene Maß an Bundespräsenz hinaus.

    Die Bundesaktivitäten in Berlin sollten sich nach dem Wortlaut des Abkommens auf gelegentliche Sitzungen der Fraktionen und einzelner Ausschüsse des Deutschen Bundestages in Berlin beschränken. Bei den Fraktionen sollte niemals mehr als eine Fraktion gleichzeitig in Berlin tagen. Für die Ausschüsse war sogar inhaltlich eine Restriktion dahingehend vorgegeben, daß die Tagesordnungspunkte im Zusammenhang mit den zugestandenen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin-West stehen sollten. Plenarsitzungen waren ausgeschlossen, ebenso Sitzungen der Bundesversammlung und des Bundesrats.

    In Berlin stand nun ein Parlamentshaus der Deutschen in der Verwaltung des Deutschen Bundestages, ohne daß es die Hausherren parlamentarisch gerecht nutzen konnten. Wieder erhob sich eine breite Diskussion um die Verwendung des Hauses. Die wohlmeinenden Vorschläge überschlugen sich geradezu: Das Reichstagsgebäude sollte Teile der Freien Universität aufnehmen, es sollte in ihm eine Hochschule für Friedensforschung gegründet werden, mit der Kongreßhalle zusammen sollte es Bestandteil eines großen Kongreßzentrums werden, das Haus sollte für gesamtdeutsche Gespräche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR genutzt werden, das Berliner Abgeordnetenhaus sollte aus dem Rathaus Schöneberg dahin umziehen, oder man sollte das Haus bewußt leerstehen lassen, um durch diesen Zustand auf die Fortdauer der unnatürlichen Spaltung Deutschlands hinzuweisen.

    Der Ältestenrat verständigte sich schließlich darauf, das Reichstagsgebäude für die Arbeit des Deutschen Bundestags zu nutzen, soweit dies eben mit dem Status von Berlin und dem Viermächteabkommen vereinbar blieb, und folgte jenen Vorschlägen nicht, die dem Reichstagsgebäude einen völlig anderen und parlamentsfremden Charakter gegeben hätten.

    Das Präsidium des Deutschen Bundestages verabschiedete Richtli-nien, nach denen die Verwaltung Räume des Gebäudes auch für Tagungen der Länder oder der europäischen Behörden sowie für sonstige staatspolitisch wichtige Tagungen und Kongresse vergeben könne. Nur für den vom Architekten Paul Baumgarten geschaffenen neuen Plenarsaal legte das Präsidium fest, dessen Nutzung in jedem Einzelfalle beraten und genehmigen zu wollen, diesen aber im Übrigen zur Mahnung an die ungelöste deutsche Frage leerstehen zu lassen.

    Schon bald entwickelte sich eine rege Sitzungstätigkeit im Hause, die sowohl parlamentarisch als auch berlinpolitisch von großem Gewicht war und in ihrer Bedeutung für die Erhaltung der Lebensfähigkeit von Berlin (West) gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Fast alle Aktivitäten des Bundes, die nach den Vorschriften des Viermächteabkommens in Berlin veranstaltet werden durften, tagten unter dem Dach des Reichstagsgebäudes. Regelmäßig, im Durchschnitt zweimal im Jahr, kamen die Fraktionen des Deutschen Bundestages nach Berlin, und fast alle Ausschüsse des Bundestages - mit Ausnahme jener, die aus Statusgründen hier nicht tagen durften - kamen mindestens einmal im Jahr in die Stadt. Daneben fanden in zunehmendem Maße Gremien des Europäischen Parlaments den Weg nach Berlin und erweiterten die politische Präsenz in der Stadt beträchtlich. Und immer, wenn im Reichstagsgebäude die Lichter bis lange in die Nacht brannten, wurden offenkundig auch im Präsidentenpalais jenseits der Mauer Überstunden gemacht. Aber es waren wohl nicht die Angestellten des VEB Deutsche Schallplatte, die auch zu später Stunde noch ihre Tontechnik einsetzten.

    Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses standen naturgemäß die größeren Veranstaltungen, für die der Plenarsaal freigegeben wurde. Waren es in den siebziger Jahren nur wenige Gedenkveranstaltungen, etwa die zur Erinnerung an die 40. Wiederkehr des 20. Juli 1944 oder an den 100. Geburtstag des langjährigen Reichstagspräsidenten Paul Löbe, der sich nachdrücklich für Erhaltung und Wiederaufbau des Reichstags eingesetzt hatte, so gab es in den achtziger Jahren darüber hinaus auch Versammlungen und Konferenzen von wissenschaftlichem Rang und parlamentarischer Bedeutung. So trafen sich, um nur drei Beispiele zu geben, auf Einladung der Europäischen Gemeinschaft die Vertreter der afrikanischen, lateinamerikanischen und karibischen Staaten zu einer großen entwicklungspolitischen Konferenz, der Deutsche Städtetag zu einer ordentlichen Hauptversammlung und das Weltwirtschaftsforum des Deutschen Industrie- und Handelstages.

    Mit der politisch-parlamentarischen Nutzung ist folgerichtig der Geschichte und Bedeutung des Hauses entsprochen worden. Denn hier war schon zu Zeiten des Kaisers über den Weg des Parlamentarismus demokratisches Verhalten eingeübt und verbreitet worden. Hier wurde die parlamentarische Republik in einer der Stunden größter Not ausgerufen, und hier appellierte Ernst Reuter am 9. September 1948 für das bedrohte Berlin an die Völker der Welt: "Schaut auf diese Stadt und erkennt, daß Ihr diese Stadt und dieses Volk nicht preisgeben dürft und nicht preisgeben könnt. Es gibt nur eine Möglichkeit für uns alle: gemeinsam so lange zusammenzustehen, bis dieser Kampf gewonnen, bis dieser Kampf endlich durch den Sieg über die Feinde, durch den Sieg über die Macht der Finsternis besiegelt ist."

    Diese Rede begründete die Tradition der Freiheitskundgebungen auf dem Platz der Republik vor der ausgeglühten Fassade des Reichstagsgebäudes. Das Haus und seine Symbolik gaben den Berlinerinnen und Berlinern, die davor standen, Halt und Zuversicht: Einheit in Freiheit und natürlich in Frieden im demokratisch verfaßten Staat. So war es nur natürlich, daß in der Folge des Entspannungsprozesses Menschen erneut auf diesen Platz drängten, um Lebensfreude zu äußern und Freizeit zu genießen.


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