Alle Texte © 1995 KULTURBOX - © 1999 Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Die Texte sind dem Buch "Kunst, Symbolik und Politik" der KULTURBOX (1995) entnommen

1990, Vor der ersten Sitzung
des gesamtdeutschen Parlaments
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Von der mit dem Jahre 1989 verbundenen Ereignisfolge scheint eine eigentümliche Wirkung auszugehen: Anfänglich war gleichsam bescheiden vom Ende der auf 1945 folgenden Epoche die Rede gewesen. Doch bald wurde weiter zurückgegriffen. Es war offensichtlich geworden: Mit der Öffnung historischer Räume wird die scheinbare Wiederkehr von mit jenen Räumen verbundenen historischen Zeiten evoziert. Solche Evidenz drängt sich in Europa geradezu auf. Die Auflösung der Tschechoslowakei und das Auseinanderbrechen Jugoslawiens insinuiert etwa eine Revision von 1919. Mit den Kämpfen auf dem Balkan und im Kaukasus scheint sich die Räumlichkeit der Orientalischen Frage aufs Neue zu öffnen. Die Frage nach der kulturellen und mithin politischen Zugehörigkeit Rußlands zum Westen ist ebenso traditionell wie aktuell.
Die Gegenwärtigkeit von Geschichtsbildern des 19. Jahrhunderts ist unübersehbar - freilich bei Verlust des jenem Saekulum eigenen Telos von Fortschritt. Manche - vornehmlich in Deutschland - machen insofern von sich Reden, als sie das 20.Jahrhundert seiner vom Land der Mitte ausgegangenen Katastrophengeschichte wegen förmlich abzuschreiben suchen, um an jenen Anfängen deutscher Nationalstaatlichkeit anzuknüpfen, wo alles noch möglich schien.
Löste sich die DDR im Prozeß der Vereinigung auf, so büßte die alte Bundesrepublik auf dem Wege zu Deutschland erhebliches legitimatorisches Potential ein. Auch wenn solche Verwandlung ganz ohne Dramatik erfolgt und sich unmittelbarem Augenschein entzieht, erfolgt sie nichtsdestotrotz. Die historischen Legitimationsräume der alten Bundesrepublik verfallen gleichsam unmerklich, lautlos. Ihr antitotalitärer Pathos, der Entgegensetzung zur antifaschistischen Legitimation der vergangenen DDR geschuldet, armierte sich über vierzig Jahre in der Ausdeutung der Weimarer Zeit. Der Historiographie über Weimar, der Interpretation der Ersten Republik, kam gleichsam die Bedeutung einer Supraverfassung zu, unter deren Zuhilfenahme das Bonner Grundgesetz und damit die Institutionen des Gemeinwesens sich historisch begründeten. Zwar ist das alte Grundgesetz der Bundesrepublik auch als Verfassung Deutschlands über jeden Zweifel erhaben - aber die historischen Zeiten, aus denen sie ihre historische Legitimität schöpfte, sind in ihrer lebendigen Bedeutung entschwunden. Das Gemeinwesen sucht seine grundlegende Verankerung nicht mehr in der Verfassung und den politischen Werten allein. Es stellt vielmehr Fragen nach seiner Identität und den Attributen von Zugehörigkeit. Kurz: Es sucht eine neuerliche Verankerung im Raum des Nationalen, in der Geschichte.
Das Verständnis von der alten Bundesrepublik als einem ausgesprochen gesellschaftlich konstituierten Gemeinwesen schlug sich nicht zuletzt in historischer Methodenwahl wie in der Wahl der historischen Gegenstände nieder. Nicht umsonst gelang der sozialhistorischen Schule in den siebziger Jahren der Durchbruch in Sphären der Dominanz. Nun - so scheint es jedenfalls - verschieben sich die Gewichte. Der durch die Wende von Gesellschaft zu Nation eingeleitete Wandel drängt auch historiographisch zu einem Wechsel des Paradigmas: eben jenem Wechsel von Gesellschaft zu Nation.