Der Reichstagsbrand

Gerd R. Ueberschär

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Der Reichstag in der NS-Zeit

10. Der Reichstag: Ein Sinnbild der NS-Herrschaft?

Das zum Teil wiederhergestellte Wallot-Gebäude diente während des Krieges mehrmals als Propaganda- und Lagerhaus. 1941 wurden auf dem Gebäude Flakstellungen errichtet. Als sich die Rote Armee ab Frühjahr 1945 Berlin näherte, geriet das Reichstagsgebäude in das besondere und aktuelle Blickfeld der Moskauer Führung. Denn an Stelle der Reichskanzlei, wo sich Hitler tatsächlich am Schluß bis zu seinem Tod aufhielt, erlangte vielmehr das Reichstagsgebäude den Symbolcharakter für Hitlers Herrschaft. Die sowjetische Führung betrachtete es gleichsam als Sinnbild des NS-Staates und ließ es mit schwerem Artilleriebeschuß belegen. Um das Gebäude wurde dadurch in den letzten Tagen des Krieges noch heftig gekämpft. Nach mehrstündigem Kampf um fast jeden Raum des Hauses konnten Rotarmisten am späten Nachmittag des 30. April 1945 auf dem Dach des schwer zerschossenen Gebäudes die rote Fahne hissen. Eine später bei besserem Tageslicht nachgestellte Aufnahme von der Hissung der Roten Fahne auf dem Wallot-Gebäude ging danach als Symbol des Sieges über den Nationalsozialismus um die Welt. Auch 50 Jahre später ist die Eroberung des Reichstagsgebäudes, obwohl es als Tagungsort des neuen Bundestages des vereinigten Deutschland zu seinen demokratischen Wurzeln vor 1933 zurückgeführt worden ist, für Rußland nach wie vor das Symbol für den "Sieg über den Faschismus"; dies zeigt eine der russischen Briefmarken zum 50. Jubiläum des Kriegsendes am 8./9. Mai 1945, auf der die Einnahme des Gebäudes durch die Rote Armee erneut symbolhaft für das Ende des Krieges in Europa dargestellt ist.


    (1)Vgl. Neue Freie Presse vom 2. Oktober 1894. Hier geht der Kunsthistoriker Karl von Lützow auf die geschmacklose Kuppel, die schwerfälligen Türme, die mangelnde architektonische Gliederung und Durchbildung, die Plumpheit, das Fehlen der Rhythmik und auf die verunglückten Figurenplastiken ein. Der Vorwurf der "verunglückten Schöpfung", der damals gemacht worden ist, ließ sich nicht mehr aus der Welt schaffen. Gerade wenn der Betrachter den Reichstag mit den anderen Bauwerkenin Berlins Mitte vergleicht, fällt ihm die mangelnde Eleganz und Leichtigkeit ins Auge.

    (2)Dagegen betont Domarus (1968), daß Hitler auch in späteren Jahren Furcht voreinem möglichen Mißtrauensantrag des Reichstags gehabt habe. Angesichts derAuswahl von alten Parteigenossen der NSDAP als Reichstagsabgeordnete ist dieseInterpretation als überzogen zu bewerten.

    (3)Zum Aspekt "Reichstag in der NS-Staatslehre" vgl. Hubert (1992:294ff.); Frick war zugleich Fraktionsführer der NSDAP.

    (4)So die Bewertung von Hubert (1992:124).

    (5)Der Beschluß wurde auch als "Überermächtigungsgesetz" bezeichnet (Hubert1992: 190 mit Anm. 48). Reichsminister Lammers bezeichnete den Beschluß als "einen nicht in Gesetzesform gekleideten Verfassungsgrundsatz", ebda.


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