IV. Der unterirdische Gang
Auch ein dritter Stützpfeiler der Alleintäterschafts-Behauptung - daß nämlich Brandstifter nicht den unterirdischen Gang benutzen konnten, durch den die Heizungsrohre vom Kesselhaus, unter dem Reichstagspräsidentenpalais hindurch, in den Keller des Reichstags führten – erweist sich bei näherem Hinsehen nicht als tragfähig. Tobias’ erster Trumpf ist die Erklärung, daß beim nachträglichen Bau des Präsidentenhauses "an den Rohrtunnel ein kleiner Stichtunnel angefügt [wurde], der in der Durchfahrt des Präsidentenpalais endete". Dort habe "am Brandabend [...] der langjährige Nachtpförtner Paul Adermann aus Berlin-Stahnsdorf ununterbrochen in der Pförtnerloge" gesessen, und der hätte jede Bewegung hören müssen. Da nach Tobias’ Meinung vom Gang unterhalb des Präsidentenpalais kein Plan existiert, hat er, ohne jede Quellenangabe, diesen "Stichtunnel" selber in einen Plan eingezeichnet. 41
In Wahrheit existierte 1933 weder der "schnurgerade unterirdische Gang", von dem Tobias spricht, noch gab es jenen "Stichtunnel". Vielmehr mündete - wie eine vor dem Umbau 1997 vorgenommene Orts- [S. 623] besichtigung 42 bestätigte - der vom Kesselhaus kommende unterirdische Gang von Osten zunächst in den Keller des Präsidentenpalais. Ein zweiter Abschnitt des Ganges begann dann an der Westseite dieses Kellers, unterquerte die Ebertstraße und mündete in den Keller des Reichstagsgebäudes. Aus der ebenerdigen Durchfahrt des Präsidentenpalais führte zwar, schräg gegenüber der Pförtnerloge, eine Treppe in dessen Keller. Dieser aber war auch über mehrere weitere Treppen und von der Gartenseite zugänglich. So war es jederzeit möglich, ohne an der Pförtnerloge vorbeigehen zu müssen, aus den oberen Etagen des Palais in den Keller und den Gang zu gelangen.
Weiter behauptet Tobias, der Gang sei mit "dröhnenden Eisenplatten" ausgelegt gewesen, und niemand hätte dort hindurchlaufen können, ohne daß der Pförtner es gehört hätte. In Wirklichkeit hatte der Gang, wie der gesamte Keller, einen Zementboden. Eisenplatten dienten allenfalls zur Überbrückung von den Gangboden durchquerenden Kanalisationsrohren, sonst aber lagen im Gang - wie Adermann sagte – lediglich "Laufbretter" bzw. "Laufbohlen", unter denen er zur Feststellung unbefugter Benutzer Streichhölzer aufstellte. 43 Auch daß nach Adermanns und des Göring-Leibwächters Weber Bekundungen SA- und SS-Leute ständig im Präsidentenpalais ein- und ausgingen, fand Tobias nicht erwähnenswert - möglicherweise, weil es zu den vielfach geäußerten Mutmaßungen gepaßt hätte, ein Trupp von SA-Leuten sei aus dem Palais durch den Keller in den Gang und durch diesen in den Reichstag eingedrungen.
Was Tobias nicht erwähnt, ist auch, daß Adermann, bereits einige Zeit vor dem Brand, mehrmals des Nachts verdächtige Bewegungen im [S. 624] Gang beobachtet hatte. Zur Kontrolle angebrachte Zwirnsfäden und Klebestreifen, die danach zerrissen waren, bestätigten ebenso wie die schon erwähnten Streichhölzer, die zerbrochen waren, den Verdacht der Benutzung des Ganges durch Unbekannte, der aber im Prozeß heruntergespielt wurde, weil die Spur zu Tätern aus der Umgebung des Reichstagspräsidenten Göring hätte führen können. 44 Ebenso weiß Tobias offenbar nicht, daß es zum Präsidentenpalais rund 20 Hauptschlüssel gab, die auch für die Türen zum unterirdischen Gang paßten, 45 und daß Adermann vor seiner Vernehmung durch das Reichsgericht am 19. Verhandlungstag eigens noch einmal zur Gestapo bestellt wurde, um ihn nochmals darauf festzulegen, daß am Brandabend niemand ins Reichstagspräsidentenpalais gelangen konnte, ohne an seiner Pförtnerloge und ihm vorbeizukommen. 46 Das war nichts anderes als eine Verleitung zum Meineid, die der Abwehr des Verdachts nationalsozialistischer Täterschaft dienen sollte, nachdem alle Versuche gescheitert waren, kommunistische Mittäter zu finden.