Der Reichstagsbrand

Der Reichstagsbrand in neuem Licht

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III. Haben die Sachverständigen "versagt"?

  Angesichts all dieser Ungereimtheiten erweist sich der erste Hauptpfeiler des "Beweises" für van der Lubbes Alleintäterschaft ohne Hintermänner und Mittäter als nicht tragfähig. Den zweiten Hauptpfeiler bildet der Versuch von Tobias, das "Versagen der Sachverständigen" im Kapitel 13 (S. 420-456) nachzuweisen. Nach deren übereinstimmender Meinung war ein einzelner ohne fremde Hilfe oder Vorbereitung durch zusätzliche Brandmittel nicht imstande, binnen 15 Minuten die zahlreichen, über zwei Stockwerke verteilten einzelnen Brandherde zu legen und zu entzünden - und am Ende noch den Plenarsaal in ein Flammenmeer zu verwandeln. 35
  Auch hierbei kommt Tobias ohne Manipulationen nicht aus - beginnend mit einen Zitat aus dem Bericht des Prozeßberichterstatters Ferdinand Kugler, der - so Tobias (S. 420) - am 23. Oktober 1933 vermerkte: "Nach einem bösen Wort wird Deutschland von den Sachverständigen zugrunde gerichtet." Was Tobias verschweigt, ist Kuglers nächster Satz: "Dieser Prozeß aber hat durch die Sachverständigen an Klarheit gewonnen, wenn auch die Anklageschrift dabei zugrunde ging - teilweise wenigstens." 36 Kugler entnahm den drei Stellungnahmen des Spezialisten für Wärmetechnik an der Technischen Universität Berlin, Professor Emil Josse, des Berliner Feuerwehr-Chefs und Nachfolgers des suspendierten Oberbranddirektors Gempp, Dipl.-Ing. Wagner, und des Chemikers Dr. Wilhelm aus Halle, daß der Brand im Plenarsaal eine vorherige Präparierung mit größeren Mengen von Brandmitteln voraussetzte.
  Das stenographische Protokoll dieses Verhandlungstages bestätigt Kuglers Bericht. Josse meinte, 20 bis 40 kg flüssiger Brennstoff seien nötig gewesen: Benzin, Petroleum oder Benzol, dazu als Zündmittel "Zündschnüre, Filmstreifen oder eine Flüssigkeit, die bei einer gewis- [S. 620] sen Erwärmung von selbst Feuer fängt, sich in Brand setzt"; Wagner vermutete, es sei nicht unbedingt Benzin verwendet worden, das explosionsartig verbrennt, aber es käme eine Flüssigkeit in Frage, "die vielleicht selbst entzündlich ist", Einzelheiten müßten dem chemischen Gutachten überlassen bleiben; Schatz stimmte Josse und Wagner ausdrücklich zu und kam zu dem Ergebnis, "wie die beiden Vorgutachter, dass die Brände oder der Brand hauptsächlich im Plenarsaal nicht einen natürlichen, dagegen die Brände in den Umgängen und im Restaurationsraum einen natürlichen Ablauf gehabt haben [...], dass im Plenarsaal mit einer selbstentzündlichen Flüssigkeit gezündet worden ist [...] und dass zur Ausbreitung des Feuers eine Kohlenwasserstofflüssigkeit gedient hat, und zwar kommen hier Petroleum oder Schwerbenzin [...] in Frage." 37 Alle drei Gutachter haben also die Verwendung einer "selbstentzündlichen Flüssigkeit" als möglich bezeichnet, stimmten darin überein, daß der Plenarsaal vor der eigentlichen Feuerlegung mit flüssigen, aber nicht explosionsartig verbrennenden Mitteln präpariert worden sein mußte, und kamen zu dem Ergebnis, daß van der Lubbe allenfalls die Zeit für eine Initialzündung des so präparierten Saales blieb - wenn er überhaupt an der Brandlegung im Plenarsaal beteiligt war.
  Entgegen dem Urteil des direkten Prozeßbeobachters, das durch die Gutachten und die Prozeßprotokolle bestätigt wird, behauptet Tobias, "daß nicht ein Gutachten mit dem anderen in den Vorstellungen über Brandursache und -entwicklung übereinstimmte" (S. 421). Zum "Beweis" dafür verfälscht er - da es ja nach seiner Meinung keine Mittäter gegeben haben kann - die wissenschaftlichen Gutachten bis zur Unkenntlichkeit und konzentriert über drei Seiten hin Hohn und Spott mit einer Flut herabsetzender Bemerkungen insbesondere auf den Chemiker Dr. Schatz, der im Plenarsaal Verbrennungsprodukte von Phosphor festgestellt hatte. Von ihm behauptet Tobias, daß er als "umstrittener Provinz-Chemiker" gelte, bei dessen "Berufung ,überstaatliche Mächte‘ nicht ganz unbeteiligt" gewesen seien (S. 428-430), bevor er im gleichen Ton überhaupt auf Schatz’ Gutachten eingeht: Schatz "erfand die ,selbstentzündliche Flüssigkeit‘" (S. 431), demonstrierte mit ihr einen "Taschenspielertrick", mit dem er "die laienhaften Richter" (S. 438) von seiner "absurde[n]" und "unsinnige[n] Theorie" (S. 437) überzeugte: "Mitunter ist es wahrlich nicht leicht, auf Unsinn, wenn er [S. 621] nur mit dem nötigen Nachdruck und methodisch vorgebracht wird, ernsthaft einzugehen" (S. 440).
  Mit einem scheinbaren Trumpf beschließt Tobias auch dieses Kapitel (S. 446 f.): Unter der Überschrift "War dieser Großbrand wirklich rätselhaft?" zitiert er als Beweis für "die schlichte Wahrheit von der völlig natürlichen Entwicklung des Brandes" aus der Expertise des Sachverständigen Professor Dr. August Brüning, des Direktors der Preußischen Landesanstalt für Lebensmittel, Arznei und gerichtliche Chemie in Berlin, unter anderem den Satz:
  "Nach diesen Untersuchungsbefunden haben sich somit keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß an den eingangs erwähnten Brandherden im Reichstagsgebäude, von denen Beweisstücke sichergestellt worden waren, ein flüssiges Brennmittel wie Petroleum oder Benzin verschüttet worden ist."
  Liest man zur Kontrolle das gesamte Gutachten, 38 wird klar, daß dieses sich ausschließlich auf Proben von Brandherden außerhalb des Plenarsaales bezieht, die von einem Mitarbeiter Brünings am Vormittag des 28. März entnommen, zum Teil auch von Kriminalkommissar Bunge "eingereicht" wurden, weil – so Brüning – in der Nacht "das hierzu erforderliche Verpackungsmaterial nicht zur Stelle war". Den Großbrand im Plenarsaal hat dieses Gutachten also gar nicht behandelt.
  Tobias bietet nicht nur eine den Inhalt verfälschende Interpretation der Gutachten, sondern offenbart auch mangelhafte Kenntnis jener selbstentzündlichen Flüssigkeiten, die man in Handbüchern zur Aufdeckung von Brandstiftungen detailliert beschrieben findet. 39
  [S. 622] Dabei zitiert Tobias selbst an anderer Stelle (S. 540) Diels, der in seinen Memoiren angeblich berichtete, "was damals wirklich geschehen ist", als ein ehemaliger SA-Mann namens Rall sich aus der Strafhaft meldete und anbot, sein Wissen über die Vorbereitung des Reichstagsbrandes preiszugeben: Er sei mit seinen "Spiessgesellen in der Handhabung von phosphorhaltigen Brandmitteln geschult worden", und sie hätten "die Wirkung der selbstentzündlichen Stoffe häufig ausprobiert". Wenig später war Rall ermordet. Ähnlich schreibt Gisevius, daß um 1933 in SA-Kreisen mit "einer allen Feuerwerkern wohlbekannten Tinktur", nämlich eben jener selbstentzündlichen Flüssigkeit, experimentiert worden ist. 40



35 Alfred Berndt, Zur Entstehung des Reichstagsbrandes Eine Untersuchung über den Zeitablauf, in: VfZ 23, 1975, 77-90, hat die Zweifel an Lubbes alleiniger Brandlegung im Plenarsaal durch eine Neuberechnung der Zeiten auszuräumen versucht, die allerdings kritischer Nachprüfung nicht standhält (siehe Karl Stephan, Brandentstehung und Brandablauf, in: Hofer u. a., Reichstagsbrand [wie Anm. 5], Bd. 2, 252-262, Neuausg. 130-140). Insbesondere sind Berndts verschiedene, einmal vom Beginn, einmal vom Ende her gerechnete Zeitreihen untereinander nicht in Deckung zu bringen. [Zurück zum Text]
36 Ferd. Kugler, Das Geheimnis des Reichstagsbrandes. Amsterdam/Leipzig o.J. [1934], 111-113: Die Sachverständigen, 23. Oktober; Zitat: 111. [Zurück zum Text]
37 BA (wie Anm. 13), ST 65/72,102, 22. VT/23.10.1933, 74 (Josse), 191 (Wagner), 202 (Schatz). [Zurück zum Text]
38 BA (wie Anm. 13), ST 65/54, Bl. 4-10; abgedruckt in: Dimitroff-Dokumente (wie Anm. 11), Bd. 1, 97-103, Zitat: 102. [Zurück zum Text]
39 Z. B. in: K. A. Tramm, Dr. Hellwig, Friedrich Rhode, Brandstiftungen und Brandursachen. Die Technik ihrer Ermittlung. (Taschenbücher der Schleswig-Holsteinischen Landesbrandkasse zur Brandverhütung und Brandbekämpfung.) Kiel 1933, und in dem Buch: Staatsanwalt Franz Meinert, Die Brandstiftung und ihre kriminalistische Erforschung. Verlag Polizei-Rundschau GMBH, Lübeck 1950, darin 65-67: Chemische Zeitzünder, deren einfachste Art als "Flüssiges Feuer" bekannt ist: Gelber Phosphor, gelöst in Schwefelkohlenstoff (meist benutzt), Chloroform oder Äther. Nach Verdunstung des Lösungsmittels zündet der Phosphor. Als verbesserte Mischungen: "Griechisches Feuer": zum Schwefelkohlenstoff Benzin und etwas fein verteiltes metallisches Kalium; "Lothringisches Feuer": Ausgangsflüssigkeit Phosphor in Schwefelkohlenstoff, mischt man mit Chlorschwefel (S2Cl2). Kommt Ammoniakflüssigkeit damit in Berührung, entzündet sich das Ganze. - Schatz beschreibt in seinem Gutachten vom 26.6.1933 die "selbstentzündliche Flüssigkeit" als "Auflösung von Phosphor in Schwefelkohlenstoff" (Dimitroff-Dokumente [wie Anm. 11], Bd. 1, 319-329, hier: 327; Original in: BA [wie Anm. 13], ST 65/56, Bl. 27-45, hier: Bl. 41). Vgl. dazu auch sein Ergänzungsgutachten vom 8.11.1933; Schlußteil (ab Seite 9 des Originals) abgedruckt in: Dimitroff-Dokumente (wie Anm. 11), Bd. 2, 427-431; Original in: BA (wie Anm. 13), ST 65/26, Bl. 147-162. [Zurück zum Text]
40 Siehe dazu unten Abschnitt XII.


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© Jürgen Schmädeke, Alexander Bahar, Wilfried Kugel