Wir sind in unserem Buch bereits ausführlich auf die Verfehlungen von Herrn Mommsen eingegangen ("‚Ein klein bißchen nachgebogen...': Der Fall Mommsen", S. 796 ff). In seiner Besprechung unseres Buchs hat er sich dazu bezeichnenderweise mit keinem Wort geäußert. Doch inzwischen kam von anderer Seite Bewegung in den "Fall Mommsen":
Im Juliheft 2001 der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte (VjfZ)5 erschien eine Notiz, mit der das Institut für Zeitgeschichte (IfZ) gegenüber dem Mitherausgeber der VjfZ des IfZ und früheren Mitarbeiter des Instituts Hans Mommsen auf Distanz geht. Herr Mommsen war nämlich Anfang der 60er Jahre daran beteiligt, den Historiker, Reichstagsbrandforscher und damaligen freien Mitarbeiter des IfZ, Oberstudienrat Hans Schneider, kaltzustellen. Der Beitrag schließt:
"Die Institutsleitung hatte seinerzeit dem Oberstudienrat Dr. Hans Schneider aus Freudenstadt den Auftrag erteilt, einen Artikel über den Reichstagsbrand für die VjfZ zu verfassen, der sich mit der kurz zuvor aufgestellten These von Fritz Tobias, daß Marinus van der Lubbe als Alleintäter den Reichstag angezündet habe, auseinandersetzen sollte. Erst im Herbst 1962 lag ein umfangreiches ‚Rohmanuskript' vor, das die damalige Institutsleitung nicht als publikationsreif betrachtete [und in der Schneider die Phantastereien von Tobias als unhaltbar entlarvte - die Autoren]. In dieser Situation, in der sich die Frage nach der weiteren Behandlung der Angelegenheit stellte, führte der damalige Mitarbeiter des Instituts, Dr. Hans Mommsen, im November 1962 ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Delp ‚betr. die Rechtslage in der Angelegenheit Schneider', über die Mommsen eine Aktennotiz verfaßte. Hierin hat Hans Mommsen u. a. festgehalten, daß ‚aus allgemeinpolitischen Gründen' eine Publikation des Manuskriptes von Hans Schneider ‚unerwünscht zu sein scheint', und darüber hinaus zu bedenken gegeben, ob eine anderweitige Publikation des Manuskripts durch Hans Schneider nicht ‚durch Druck auf Schneider vermittels des Stuttgarter Ministeriums' [Oberstudienrat Schneiders vorgesetzter Behörde! - die Autoren] verhindert werden könne.
Hierzu nimmt die Institutsleitung wie folgt Stellung:
1. Diese auch von Hersch Fischler zitierten Äußerungen von Hans Mommsen sind unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel.
2. Das "Rohmanuskript" Hans Schneiders, das im Archiv des Instituts für Zeitgeschichte eingesehen werden kann, war und ist nicht publikationsreif.
Allerdings wurde inzwischen eine Kurzfassung von Schneiders Schrift (aus dem Archiv von Prof. Walther Hofer) unter dem Titel "Schein und Wirklichkeit in Fritz Tobias' Buch ‚Der Reichstagsbrand'" im Internet publiziert.6
Prof. Dr. Horst Möller, heutiger Leiter des IfZ, hatte sich bereits in einem Schreiben vom 16. Januar 2001 an Dr. Gerhard Brack von Mommsen distanziert: "Die entsprechende Aktennotiz von Hans Mommsen zum Manuskript von Hans Schneider enthält zwei Punkte, die für einen Wissenschaftler in keiner Weise vertretbar sind, also auch von der gegenwärtigen Institutsleitung des Instituts für Zeitgeschichte nicht gebilligt werden (die Bewertung der Publikationsmöglichkeit einer wissenschaftlichen Arbeit nach Gründen allgemeinpolitischer Opportunität, sowie die Erwägung, Druck auf einen Autor über seinen Dienstherrn auszuüben, um die Publikation zu verhindern)".7
Hans Schneider machte im Frühjahr 1962 als erster in der BRD einen kompletten Satz der Stenographischen Protokolle des Reichstagsbrandprozess' für die Forschung verfügbar. Er verglich die Protokolle mit den Auslassungen des Verfassungsschutzbeamten Fritz Tobias, der 1959/60 im "Spiegel"8 und 1962 in Buchform9 die später so genannte "Alleintäterthese" verbreitet hatte. Laut Tobias habe der Holländer van der Lubbe den Reichstag ganz allein in Brand gesetzt; die der Brandstiftung verdächtigten Nationalsozialisten treffe hingegen keine Schuld, diese seien selbst vom Reichstagsbrand überrascht worden. Dabei knüpfte Tobias an Vorarbeiten ehemaliger Gestapo-Beamter an. Schneider kam zu dem Schluss: "Das Buch des Laienforschers Fritz Tobias erreicht die den Laienleser [...] faszinierende Geschlossenheit der Beweisführung nur durch eine völlig willkürliche Auswahl - insbesondere Unterdrückung entgegenstehender Aussagen -, Verstümmelung und Retuschierung (besonders bei fremdsprachlichen Texten) sowie durch eine oft grotesk verkehrte Interpretation der verwandten Belege, dazu die Einfügung weiterer, nirgends belegter und nur in der Vorstellung des Autors existenter (Schein-)Beweise. [...] Die so entstandene objektive Verfälschung des Tatbestandes nimmt dabei Ausmaße an, die weder der Laie noch der Fachmann (ob Jurist oder Historiker) für möglich halten würde".10
Schneider konnte jedenfalls weder seinerzeit noch später einen Beitrag über seine Forschungen veröffentlichen. Statt dessen präsentierte Mommsen im Juli 1964 plötzlich in den im Auftrag des IfZ herausgegebenen VjfZ der Öffentlichkeit eine Art Gutachten zu den Hypothesen von Tobias.11 Auf 62 Seiten stellte sich Mommsen in diametralen Gegensatz zu einem Gutachten des Institutsmitarbeiters Hermann Graml12 (IfZ 1962), der Untersuchung Schneiders (IfZ bis 1962) und schließlich auch zu seinem eigenen Beitrag13 vom Juli 1962, in dem er selbst erhebliche Zweifel an der Wissenschaftlichkeit von Tobias' Darstellung angemeldet hatte. Er unterstützte nun unvermittelt und vorbehaltlos die Thesen des Fritz Tobias.
In der Folge lehnte es die Redaktion der VjfZ wiederholt ab, Beiträge zu veröffentlichen, die sich kritisch mit der Alleintäterthese auseinandersetzten und ergriff damit praktisch die Partei von Tobias und Mommsen. In einem bisher unveröffentlichten Interview erklärte Hermann Graml, langjähriger Chefredakteur der Vierteljahrshefte, im Jahr 2000 dann schließlich: Die "Alleintäterthese" gälte "im Münchener Institut für Zeitgeschichte [...] überwiegend nicht als endgültige Wahrheit, aber als die bei unserem derzeitigen Kenntnisstand plausiblere These. [...] Es gibt im Hinblick auf den Reichstagsbrand keine These ‚des' Instituts, es gibt nur Auffassungen - oft recht unterschiedliche - seiner Mitarbeiter."14 Damit wurde nun die Auffassung von Mommsen und Tobias, der Fall sei durch ihre Bekundungen geklärt, recht lapidar ad acta gelegt.
Am 25. November 2000 erklärte Mommsen in der tageszeitung (taz) unter dem bezeichnenden Titel "Nichts von Manipulation", die "Zurückziehung des Forschungsauftrags" an Schneider "erfolgte nach der am 9. und 10. November 1962 vom Direktor des IfZ getroffenen und von ihm am 30. November schriftlich bestätigten Entscheidung, den Vertrag nicht weiter fortzusetzen." Ähnlich hieß es am 22. Januar 2001 in einem in der Welt veröffentlichten Leserbrief Mommsens unter der befremdlichen Überschrift "Meine [sic!] Reichstagsbrand-These bleibt [sic!] richtig": "Die von Herrn Fischler in verleumderischer Absicht ausgeschlachtete Aktennotiz von Ende November 1962 diente der Klärung der Rechtslage, nachdem sich das Institut [für Zeitgeschichte] bereits von Hans Schneider getrennt hatte." Beide Äußerungen Mommsens entsprechen offensichtlich nicht der Wahrheit, denn in Mommsens "Aktennotiz" zu dem Gespräch mit Rechtsanwalt Delp ist nirgendwo von einer bereits erfolgten Kündigung des Vertrags mit Schneider die Rede. Ganz im Gegenteil heißt es dort: "Die Bedingungen für eine einseitige Aufhebung des Vertrages [mit Schneider] durch das Institut sind ungünstig" (S. 1). Und weiter: "Nach der derzeitigen Rechtslage ist das Institut formell nicht in der Lage, von dem mit Schneider geschlossenen Vertrag zurückzutreten" (S. 2). [Unterstreichungen durch die Autoren]
Mommsens Gespräch mit Rechtsanwalt Delp zielte also darauf, überhaupt erst eine Strategie zu entwickeln, um Hans Schneider loszuwerden. Ob der damalige Referent beim IfZ, Dr. Mommsen, dazu von der Institutsleitung beauftragt worden war oder in eigener Regie handelte, das ist nach der heutigen Quellenlage15 nicht abschließend zu beurteilen. Offensichtlich ist jedoch, dass Mommsen 1962 gegenüber Schneider unredlich handelte und dies nach dem Bekanntwerden der Vorgänge (im Jahr 2000) in seinen Beiträgen für die taz und Die Welt zu verdecken suchte.