Hermann Graml vom "Institut für Zeitgeschichte" in München bezweifelt unter Bezugnahme auf die Goebbels-Tagebücher zwar eine Brandstiftung durch die Nazis, hält aber auch die These der Alleintäterschaft van der Lubbes nicht mehr für haltbar. Er kritisiert die mangelnden wissenschaftlichen Umgangsformen innerhalb der Kontroverse über die Reichstagsbrandstiftung sowohl seitens der Verteidiger als auch der Kritiker der Alleintäterschaftsthese van der Lubbes. Angesichts der - auch im Reichstagsbrandforum dokumentierten - aus wissenschaftlicher Sicht problematischen Umgangsweise von Vertretern des "Instituts für Zeitgeschichte" mit dessen damaligem Mitarbeiter Hans Schneider trägt der Beitrag von Hermann Graml auch zu einer späten Rehabilitation von Hans Schneider bei. Alexander Bahar weist demgegenüber auf Indizien und bislang wenig beachtete Beweisstücke hin, die auf eine Täterschaft der Nazis hinzuweisen scheinen.
Ingo Müller und Dieter Deiseroth analysieren in ihren Beiträgen den Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht unter Zugrundelegung rechtsstaatlicher Maßstäbe. Dem Reichsgericht, so die Autoren fehlten sowohl Willen als auch Möglichkeit der unvoreingenommenen Ermittlung. Eine unvollständige Ermittlung, das vollständige Fehlen jeglicher kritischen Begleitung und Kontrolle der Ermittlungen seitens der Medien und eine fehlende innere Unabhängigkeit der Richter des zuständigen Strafsenats gegenüber den Erwartungen, Vorgaben und Zumutungen staatlicher Macht werden konstatiert.
Hersch Fischler weist in seinem Beitrag zur Reichstagsbrandkontroverse darauf hin, dass die These der Alleintäterschaft van der Lubbes auf das Bemühen zentraler Akteure (vor allem Dr. Walter Zirpin, ermittelnder Kriminalbeamter) zurückzuführen ist, sich selber gegen drohende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Beihilfe zum "Justizmord" zu schützen. So wurden nachweislich 1933 wichtige Beweisstücke unterschlagen. Fritz Tobias, ein Nachkriegskollege der ermittelnden Kriminalisten, habe die entlastende Alleintäterschaftsthese forciert und zu dessen Durchsetzung auch Druck auf den damaligen Leiter des Münchener Instituts für Zeitgeschichte, Helmut Krausnick, ausgeübt. Dies habe dann auch zur Unterdrückung von Forschungsergebnissen des Historikers Hans Schneider geführt.
Reinhard Stachwitz untersucht den Reichstagsbrand in aktuellen Schulbüchern. Im Ergebnis einer Analyse von 13 einschlägigen Schulgeschichtsbüchern kommt er zu der Einschätzung, "dass diese Unterrichtswerke allesamt den fachlichen und didaktischen Standards kaum oder gar nicht genügen" (S. 209). Zwar werde der Nutzen des Reichstagsbrands für die Nationalsozialisten von allen Büchern herausgearbeitet und der Reichstagsbrand als Anlass für die dauerhafte Suspendierung/Abschaffung von Grundrechten und Rechtsstaat thematisiert, doch fehlten eine umfassende, den Reichstagsbrandprozess einbeziehende Darstellung, werde der nationalsozialistischen Behauptung einer kommunistischen Täterschaft nicht hinreichend widersprochen und finde die wissenschaftliche Kontroverse über die Täterschaft bei der Brandstiftung nahezu keine Beachtung. Vermisst würden zudem ein kritischer Quellenumgang sowie der Einbezug der Reaktionen auf den Reichstagsbrandprozess im Ausland (Braunbücher, Londoner Gegenprozess).
Einen besonderen Service stellt der umfangreiche Anhang des Bandes (161 Seiten!) dar: Er dokumentiert in Reproduktionen der Originale:
Der Band kann in der Gesamtbewertung als ein Standardwerk gewertet werden, dass einen sehr guten Überblick zur Debatte über den Reichstagsbrandprozess und über die Frage der Alleintäterschaft gibt.