Als nach dem Ende des III. Reiches die Frage nach
den Tätern der Reichstagsbrandstiftung in (West-)Deutschland
erstmals frei erörtert werden konnte, war der Reichstagsbrand
zunächst Thema von Zeitungs- und Illustriertenberichten,
in denen überwiegend SA-Leute als Täter angegeben wurden.
Richard Wolff, der im Auftrag der Bundeszentrale für politische
Bildung (damals noch "Bundeszentrale für Heimatdienst")
Zeugenmitteilungen und Justizakten zum Reichstagsbrand auszuwerten
suchte, konnte trotz vielfältiger Anfragen bei Archiven und
Justizverwaltung kein Aktenmaterial des Reichstagsbrandverfahrens
erhalten. Historiker, die sich in den fünfziger Jahren mit
dem Reichstagsbrand beschäftigten, gingen wie Richard Wolff
unter dem Gesichtspunkt cui bono und wegen Zweifeln an der Echtheit
des Geständnisses Marinus van der Lubbes von einer NS-Täterschaft
aus, deren Details aus Mangel an Zeugenberichten und vermutlich
vernichteter Ermittlungsakten offen gelassen werden müsse.9
Überraschend publizierte das Nachrichtenmagazin
SPIEGEL 1959/60 eine umfangreiche Serie des damaligen Regierungsrats
Fritz Tobias. Der Autor zitierte erstmals umfangreich aus polizeilichen
Protokollen des Geständnisses Marinus van der Lubbes und
behauptete anhand der Aussagen beteiligter Kriminalisten die Alleintäterschaft
des einzelgängerischen holländischen Rätekommunisten
Marinus van der Lubbes. Ein historischer Zufall, ein Treppenwitz
der Weltgeschichte, so Tobias, habe den Nationalsozialisten ohne
eigenes Zutun mit der Brandstiftung das Ereignis geliefert, das
ihnen zur endgültigen Beseitigung der Weimarer Demokratie
verhalf. 1962 publizierte Fritz Tobias die Thesen seiner SPIEGEL-Serie
in einem umfangreichen Buch. 1964 veröffentlichte der Historiker
Hans Mommsen in den Vierteljahresheften für Zeitgeschichte
einen umfangreichen Aufsatz, in dem er Fritz Tobias eine minutiöse
Aufklärung der Reichstagsbrandstiftung konstatierte und seiner
Arbeit hohe wissenschaftliche Qualität zusprach. Nach dem
Erscheinen von Mommsens Aufsatz fand die Alleintäterthese
zunehmend Anerkennung bei Historikern.
Untersucht man die mittlerweile schon populär
gewordene Alleintäterthese von Fritz Tobias auf ihre Überprüfbarkeit,
stellt man fest, daß Tobias im Kern drei Sachverhalte behauptet:
- Marinus van der Lubbe hat nach seiner Festnahme ein
präzises, detailliertes und glaubwürdiges Geständnis
seiner Alleintäterschaft vorgebracht und dieses immer erneut
wiederholt. Als Motiv gab er an, er habe mit der Brandstiftung
das Fanal für einen Arbeiteraufstand gegen die Hitlerregierung
setzen wollen. Erst nach Monaten der Inhaftierung und Fesselung
brach er psychisch zusammen und wurde im Reichstagsbrandprozess
schweigsam.
- Die ermittelnden Kriminalkommissare Heisig, Dr. Zirpins
und Dr. Braschwitz haben am Tatort keine anderen Spuren festgestellt
als diejenigen, die van der Lubbe hinterlassen und auch angegeben
hatte. Diesen Sachverhalt haben sie vor dem Reichsgericht und
auch nach dem Krieg wiederholt bezeugt. Die Feststellungen des
Gerichts über andere Brandstifter als van der Lubbe beruhten
nicht auf Tatsachen, sondern lediglich auf der suggestiven Macht
einer im März 1933 entstandenen politischen Legendenbildung
durch Kommunisten und Nationalsozialisten und auf fragwürdigen
Gutachten von Brandsachverständigen, die ebenfalls unter
dem Einfluß der Legendenbildung fälschlich erklärten,
van der Lubbe könne den Brand im großen Plenarsaal
nicht allein gelegt haben.
- Die führenden Nationalsozialisten seien, wie
aus Goebbels Tagebüchern hervorgeht, von der Reichstagsbrandstiftung
völlig überrascht und erschreckt worden. Sie hätten
den Reichstagsbrand als Fanal für einen Aufstand der KPD
verkannt und daraufhin in vermeintlicher Notwehr zahlreiche kommunistischen
Funktionäre verhaften lassen und die Grundrechte durch die
Notverordnung zum Schutze des Deutschen Volkes vom 28.2.1933 vorläufig
außer Kraft gesetzt. Erst danach begannen sie, die totalitären
Möglichkeiten der Notverordnung vorsätzlich zu mißbrauchen.10