Seite 382, Absatz 1
"Für die Alleintäterschaft sprechen das eindeutige und wiederholte Geständnis van der Lubbes, das Ergebnis der kriminalistischen Untersuchung, die zahllosen Widersprüche, die die für das Gericht tätigen Sachverständigen offen gelassen haben und die das Urteil noch vermehrt hat, nicht zuletzt aber der Tatbestand, daß die allgemeine Befangenheit in der Vorstellung von einer wohlorganisierten kommunistischen Brandstiftung eine unvoreingenommene Beweisaufnahme, Beweiswürdigung und in gewissem Umfang auch eine ungehinderte Verteidigung, trotz aller Bemühungen des Gerichts, unbeeinflußt zu arbeiten, nicht zugelassen hatten."
Von einem eindeutigen, wiederholten Geständnis van der Lubbes kann hinsichtlich der Brandstiftung nicht die Rede sei. Van der Lubbe hat zwar nach den Protokollen der Vernehmungen durch Zirpins zugegeben, die Brandstiftung allein durchgeführt zu haben und er hat auch vor dem Reichsgericht zugegeben, die Brandstiftung allein unternommen zu haben. Aber die Geständnisse waren hinsichtlich der Motive und den Angaben zur konkreten Tatausführung völlig unterschiedlich und deshalb gerade nicht eindeutig.
Im Geständnisprotokoll, welches Zirpins am 3. Vernehmungstag aufgenommen hatte (2.3.1933) finden sich eindeutig politische Motive für die Brandstiftung:
" 2. März
Berlin
Weiterverhandelt:
Die Motive: Von vorneherein erkläre ich, daß meiner Handlung ein politisches Motiv zugrundeliegt. Ich habe in Holland gelesen, daß jetzt in Deutschland die Nationalsozialisten an die Regierung gekommen sind.
... Ich habe festgestellt, daß die Anhänger der nationalen Konzentration (Koalition NSDAP-DNVP, H.F.) volle Freiheit in Deutschland haben, der Arbeiter aber nicht. Weiter ist der Kampf der Organisation der Arbeiter nicht der richtige, um die Arbeiter zum Kampf für die Freiheit aufzurütteln.)
...
Da diese drei Brände nicht funktioniert haben, also der Protest nicht zustande gekommen war, habe ich den Reichstag gewählt, weil das ein Zentralpunkt des Systems ist."
Später hat van der Lubbe diese Motive vor Dritten nicht widerholt:
Bereits 2 Tage später, als er vom zuständigen Vernehmungsrichter vernommen wird, antwortet van der Lubbe auf die Frage nach seinen Motiven ganz anders:
"Vermerk:
Erste richterliche Vernehmung am 4.3. 33
...
Nach dem Motiv nochmals befragt erklärte der Beschuldigte: Auf die Frage, ob ich durch die Brände die Lage der Arbeit verbessern wollte, erkläre ich:
Ich habe mir nichts dabei gedacht
...
v.g.u.
gez. Van der Lubbe"
Vor dem Reichsgericht hat sich van der Lubbe ebenso über seine Motive ausgesagt, also ebenfalls im Widerspruch zum von Zirpins protokollierten Geständnis:
"Präsident: Was glaubten Sie denn, was geschehen würde, wenn der Reichstag abgebrannt wäre ...?
van der Lubbe: Das kann ich nicht verstehen.
Präsident: Inwiefern glaubten Sie denn, daß nun den Arbeitern damit geholfen wäre?
van der Lubbe: Das kann ich nicht sagen.
Präsident: Sie haben gesagt [in der Voruntersuchung]: Sie haben das Reichstagsgebäude deshalb angezündet, weil Sie haben darauf aufmerksam machen wollen, daß die Arbeiter die Macht haben wollten. Das haben Sie früher gesagt. Ist das richtig? Ist das der Gedanke gewesen?
van der Lubbe: Nein
...
van der Lubbe: Das habe ich nicht gesagt.
Präsident: ... Dann haben Sie gesagt: ... den Arbeitern sollte ein Signal gegeben werden ... so ungefähr haben Sie damals gesagt ...
van der Lubbe: Nein, das nicht! Die Arbeiter die Macht ergreifen? Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht, was das für die Arbeiter bedeuten soll nach dem Brand."
