Seite 381, Absatz 2
"Es wäre auch psychologisch unerklärlich, weshalb van der Lubbe so präzise Angaben über den präzisen Brandweg gemacht hat, wenn er etwas verschweigen wollte; es wäre plausibel gewesen, ..."
Van der Lubbe hat keineswegs "so präzise" den Brandweg geschildert, wie man es nach Mommsens Darstellung annehmen muß.
Angaben van der Lubbes zum Brandweg finden sich in den Vernehmungen vom 28.2. und 1. 3. 1933. Aus dem Protokoll der Vernehmung vom 28.2. geht folgendes hervor:
Erst das letzte Viertel der Vernehmung befaßt sich mit der Brandstiftung im Reichstag. Zuvor werden nach den notwendigen Angaben zur Person v.d. L. Weg nach Berlin, seine ersten Tage in Berlin und die Brandstiftungen am Wohlfahrtsamt/Neukölln, Rathaus und Schloß behandelt. Zur Brandstiftung im Reichstag wurden folgende Angaben protokolliert:
"Ich habe nachmittags den Anbruch der Dunkelheit abgewartet und bin dann wieder die Linden lang zur Dorotheenstr. gegangen, die ich diesmal lang hinauf bis zur Spree ging, wo ich dann nach einem kleinen Bogen umkehrte und fast ganz um den Reichstag herumging. Als ich an die Freitreppe kam, bin ich an der rechten Seite der Treppe (vom Beschauer des Gebäudes aus gesehen) an einem etwa mannshohen Gesims hochgeklettert und auf einen kleinen Balkon gestiegen. Ich trat das Glas der Balkondoppeltür ein und gelangte in ein Zimmer. Dort habe ich das erste Feuer angezündet und zwar mit einem von den Paketen, daß ich unter die Gardine legte. Da der Brand gar nicht richtig los ging, habe ich noch ein zweites Stück angezündet und auf den Tisch gelegt. Da es so dunkel war, habe ich damit das Zimmer erhellen wollen. Ich ging auf den Korridor und habe hier meine Jacke und meine Weste ausgezogen. Das Feuer war inzwischen ausgegangen, und ich habe daher meinen Pullover angezündet, um das Feuer weiterzutragen. Zum anzünden des Pullovers verwendete ich die glimmenden Reste auf dem Tisch. Mit dem brennenden Pullover rannte ich den Korridor entlang, der dann hinten einen rechten Winkel machte. Dort fand ich in einem Büro Papier, das ich nun mit einem 3. Pak. Kohlenanz. zum Anlegen eines großen Brandes verwenden konnte. Ich bin dann zurückgerannt und dann in die im Kellergeschoß liegende Küche eingedrungen, indem ich die Tür zur Küche eintrat. In der Küche habe ich ein Tafeltuch in Brand gesetzt, indem ich das letzte Paket Kohlenanzünder verwendete. Dann bin ich durch ein Speiseklappe, die zum Durchgeben des Essens dient, durchgedrungen, indem ich auch diese entzwei machte. Ich gelangte in einen kleineren Saal und rannte dort die Treppen hoch. Ein brennendes Tafeltuch habe ich mitgenommen und kam dann in eine Kirche (gemeint ist der Plenarsitzungssaal). In dieser Kirche waren die Pulte vorn tief und hinten höher gestellt.
Geschlossen: v.,g.,u.
Dr. Zirpins M.v.d.Lubbe
Vermerk: Die Vernehmung wurde abgebrochen, weil eine Zeichnung des Reichstagsgebäudes nicht vorlag und auch sonst ein Lokaltermin dringend erforderlich schien. Die Besichtigung am Tatort erfolgte von 16.30 - 19.30 Uhr. Anschliessend wurde noch das Gerüst vor dem Portal des Schlosses besichtigt..."
Bei der Ortsbesichtigung soll van der Lubbe vorgeführt haben, wie er die Brandstiftung durchführte. Ein Protokoll dieser ersten Ortsbesichtigung liegt nicht vor. Nach Aussagen der Kriminalkommissare Heisig und Zirpins soll van der Lubbe von sich aus, ohne spezielle Fragen der Kriminalkommissare seinen Weg zu den einzelnen Brandstellen und diese selbst erklärt haben. Insgesamt gab es am 28. 2. 33 zwei solche Durchgänge. Einer erfolgte mit dem Kriminalkommissar Zirpins, ein zweiter erfolgte dann mit Prof. Lepsius, der plötzlich mit einer Empfehlung aus dem Kommissariat für Luftfahrt (Göring) auftauchte, sich als Sachverständiger für Luftschutz ausgab und mit van der Lubbe nochmals die Brandstellen abschritt und ihn zu diesen befragte.
Am nächsten Tag, am Morgen des 1. März wurde die Vernehmung des van der Lubbe fortgesetzt:
"1. März 1933
Berlin
Weiterverhandelt:
Nachdem ich gestern den Tatort noch einmal gesehen habe, stelle ich fest, daß ich gestern die Reihenfolge meiner Brände doch nicht ganz richtig geschildert habe. Ich will sie daher nochmals wiederholen: ..."
Jetzt erst, nachdem er den Tatort und die einzelnen Brandstelle gesehen hat, gibt van der Lubbe im Protokoll "Einzelheiten der Brandstiftung, also Brandstellen, Beschädigungen und Spuren sowie den zur Brandstiftung genommenen Weg" an. Es treten erhebliche Widersprüche und Abweichungen zu der ersten Aussage am 28.2. vor der Ortsbesichtigung auf:
Erst jetzt erwähnt er den Brand der Portiere und Tür des Restaurants.
Erst jetzt schlägt er im Erdgeschoß nicht die Tür zur Küche ein, sondern eine Seitenscheibe des Türvorbaus und zwängt sich durch.
Erst jetzt erwähnt er die Toillette und die Handtücher, die er dort in Brand gesetzt haben will.
Erst jetzt erwähnt er, daß er seine Jacke in Brand gesetzt haben will.
Erst jetzt will er nicht mit einem brennenden Tafeltuch, sondern mit seiner brennenden Jacke zum Plenarsaal gelaufen sein.
Erst jetzt schildert er seine angebliche Brandstiftung im Plenarsaal
u.a.m.
Aber auch die Angaben des Protokolls vom 1.3. 33 sind weit davon entfernt, "so präzise Angaben über den komplizierten Brandweg" zu sein (Mommsen) oder "alle Einzelheiten der Brandstiftung, also Brandstellen, Beschädigungen und Spuren sowie den zur Brandstiftung genommenen Weg" richtig zu schildern (Zirpins)..
Am 12./13. März fand eine Rekonstruktion der Brandstiftung mit dem in Brandstiftungssachen erfahrenen Kriminalkommissar Bunge vom Branddezernat statt. Bis zu dieser Rekonstruktion hatte van der Lubbe mit Kommissaren der politischen Polizei bereits mindestens 4 mal in Ortsterminen die einzelnen Brandstellen und den Brandstiftungsweg durch das Reichstagsgebäude nachvollzogen. (2 mal am 28.2, 1 mal am 1.3. Ortsbesichtigung mit Prof Brüning, 1 mal am 10.3. Rekonstruktion der Brandstiftung mit Dr. Braschwitz und Raben von der politischen Polizei)
Zu Beginn der Rekonstruktion stellte Kriminalkommissar Bunge an v.d. Lubbe einige Fragen und entnahm seinen Antworten, daß er " sich ganz gut der einzelnen Handlungen erinnere, daß er sich aber - was er ganz besonders betonte - über den zeitlichen Zusammenhang (Reihenfolge) der einzelnen Handlungen nicht klar ist."
Das Protokoll der Rekonstruktion zeigt dann aber, daß van der Lubbe weder über den Brandweg, noch über einzelne wichtige Brandstellen korrekte Angaben machen konnte.
"Ich kann beim besten Willen nicht sagen, welchen Weg ich vor meiner Ankunft am Präsidium zurückgelegt habe. Ich weiß nur anzugeben, daß ich die Treppe am Portal 4 hinaufgelaufen bin. Auf welchem Wege ich in den Plenarsaal gelangt bin, kann ich nicht angeben.
...
Ich soll, wie mir vorgehalten wird, früher gesagt haben, ich hätte das Sofa verschoben, um an die Vorhänge besser heran zu können. Es kann dies richtig sein, ich weiß mich aber daran nicht genau zu erinnern. Soviel weiß ich aber, daß ich die Vorhänge unten angesteckt habe. Ob ich den am Nebenfenster befindlichen Vorhang, da, wo der Leder bezogene Sessel steht, angesteckt habe, weiß ich nicht.
...
Sowohl zu meiner jetzigen Vernehmung als auch zu den früheren Vernehmungen erkläre ich ausdrücklich, daß meine Angaben über den bei der Tat zurückgelegten Weg, über die benutzten Brennmittel und deren Brenndauer, als auch über die in Frage kommenden Zeiten zum Teil auf meinen Kombinationen beruhen. Mag es nun in Wirklichkeit gewesen sein wie es wolle, auf alle Fälle ist die Zeit bei der Tatausführung meiner Schätzung nach auf ca 20 Minuten anzunehmen, mindestens aber eine Viertelstunde.
...
Ich werde meiner Überzeugung nach auch in der Zukunft nicht in der Lage sein, eine noch genauere Beschreibung über die Tatausführung abzugeben, wenigstens nicht in wesentlichen Punkten
...
v.,g.,u.
Marinus van der Lubbe
Geschlossen:
Bunge
Kriminalkommissar"
Anzumerken bleibt noch, daß auch bei dieser Rekonstruktion wieder Brandstellen erörtert werden mußten, die bei Dr. Zirpins weder im Protokoll vom 28. 2 noch vom 1.3. erwähnt werden, so z.B. ein Vorhang in der Stenographenloge oder der Brand eines Kabelschrankes und der Portieren am Zugang zum Plenarsaal von der Wandelhalle.
In der Anklageschrift werden wiederum Brandherde erwähnt, die weder bei Zirpins noch bei Bunge angeführt sind, so z.B. eine Portiere über einer Telephonzelle im westlichen Vorraum (H68) zum Plenarsaal.
