Seite 380, Absatz 2
"Es ist festzuhalten, daß die Brandgutachten nicht überzeugen. Ihnen widersprechen die Feststellungen Ritters und Brünings."
Gutachter Dr. Ritter hat den Sachverständigen Wagner, Josse, und Dr. Schatz keineswegs widersprochen. Auch er hat erklärt, daß der Verlauf des Brandes im Plenarsaal nur zu erklären ist, wenn leicht entzündbare Brandmittel in ihn eingebracht worden sind.
"Der mutmaßliche Verlauf des Brandes ist danach folgender gewesen. Zunächst sind mindestens 15 Brandherde angelegt worden, die miteinander durch verhältnismäßig schnell wirkende Zündleitungen verbunden waren. ... Die Brandherde müssen mit einem schnell und intensiv brennenden Stoff ausgestattet gewesen sein, sonst könnte man weder die in ganz wenigen Minuten erfolgte Verqualmung noch die Inbrandsätzung des ganzen über 8000 m3 fassenden und mit schwer entzündlichem, massiven Eichenholz getäfelten und ausgestatteten Saales erklären.
Da der Brand den Plenarsaal vollkommen zerstört hat, so ist man bezüglich der Art der Brandlegung und der dabei genutzten Brennstoffe im wesentlichen auf Vermutungen angewiesen. Das leicht siedende Mineralöle wie etwa Benzin zur Brandstiftung benutzt wurden, ist nicht wahrscheinlich. ... Mit schwerem Benzin wie man es etwa zum Maschinenreinigen benutzt, wäre die Brandlegung wohl möglich gewesen."
Prof. Brüning hat für sein Gutachten vom 9. 3. 33 keine Proben aus dem Plenarsaal entnommen. Auch später hat er den Plenarsaal nicht eingehend untersucht:
"Bei dieser Gelegenheit wurde mit Prof. Dr. Brüning die Frage erörtert, ob sich etwa im Plenarsaal Rückstände eines dort etwa zur Anwendung gelangten flüssigen Brennmittels (Benzin, Benzol, Petroleum und dergleichen) noch ((Hervorhebung in Abschrift Sack ) nachweisen ließen. Wie vorauszusehen war, stellte sich Prof. Brüning auf den Standpunkt, daß infolge der großen Brennwirkung diese Möglichkeit auszuschliessen sei."
