Seite 378/9, Absatz 2/1
"Andererseits ist die Brandentwicklung im Plenarsaal bei Verwendung solcher Zünstoffe (selbstendzündlicher H.F.) vollends unerklärlich, wenn es angehen kann anzunehmen, daß die verwandte benzinartige Brennflüssigkeit, gebunden an Textilien, durch die auftretende Wärmestrahlung und überhitzte Luft nicht automatisch entflammt wurde, so ist das bei dem Zündungsmittel, daß schon bei normalen Bedingungen rasch verdunstet und damit zündete, ausgeschlossen."
Die Brandentwicklung im Plenarsaal (innerhalb von 5 Minuten hat sich der Brand vom Podium über den ganzen Plenarsaal ausgebreitet) läßt sich mit der Annahme selbstendzündlicher Brandmittel durchaus vereinbaren. Sachverständiger Schatz selbst hat auf die von Mommsen angesprochene Entflammung durch Hitzestrahlen und Lufterhitzung hingewiesen:
"Ich setze voraus, Tische sind begossen worden, und es wurden zwei oder drei kleine Würfel von diesen Kohlenanzündern mit Brandflüssigkeit (d.i. Zündflüssigkeit H.F.) hineingelegt. Da mußte infolge des Umstandes, daß unten im Stenographenraum bereits ein Brandherd vorhanden war, also Wärme vorhanden war, die Flüssigkeit eher verflüchtigen und dadurch, auch eine schnellere und frühere Entündung eintreten als bei dem tieferen. Dann ist natürlich möglich daß durch die Strahlung die Flüssigkeit des Lösungsmittels aus diesem Zündstoff sich schnell verflüchtigte, allmählich fortschreitend, und daß auf diese Weise die anderen Brandstellen, die da gelegt worden sind, entzündet wurden."
Mommsen hat Widersprüche konstruiert, weil er offensichtlich die Gutachten und Aussagen der Sachverständigen, hier Schatz, mit mangelnder Sorgfalt gelesen hat.
