Seite 374, Absatz 2, Ende
"Es kam hinzu, daß der Hausinspektor persönlich zuverlässig war. Jedenfalls war seine völlig alleinstehende, durch keine anderen Befunden gedeckte Aussage Prozessentscheindend (Brände auf den Regierungs- und Reichsratsestraden und in den vorderen Sitzreihen der Abgeordneten um 21.23 Uhr H.F.) Sie bestärkte die Gutachter in der Annahme flüssigen Brandstoffs, denn eine "natürliche" Entwicklung war nach dieser Aussage undenkbar. In allen anderen Punkten hielt Wagners Gutachten eine normale Brandentwicklung für möglich."
Branddirektor Wagner hat in seinem Gutachten festgestellt, daß nicht nur die von Scranovitz, sondern auch die von Lateit beobachtete Brandentwicklung nicht normal" erklärbar ist, wenn man von van der Lubbes eigenen Angaben zur Brandstiftung ausgeht. Lubbe hatte angegeben, gegen Ende seines Brandweges in den Plenarsaal gekommen zu sein und dort mit brennenden Lappen die Vorhänge hinter dem Präsidententisch angezündet zu haben. Das muß, wie Wagner feststellte, kurz vor dem Zeitpunkt gewesen sein, in welchem Lateit und Scranowitz die Vorhänge brennen sahen, da die Vorhänge nicht allzu lange brennen konnten. Lateit beobachtete um 21.21/22 Uhr, daß außer den Vorhängen auch der Präsidententisch brannte, Scranowitz beobachtete 2 Minuten später, daß auch in den ersten drei Stuhlreihen, auf den Reichsregierungsund Reichsratsbänken und auf dem Tisch des Hauses Feuer brannten. Aus dem Stenographenraum hätten 2 Flammen in Zypressenform lebhaft hoch gezüngelt.
Dazu Wagner:
"Nimmt man an, daß die Angaben des Lubbe, daß er die Vorhänge hinter dem Präsidentensitz nur mit Lappen in Brand gesetzt habe, zutreffen, so hätte die Beobachtung des Zeugen Lateit und Scranovitz sich nur auf die Vorhänge und deren allernächste Umgebung erstrecken können, denn ein Überspringen des Brandes auf den Präsidententisch (Hervorhebung H.F.) oder die Lederpolster muß in der Kürze der Zeit ebenfalls als ausgeschlossen angesehen werden. Selbst wenn man annimmt, daß Lubbe andere, hier nicht bekannte Zündmittel zur Verfügung gehabt hätte, kann er selbst diese nur auf dem Präsidententisch zur Entzündung gebracht haben, da der erste Beobachter Zeuge Lateit ganz bestimmt angibt, daß er bei seinem Eintritt außer den Vorhängen Feuer nur auf dem Präsidententisch habe brennen sehen."
Wagner hat als Sachverständiger eindeutig geurteilt, daß die ganze Brandentwicklung des Plenarsaales (21.21 Uhr beschränktes Feuer auf dem Präsidium, 21.27/28 Aufflammen des ganzen Saales) und nicht nur die von Scranowitz beobachteten Feuer, für eine Präparierung des Saales sprechen.
"Um so auffallender ist daher, wenn wir berücksichtigen, daß das Feuer vorher in geringem Umfang brannte, die schlagartige Entzündung des ganzen Raumes. Hier tritt eine Steigerung der rätselhaften Entwicklung des Feuers ein, die sich nicht erklären läßt, solange man nicht eine Präparierung des Raumes in Erwägung zieht."
Mommsens Darstellung, Wagner habe in allen anderen Punkten eine normale Brandentwicklung für möglich gehaltenü(außer bei den "Feuerchen" von Scranowitz) ist schlichtweg falsch.
