Seite 373, Absatz 1
"WTB meldete zutreffend, daß die Sachverständigen neben den Kohlenanzündern Benzin als Brennmittel vermuteten, nicht aber Benzol, Petroleum oder Spiritus, weil man keinerlei Geruch festgestellt habe. Die Anklageschrift stellte ebenfalls fest, daß keinerlei Spuren oder Behälterreste gefunden worden seien, auf leicht brennbare Flüssigkeiten wie Petroleum,Benzin, Benzol oder Äther schließen liessen. Die Sachverständigen seien daher im wesentlichen auf Vermutungen angewiesen. Die Gutachter hielten gleichwohl daran fest, daß in den Plenarsaal Benzin eingeführt worden sei, da sie sich von der Vorstellung einer systematischen Brandstiftung nicht zu lösen vermochten. ... Sie waren nicht in der Lage, die große Zahl falscher Zeugenaussagen zu durchschauen, die eine "wohlorganisierte" Brandstiftung wahrscheinlich machten und den allgemein dahingehenden Verdacht befestigten."
Die Gutachter haben sich bei den Gründen, wegen denen sie von einer systematisch präparierten Brandstiftung mit in den Plenarsaal eingebrachten Brennmitteln ausgingen, nicht auf falsche Zeugenaussagen bezogen, sondern sich im wesentlichen auf die unbestrittenen Aussagen Lateits über den geringen Umfang des Feuers an der Stirnseite des Plenarsaales um ca 21.21-21.22 Uhr und das plötzliche Aufflammen des ganzen Saales gegen 21.27/28 (Aussagen der Feuerwehrleute Klotz, Wald u.a.) gestützt:
Branddirektor Dr. Wagner hat als Feuerwehrexperte keine Aussage über die konkrete Art der Präparierung des Saales mit etwa bestimmten flüssigen Brandmitteln getroffen. Er hat aber deutlich gemacht, daß der Plenarsaal mit Brennmitteln präpariert worden sein muß, da sonst die schnelle Entflammung des gesamten Saales - innerhalb von 5-6 Minuten, nachdem zunächst nur ein begrenztes Feuer auf dem Podium brannte - unerklärbar bleibt.
"Um so auffallender ist daher, wenn wir berücksichtigen, daß das Feuer vorher in geringem Umfang brannte, die schlagartige Entzündung des ganzen Raumes. Hier tritt eine Steigerung der rätselhaften Entwicklung des Feuers ein, die sich nicht erklären läßt, solange man nicht eine Präparierung des Raumes in Erwägung zieht."
Prof. Dr. Josse hat mehrere konkrete Gründe für die Annahme flüssiger Brennmittel gegeben.
"
Die brennbaren Gase, die mit dem Sauerstoff der im Plenarsaal enthaltenen Luft das explosive Gemisch (für die Verpuffung unter der Glasdecke H.F.) gebildet hatten, können keinesfalls als Schwelgase aus dem in Brand gesetzten Gestühl stammen. (Verhandlungsprotokolle, St 22, zit. nach Hofer,Reichstagsbrand Bd. 1, Seite 148
...
Präsident: Die Zerstörung des Sofas kann nicht durch den Gesamtbrand erfolgt sein?
Sachverst. Josse: Nein. Das ist ausgeschlossen. Denn die Zerstörung des Sofas ist so restlos erfolgt, daß das ohne Tränkung mit flüssigen Brennstoffen nicht möglich gewesen wäre."
Zum besseren Verständnis dieses Punktes ist anzumerken:
Der Stenografenraum lag tiefer als der Plenarsaal. Feuer breitet sich nach oben aus und bei der geplatzten Kuppel bestand im Plenarsaal ein starker Zug nach oben.
Sachverständiger Dr. Ritter:
"Die Brandherde müssen mit einem schnell und intensiv brennenden Stoff ausgestattet gewesen sein, sonst könnte man weder die in ganz wenigen Minuten (Hervorhebung H.F.) erfolgte Verqualmung noch die Inbrandsetzung des ganzen über 8000 m 3 fassenden und mit schwer entzündlichem massiven Eichenholz getäfelten und ausgestatteten Saales erklären."
