Seite 372, Absatz 3, Fußn. 86
"Der Hausinspektor Scranowitz mutmaßte, daß
die Attentäter mit Benzin getränkte Materialien
in die Kästen der Abgeordneten gelegt hätten.
Gempp scheint ähnliches erwogen zu haben; jedenfalls sagte er später aus, er habe einen Benzin-
und Benzolgeruch wahrgenommen, zog diese Aussage
aber zurück, als Schatz ihn aufforderte, sie zu
präzisieren.86"
"86 Vgl. Tobias, S. 433"
Gempp hat die Aussage, Benzin oder Benzolgeruch am Brandort wahrgenommen zu haben, vor dem Reichsgericht nicht zurückgenommen, als Dr. Schatz ihn zu einer Präzisierung aufforderte:
"Sachverständiger Dr. Schatz: Herr Oberbranddirektor, Sie sagen Benzin oder Benzol. Sie haben jedenfalls die Empfindung gehabt: Das ist etwas außergewöhnliches, eine brennbare Flüssigkeit? (Zeuge: Ja!)
Dr. S.: Haben Sie die Empfindung gehabt, oder können Sie sich wenigstens daran erinnern, daß es wie faulender Kohl riecht? Vielleicht haben Sie faulenden Kohl einmal gerochen, ich meine Wirsingkohl, wenn er fault? (Zeuge: Ja) Es gibt eine ähnliche brennbare Flüssigkeit, die danach riecht. Ich will jetzt den Namen der Flüssigkeit aus gewissen Gründen noch nicht nennen. Ist es so ähnlich gewesen, ein Gemisch zwischen Benzin, Benzol und faulendem Kohl?
Zeuge Gempp: Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich habe nur, soweit es ging, die Nase heruntergehalten und gerochen und glaubte, daß es Benzin oder ... Benzol sei."
Dr. Schatz hat Gempp nicht aufgefordert, seine Geruchswahrnehmung zu präzisieren, sondern hat nachgefragt ob Gempp auch den von ihm in Spuren in der Gießspur festgestellten speziellen Zündstoffs gerochen habe, was Gempp nicht bestätigen konnte.
Mommsen hat die Sache nicht an Hand der Verhandlungsprotokolle überprüft, sondern stützt sich auf Tobias, der nach der an der zitierten Stelle seine Darstellung nach einem Zeitungsbericht der Verhandlung gibt (Hannoverscher Kurier, 15. 10. 33).
