Seite 372, Absatz 2, Fußn. 82
"Bekanntlich behaupteten die genannten Sachverständigen, daß der Plenarsaal unter Zuhilfenahme flüssiger Brandstoffe präpariert gewesen sei. Das war in der Brandnacht spontan vermutet worden. Oberbranddirektor Gempp, der die Löscharbeiten leitete, schloß dies aus der sogenannten "Gießspur" auf dem Teppich der Bismarkhalle. Ein vom 27. Februar datierter Pressebericht meldete: "Der Verbrecher hat das Feuer an eine Tür gelegt und mit dem Brennstoff auf dem Teppich eine Bahn nach der nächsten Türe gegossen..." Prof. Brüning prüfte dies im Auftrag der Kriminalpolizei und stellte fest, daß die Gießspur nicht auf die Verwendung flüssiger Brandmittel zurückzuführen war."
Brüning war der erste Sachverständige, der den Brandort untersuchte: eine erste Untersuchung nahm er bereits in der Nacht vom 27.2. zum 28.2. gegen 01.30 Uhr vor, dann nochmals am 28.2.33. Sein Gutachten war an die Politische Polizei addressiert und datierte vom 9.3.33.
Am Tatort hat er verschiedene Brandherde ausserhalb des Plenarsaales einer Sinnenprobe unterzogen, daß heißt er hat nachgesehen und nachgerochen. Dabei will er keine Feststellungen gemacht haben, "...die auf Verwendung von Brennmitteln wie Petroleum, Benzin und Spiritus hätten schließen lassen. Das gilt auch von der sog. Gießspur in der Bismarckhalle, die besonders eingehend geprüft wurde."
Am 28.2.33 wurden vom Chemiker der Preussischen Landesanstalt, Dr. Miermeister, Proben entnommen, allerdings nur von Brandherden ausserhalb des Plenarsaales. Aus der Bismarkhalle wurden 6 Proben entnommen. (ebenda)
Wo die sechs Proben aus dem Teppich der Bismarkhalle entnommen wurden ist nicht näher bezeichnet. Dr. Brüning unterwarf die entnommenen Proben einer Destillation im strömenden Wasserdampf und erhielt jeweils einige Tropfen eines gelben Öles, das weder nach Brennmittel roch noch beim Kauen mit "einem kleinen Stück Brotrinde nach Petroleum oder anderen Brennmitteln schmeckte.
Weiter heißt es im Gutachten:
"Das von einem anderen Brandherd in der Bismarckhalle entnommene große Läuferstück war an der Oberfläche mit großen streifigen Brandstellen bedeckt, von denen einige (Hervorhebung H.F.) an den Rändern sehr scharf abgegrenzt waren und strichförmig verliefen. Die Wolle war aber nicht fest zusammengebacken."
Brüning hat ein Experiment vorgenommen, um zu prüfen ob die scharf begrenzten, strichförmigen Ränder von einer Gießspur mit einem Brennmittel, das zur Entzündung gebracht worden ist, hervorgerufen sein können. Er goß 5 ccm Benzin auf ein unbeschädigtes Läuferstück in einer Länge von 20 cm und Breite von 2 cm aus und zündete es an. Der Brandherd wies schrfabgegrenzte Ränder auf, die aber nicht strichförmig waren, nicht in einer geraden Linie verliefen. Brüning erklärt das damit, daß das Brennmittel vom Gewebe des Teppichs ungleichmäßig angesaugt wird. Noch nach einer Stunde war ein schwacher aber deutlicher Geruch nach Benzin feststellbar.
Auf Grund des Versuches war es für Brüning bewiesen, "daß die äussere Beschaffenheit des in Rede stehenden Brandherdes in der Bismarckhalle nicht von einer zur Entzündung gebrachten Giesspur eines Brennmittels hervorgebracht sein kann."
Aus Brünings Gutachten geht nicht genau hervor, von welchen Brandstellen des Teppichs der Bismarkhalle Proben entnommen wurden. Auch verliefen nur einige der streifigen Brandstellen strichförmig. Schließt Brünings Experiment für die anderen, nicht strichförmig verlaufenden streifenförmigen Brandstellen ebenfalls aus, daß es sich um Gießspuren von flüssigem Brennmaterial gehandelt hat? Brüning hatte festgehalten, daß beim Experiment mit dem augegossenen Benzin schon nach einer Stunde nur noch ein schwacher Geruch nach Benzin feststellbar war. Den Brandort hatte er 4 Stunden nach dem Brand besucht, wobei dort durch den Einsatz der Feuerwehr, die massenhaft Wasser in das Reichstagsgebäude pumpte, die sensorische Prüfung sicherlich erschwert wurde.
"Der Wasserschaden, der den dem Sitzungssaal benachbarten Räumen (dazu gehörte der Bismarcksaal H.F.) zugefügt worden ist, ist ausserordentlich beträchtlich."
In den Gängen stand das Wasser den Feuerwehrleuten z.T. bis zu den Knöcheln
Am 16. Sitzungstag wurde Gempp als Zeuge vernommen und es wurden auch die Brandspuren im Bismarksaal erörtert.
| "ORA | (Oberreichsanwalt): Das war im sogenannten Bismarksaal, also im Vorsaal der Ministerzimmer. Da war auf dem Teppich eine, ich glaube, halbkreisförmige Spur, die Sie, wie ich höre, angesprochen haben als Brandspur von ausgegossenem flüssigen Brandmaterial? |
| G | (Zeuge Gempp): Ja! Sie ging quer durch den Saal, so wie es eben (sc. an der aufgehängten Karte) angezeigt wird. |
| ORA: | Ja im sogenannten Bismarksaal. |
| G: | Von einer Tür zu anderen. Die Tür zu dem Plenarsitzungssaal war stark angekohlt. |
| ORA: | Aber Sie haben später keine Untersuchungen gemacht? (Zeuge: Nein!) Also Sie haben das bloß als solches angesprochen? (Zeuge: Ja!) |
| ... | |
| C. | (Reichsgerichtsrat Coenders): Sie haben vorhin von der Brandmittelspur gesprochen. War das eine längere Spur? |
| G.: | Sie ging von einer Tür zur anderen. Es war eine ununterbrochene Brandspur. Man konnte das ganz deutlich sehen. Einige Stellen im Teppich waren schon vollständig ausgebrannt. |
| C.: | Also auf der Spur? |
| G.: | Auf der Spur! |
| C: | So daß man sah, daß es es ein Brandmittel war? (Zeuge: Jawohl!) Haben Sie irgendwelche Gerüche festgestellt, von Chemikalien, Benzin oder Petroleum? |
| G.: | Ich nehme an, daß es Benzin oder Benzol gewesen ist. |
| C.: | Worauf stützt sich diese Annahme? |
| G.: | Lediglich auf Geruchsempfindung. Ich kann es aber nicht mit Bestimmtheit sagen... |
| C.: | Eine Benzinspur oder eine Benzolspur kann man doch etwa von einer Wasserspur, etwa von Löschgeräten usw. unterscheiden? |
| G.: | Ja! - Das ist ausgeschlossen. |
| C.: | Das war auch angebrannt? |
| G.: | An diesem Wege waren direkte Brandspuren festzustellen. Von Wasser, also wollen wir einmal sagen, vom hindurchtragen einer Eimerspritze oder sonstigen Löschgeräts kann die Spur nicht herrühren. |
| P. | (Präsident): Diese Frage werden wir ja im weiteren Verlauf noch besonders prüfen müssen. |
| ORA: | Vielleicht kann dem Zeugen dieses Bild vorgelegt werden, ob das die Spur ist, die er im Auge hat, die auf diesem Bild abgebildet ist, falls Zweifel über die Identität bestehen könnten. |
| G.: | (Nach Einsichtnahme in das Bild): Das stimmt nicht. |
| P.: | Die Aufschrift ist falsch. Umgekehrt muß es heißen. |
| G.: | Die Aufschrift stimmt nicht, es ist nur ein Teil des Saales zu sehen. So sah es aus, aber jedenfalls viel länger, die ganze Länge hindurch - es kann wohl stimmen. |
| C.: | Sie behaupten: länger. |
| G.: | Viel länger habe ich die Spur in Erinnerung." |
Die Unstimmigkeit mit dem Beweisfoto wirft die Frage auf, ob tatsächlich auch die relevanten Teppichstücke von Dr. Brüning untersucht wurden.
Nicht nur Oberbranddirektor Gempp hatte in der Bismarckhalle eine Gießspur von ausgegossenem Brandmaterial festgestellt. Auch der Stadtrat und Feuerwehrdezernent Ahrens hatte in der Brandnacht im Bismarcksaal eine Giesspur von flüssigem Brandmaterial im Bismarksaal beobachtet und darüber vor Gericht als Zeuge ausgesagt (Verhandlungsprotokolle, ST 20, S 204)
Der Sachverständige Schatz hat bei seiner Analyse der Giesspur im Bismarcksaal "einwandfrei Mineralöl, also die Reste von Petroleum oder Erdöl" festgestellt "daneben wiederum Verbrennungspunkte eines phosphorhaltigen Zündstoffes."
