Seite 371, Absatz 1
"Aus zahllosen inneren und äusseren Gründen ist es ausgeschlossen, daß eine derartige Beeinflußung oder Verabredung vor den zweifelsohne im Alleingang ausgeführten Brandlegungen im Schloß, im Rathaus und im Wohlfahrtsamt gelegen hat."
Mommsen gibt keine konkreten Gründe an, weshalb keine Zweifel daran möglich sein sollen, daß van der Lubbe die kleinen Brände in den drei öffentlichen Gebäuden gelegt haben soll.
Tatächlich gab es keine Zeugen, die van der Lubbe bei diesen Brandstiftungen beobachtet haben, keine eindeutigen Spuren, z.B. Fingerabdrücke an den Tatorten, welche van der Lubbes Täterschaft belegten. Es gab nur van der Lubbes Geständnis.
Gerade der von Mommsen als glaubwürdig angeführte Assessor Schnitzler weckt stärkste Zweifel an der Echtheit dieses Geständnisses. In seiner Artikelserie "Der Reichstagsbrand in anderer Sicht" schildert er eingehend, was ihm Diels, dessen Stellvertreter Volk und die ermittelnden Beamten über dieses Geständnis erzählt haben sollen.
"Am Morgen nach der Brandstiftungsnacht hatte van der Lubbe auf Grund der ihm zuteilgewordenen anständigen Behandlung bei der Abteilung IA, die er nach seinen Vagantenerfahrungen mit anderen Polizeistellen nicht erwartet hatte, zu den ihn vernehmenden Kriminalbeamten sehr bald Vertrauen. Von sich aus gab er dabei zu, daß er einige Tage vorher das Berliner Wohlfahrtsamt in Neukölln angezündet habe. Eine sofortige telefonische Erkundigung ergab, daß an zuständiger Stelle von solch einem Brande garnichts bekannt war. Van der Lubbe erbot sich nunmehr, bei einem Lokaltermin selbst die notwendigen Aufklärungen zu geben.
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Mit größtem Eifer lieferte er seinen Beitrag zur Tatortbesichtigung und fand zu seinem Bedauern auch die Kohlenanzünder, die er auf dem Dache des Barackenbaues des Wohlfahrtamtes angebracht hatte, unverbrannt wieder, da sie sämtlich im Schnee ausgelöscht waren. Seine Verwunderung darüber, daß der von ihm in ein offenes Fenster geworfene Kohlenanzünder den Holzbau nicht angezündet hatte, klärte sich auf, als sich zeigte, daß dieses Fenster zur Toillette gehörte und der kohlenanzünder ohne Schaden anzurichten auf den Fliesen ausgebrannt war, ....
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Auf der Rückfahrt zum Polizeipräsidium war van der Lubbe sehr gesprächig ... Beim passieren des Hausvogteiplatzes bekannte sich van der Lubbe in regem Gespräch spontan dazu, daß er auch das Berliner Rathaus angezündet habe und erklärte, daß er hierzu Kohlenanzünder in ein offenes Kellergeschoßfenster hineingeworfen habe. Eine sofortige Tatortbesichtigung auf der Rückfahrt zum Präsidium ergab, daß tatsächlich einige Tage zuvor in der Wohnung des Hausmeisters im Rathaus ein Stubenbrand ausgebrochen war, den der Wohnungsinhaber mit Mühe hatte löschen können. Da schon wiederholt kleinere Brände vorgekommen waren, hatte der Hausmeister auch diesmal angenommen, daß Passanten grob fahrlässigerweise brennende Stummel in das Erdgeschoßfenster geworfen hatten. Bei dieser Darstellung trat van der Lubbe plötzlich auf den Hausmeister zu, gab ihm die Hand und bedauerte sein Verhalten: er habe nur öffentliche Gebäude, aber keine Privatleute treffen wollen.
Zum Beweise dieser Einstellung bekannte sich van der Lubbe bei der Abfahrt nunmehr auch als Täter der Brandstiftung im Berliner Schloß. Er sei an dem Leitergerüst emporgeklettert, ..."
Überprüft man diese fast rührende Darstellung anhand der Verhandlungsprotokolle des Reichsgerichts und der Stenogramme bzw. Protokolle, die Heisig und Zirpins für ihre Abhörung bzw. Vernehmungen van der Lubbes vorlegten, erweist sie sich als falsch.
Aus den Verhandlungsprotokollen des Reichsgerichts geht hervor: Bereits in der Brandenburger Torwache, wenige Minuten nach seiner Festnahme, gab van der Lubbe zu, die Brandstiftung im Berliner Schloß begangen zu haben.
"Zeuge Lateit: Ja da erfuhr ich erst, daß van der Lubbe dort schon gefasst worden war. Vorher wußte ich es noch nicht. Ich bekam nun von Herrn General Nienhoff den Befehl, mich sofort an die Brandenburger Torwache zu begeben und dort die Führung zu übernehmen. Auf der Brandenburger Torwache sass van der Lubbe mit einer Decke und ich erfuhr nun, daß er mit entblößtem Oberkörperund nur mit einer Hose bekleidet an Ort und Stelle gefasst worden war. Hier meldete mir mein Wachhabender, daß van der Lubbe auch schon unter anderen den Brand im Schloß angelegt haben solle und einen weiteren Brand im Dom geplant haben solle.
Präsident: Das ist ja auch festgestellt. Zweitens: Haben Sie ihn nun noch gefragt, ob er den Brand angestiftet hat?
Zeuge Lateit: Jawohl!
Präsident: Und auch, ob er das Schloß angesteckt hätte? (Zeuge. Ja!) Und auch das Rathaus?
Zeuge Lateit: Nein, vom Rathaus habe ich nicht gesprochen.
...
Präsident: Wie hat er die Fragen nun beantwortet? Haben Sie ihn in einem Satz gefragt.? - Nein, Sie haben wahrscheinlich zunächst gefragt: haben Sie den Reichstag angesteckt? (Zeuge: Ja!) Da hat er ja gesagt? (Zeuge: Jawohl!) Wie kamen Sie darauf? Das hatte Ihnen ein anderer Beamter gesagt?
Zeuge Lateit: Mein Wachthabender.
Präsident: Der hat gesagt, er soll auch noch das Schloß angesteckt haben.
Zeuge Lateit: Da hörte er aufmerksam
Präsident: Und da haben Sie ihn nun auch gefragt: haben Sie auch das Schloß angesteckt?
Zeuge Lateit: Nein, ich sagte daraufhin: stimmt das? - Und da sagte er: Ja.
Präsident: Hat er irgendetwas hinzugesetzt?
Zeuge Lateit: Nein!
Präsident: Gar nicht?
Zeuge Lateit: Er war ausserordentlich kurz ..."
Im Stenogramm der Abhörung van der Lubbes durch Heisig in der Nacht vom 27.2. auf den 28.2. 1933 findet sich folgende Passage:
"Heisig: Wolltest Du noch etwas anzünden?
v. d. Lubbe: Nein, bloß das Schloß und den Reichstag. Ich habe nichts weiter anzünden wollen.
Heisig: Was hast Du weiter gemacht?
v. d. Lubbe:Ich habe das Wohlfahrtsamt Neukölln anstecken wollen, das ist aber nicht angebrannt, es ist nicht geraten.
Heisig: Was hast Du noch angesteckt? In den Ratskeller, an der Achterseite in der Königstr., habe ich ein Ding reingeworfen. Zuerst habe ich das Wohlfahrtsamt anzünden wollen, es war das allererste, dann den Ratskeller und dann das Schloß. Das war am Sonnabend. ..."
Gespräch zwischen Krim.Komm. Heisig und dem Reichstagsbrandstifter van der Lubbe in der Nacht vom 27.2. zum 28.2. 1933, zitiert nach Reichstagsbrand, Dokumente, Bd. 1, 1982, S. 24
Auch das Protokoll der ersten Vernehmung durch Kriminalkommissar Zirpins am 28. 2. 1933, die vor jedem Ortstermin stattfand, zeigt, daß van der Lubbe die Brandstiftungsversuche am Wohlfahrtsamt Neukölln und am Berliner Rathaus bereits zugegeben haben soll.
"Zur Tat: Am Sonnabend ging ich um 10 Uhr aus dem Männerheim fort und wandte mich dem Zentrum zu, wo ich auch das Schloß gesehen habe. Vom Alexanderplatz ging ich direkt nach Süden und kam auf den Herrmannsplatz. Hier war ich etwa gegen 17 Uhr. Auf dem Weg zum Herrmannsplatz kam mir der Gedanke das Wohlfahrtsamt anzuzünden. Ich kaufte zu diesem Zweck für 30 Pfg 4 Pakete Kohlenanzünder. Das Wohlfahrtsamt liegt am Mittelweg. Ich habe eine Hecke überklettern müssen und bin hinten herumgegangen, bis ich etwa in Kopfhöhe ein Eckfenster sah, in das ich dann ein brennendes Paket hineinwarf. Ob das Paket einen Brand entfacht hat, weiß ich nicht, da ich sofort auf dem selben Wege, wie ich hingekommen war, geflüchtet bin. ..."
Die Tatortbesichtigung am Wohlfahrtsamt fand erst am 1.3. 1933 und nicht schon am 28. 2. 33, wie Schnitzler schreibt. Dies geht aus dem Abschlußbericht des Kriminalkommissars Dr. Zirpins vom 3.3.1933 hervor (siehe unten).
In van der Lubbes Geständnis treten Widersprüche auf zwischen seiner Schilderung der drei kleinen Brandstiftungen und den tatsächlichen Tatortbefunden, wie sie später von Zirpins im Abschlußbericht festgestellt wurden.
Am Wohlfahrtsamt, war nicht nur ein Kohlenanzünder durch ein Fenster geworfen worden, sondern auch zwei halbe Kohlenanzünder auf das Dach, die sich nicht entzündeten.
"Van der Lubbe wurde am 1.3. 33 an den Tatort geführt und bestätigte den objektiven Tatbefund. Lubbe hat danach ein halbes Paket Kohlenanzünder in das Fenster und 1/2 Paket auf das Dach darüber geworfen; auf dem Rückwege ist er an der Längsseite der Baracke an einem Fenster hochgeklettert und hat auch hier 1/2 Paket (1 Tafel) auf das Dach geworfen, ohne daran zu denken, daß infolge des Schnees, der auf dem Dache lag, gar keine Zündung erfolgen konnte. Feuer hat sich der Materie nicht mitgeteilt, es handelt sich im vorliegenden Falle nur um einen Versuch."
Weitere Widersprüche treten auch bei den anderen beiden kleinen Bränden Rathaus und Schloß zwischen van der Lubbes Geständnis und den von Dr. Zirpins bei Tatortbesichtigungen ermittelten objektiven Tatbefunden auf, was hier aus Platzgründen aber nicht erläutert werden soll
Auch vor dem Reichsgericht tauchten bei der Behandlung der drei kleinen Brände wiederum ganz neue Widersprüche auf. Hier soll nur der Fall Wohlfahrtsamt Neukölln behandelt werden.
Vor dem Reichsgericht wurde zur Brandstiftung am Wohlfahrtsamt ausgesagt, daß die Dachpappe gebrannt hatte. Es trat der Oberwachtmeister Karl Albrecht als Zeuge auf:
"Vernehmung des Zeugen Karl Albrecht, Oberwachtmeister in Berlin, wohnhaft Puttkamerstr. 5, 31 Jahre alt (wird vereidigt)
Präsident: Es handelt sich hier zunächst um den Vorfall Brand am Wohlfahrtsamt oder versuchte Brandstiftung am Wohlfahrtsamt. Der Tatbestand ist im großen und ganzen aufgeklärt durch die Angaben des Angeklagten und auch durch die Vernehmung von einigen Polizeibeamten. Von Ihnen wollte ich nur wissen, was sie davon noch gesehen haben. Sagen Sie das mal kurz, aber erschöpfend. Zeuge Albrecht: Am fraglichen Tage des Brandes am Wohlfahrtsamt Neukölln stand ich auf dem Hohenzollernplatz in Neukölln Posten. Gegen 19 Uhr wurde ich von einem Herrn darauf aufmerksam gemacht, daß er Feuerschein gesehen hätte auf der Holzbaracke am Wohlfahrtsamt Mittelweg. Ich begab mich sofort zur Brandstelle. Ich konnte nicht in das Wohlfahrtsamt hineinkommen. Ich mußte dort den Drahtzaum übersteigen. Dann bin ich hinten um das Gebäude herumgegangen und habe dort oben auf dem Dach zwei Feuerstellen bemerkt. Ich konnte nicht gleich heraufklettern. Da kam dann noch ein Herr - ich hatte mir die Personalien festgestellt: ein Mechaniker Herbert Müller -, dieser half mir dabei. Ich gab ihm eine Latte, und er schlug das Feuer aus.
Präsident: Was sah er denn da oben brennen? Wie sah das aus.
Zeuge Albrecht: Es war die linke Seite vom Dach und die rechte Seite. Es war heller Feuerschein.
Präsident: Brannte das Dach selbst? Oder die Dachpappe?
Zeuge Albrecht: Ja, die Dachpappe.
Präsident: Oder brannte nur eben was drauflag?
Zeuge Albrecht: Nein, die Dachpappe selbst.
Präsident: Sie wissen ja, daß Kohlenanzünder raufgeworfen worden sind, oder haben sie das sogar festgestellt?
Zeuge Albrecht: Nein, das habe ich nicht festgestellt.
Präsident: Das sah also so aus, als wenn Dachpappe brannte? (Zeuge: Ja) Und da haben Sie das ausgetreten oder ausgeschlagen?
Zeuge Albrecht: Mit einem Brett hat Herbert Müller das ausgeschlagen.
Präsident: Und dann war die Sache erledigt?
Zeuge Albrecht: Dann war das erledigt, und ich begab mich zum Polizeistreifenmelder und habe das zuständige Polizeirevier benachrichtigt, daß dieses sofort den zuständigen Kriminalbeamten entsenden sollte. (Hervorhebung H.F.)"
Vernommen wurde auch der Stadtinspektor Otto Frank, der zur Tatzeit das Wohlfahrtsamt im Mittelweg geleitet hatte.
Präsident: Nun wollen wir erst einmal ganz kurz eingehen auf die Brandstiftung oder die versuchte Brandstiftung, von der Sie nachher wohl Kenntnis bekommen haben. Sie haben an sich nichts bemerkt davon?
Zeuge Frank: Von der Brandstiftung selbst nichts
Präsident: Sie haben sich aber nachher überzeugt in dem Innenraum, in den dieser Feueranzünder geworfen war, inwieweit er Schaden angestiftet hatte. (Zeuge: Ja.) Und was haben sie da vorgefunden?
Zeuge Frank: Dort war eine Trennwand etwas angesengt.
Präsident: Weiter nichts?
Zeuge Frank: Nein.
Präsident: Ein wirkliches Anbrennen hatte innen nicht stattgefunden?
Zeuge Frank: Na es war schwarz verrußt.
Präsident: Haben Sie auch das Dach gesehen?
Zeuge Frank: Nein, das habe ich nicht."
Damit war die Behandlung der Brandstiftung am Wohlfahrtsamt vor dem Reichsgericht abgeschlossen, obwohl zahlreiche Widersprüche verblieben,. Ebenso Widersprüche zu den von Dr. Zirpins im Abschlußbericht vom 3.3. 33 festgestellten objektiven Tatbeständen.
Weshalb schreibt Schnitzler, daß "...Eine sofortige telefonische Erkundigung" nach van der Lubbes überraschendem Geständnis ergab, "daß an zuständiger Stelle von solch einem Brande" im Wohlfahrtsamt gar nichts bekannt war?
Warum stellt Zirpins in seinem Abschlußbericht nach der Tatortbesichtigung im Gegensatz zu der Darstellung des Wachtmeisters Albrecht fest, daß es sich nur um einen Versuch gehandelt habe, weil die Kohlenanzünder auf dem Dach wegen des Schnees verlöschten, ohne daß sich dem Material Feuer mitgeteilt hat? Weshalb erwähnt er nichts von Ermittlungen der Kriminalpolizei, die Oberwachtmeister Karl Albrecht ausgelöst hatte?
Warum hat Zirpins 1961 vor dem Amtsgericht Hannover zu den kleinen Bränden folgendes ausgesagt:
"Erwähnen möchte ich, daß die Brände Wohlfahrtsamt Neukölln und Rathaus Berlin bis zu dem Geständnis des v.d. Lubbe behördlich nicht bekannt waren."
Es ergibt sich ein erheblicher Verdacht, daß die dem Reichsgericht präsentierten polzeilichen Angaben über die drei kleinen Brände manipuliert waren.
Entweder hat Oberwachtmeister Karl Albrecht seinerzeit vor dem Reichsgericht einen Meineid geleistet oder Zirpins hat vor dem Amtsgericht Hannover eine Falschaussage gemacht.
Diels berichtet in seinem Erinnerungsbuch Lucifer ...auf Seite 306, daß der wegen einer beabsichtigten Zeugenaussage zum Reichstagsbrand von der SA ermordete SA-Mann Rall in der betreffenden Aussage folgendes berichtete:
"Er erzählte von einem Lehrgang, in dem er und seine Spießgesellen in der Handhabung von phosphorhaltigen Brandmitteln geschult worden seien. Sie hatten die Wirkung der selbstendzündlichen Stoffe häufig ausprobiert, indem sie dieselben in Hausflure und offenstehende Fenster von öffentlichen Gebäuden geworfen hatten. (Hervorhebung H.F.)"
Van der Lubbe ist ausweislich seines Vorstrafenregisters nie wegen Brandstiftungen verurteilt worden, die holländische Polizei, die van der Lubbe durchaus kannte, hatte gegen van der Lubbe vor der Reichstagsbrandstiftung keine Verdächtigungen wegen Brandstif- tung.
Kann man nach den aufgewiesenen Widersprüchen wirklich ohne Zweife ausschliessen, daß die drei kleinen Brände von einer SA Gruppe gelegt wurden, mit oder ohne Beteiligung von van der Lubbe?
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, daß die drei Geschäftsleute, bei denen van der Lubbe die Kohlenanzünder für die drei kleinen Brandstiftungen und die Reichstagsbrandstiftung gekauft haben soll, vor Gericht nicht als Zeugen auftraten.
