Seite 370, Absatz 2, Fußnote 72 (Verweis auf Fußnote 42)
"Die wiederholt geäusserte Behauptung, man habe nach der falschen Seite gesucht, hat als zutreffenden Kern den Tatbestand, daß allerdings die untersuchenden Beamten auch nicht eine Spur für eine Untersuchung in eine andere Richtung feststellen konnten. Die eidesstattlichen Erklärungen der Kriminalbeamten von Zirpins und Braschwitz, sowie auch die Äusserungen Heisigs, die jede Steuerung bestreiten, können zudem nicht grund los beiseite geschoben werden."
"42 Kriminalkommissar Heisig hat das bezeugt (nach glaubhafter Mitteilung von Franz von Papen: Der Wahrheit eine Gasse, München 1952, S. 303), bestätigt weiter durch Heinrich Schnitzler (bei Tobias und Diels auf Grund von dessen Bitte noch unter dem Pseudonym Schneider) in dessen anonymen Artikel: Der Reichstagsbrand aus anderer Sicht, in: Der Reichstagsbrand in anderer Sicht, in Neue Politik, Organ für Freiheit und Recht, Zürich 1949, 10 Jg. Nr. 2 (zitiert nach Photokopie IfZ Zeugenschrifttum A-7) Erst später ist Heisig wegen eines in Holland gegebenen Interviews, das die Alleintäterschaft van der Lubbes zum Gegenstand hatte, gemaßregelt worden (vgl. Tobias, S. 87ff.), was nicht dafür spricht, daß er vorher politisch eingenommen ermittelt hätte. Aussage Braschwitz (vgl. oben Anm. 3) "Während meiner Teilnahme an den Ermittlungen ist mir niemals ein Hinweis auf eine mögliche Beteiligung aus Nazikreisen gegeben worden..." Spätere Verdächtigungen seien Gerüchte gewesen, "ohne greifbare Anhaltspunkte, die zu Nachforschungen in dieser Richtung keinen Anlaß geboten hätten ..."
Bei den Fehlern Nr. 4,5 und 6 wurde bereits gezeigt, daß die untersuchenden Kriminalkommissare Spuren in anderer Richtung (Schornsteinfeger, nationalsozialistischer Abgeordneter Dr. Albrecht, Durchreiche von der Küche im Erdgeschoß u.a. nicht weiter verfolgt haben.
Es gibt also erhebliche Gründe die Äusserungen der Kriminalkommissare, welche eine einseitige Steuerung der Ermittlungen bestreiten, anzuzweifeln.
Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches, hätten sich die Kommissare mit dem Eingeständnis einseitiger Ermittlungen strafbarer Handlungen bezichtigt, z. B. Begünstigung im Amt (346 STGB), vorsätzlich falscher Anschuldigung (344 STGB ) und soweit sie vor dem Reichsgericht aussagten, auch Meineid (154 STGB, alle Paragraphen beziehen sich auf die damals, 1933 - 1962, geltende Fassung der Strafgesetze). Die Höchststrafen für diese Delikte bewegten sich zwischen 5 und 15 Jahren Zuchthaus.
Mommsen läßt diesen Gesichtspunkt in seinem Aufsatz völlig ausser Betracht.
Eine nähere Analyse der zitierten Aussagen bzw. Texte zeigt, daß dieser Aspekt aber nicht vernachlässigt werden durfte.
Mommsen verweist ja u.a. auf eine eidesstattliche Erklärung des Kriminalbeamten Braschwitz, die in Fußnote 3 als schriftliche Aussage gegenüber dem Oberstaatsanwalt beim Landgericht Dortmund vom 17. 8. 1961 angegeben wird. Gegen Braschwitz wurde zu dieser Zeit von der Staatsanwaltschaft Dortmund ein Strafermittlungsverfahren wegen Meineids (Falschaussage als Zeuge im Reichstagsbrandprozess, Aktenzeichen Staatsanwaltschaft Dortmund, 10 Js 1/59) geführt. Es ist deshalb äusserst unwahrscheinlich daß es sich bei dem von Mommsen zitierten Schreiben um eine eidesstattliche Erklärung gehandelt hat. Wohl eher war es eine Schutzschrift von Braschwitz, was hinsichtlich der Bewertung des zu erwartetenden Wahrheitsgehaltes der Aussage einen völligen Unterschied macht.
Heisig mußte sich 1948 vor der Spruchkammer Würzburg gegen Beschuldigungen verteidigen, er habe van der Lubbe ein Flugblatt untergeschmuggelt, d. h. er habe Beweismittel gefälscht.
Zirpins mußte in Sachen Ermittlungen zur Reichstagsbrandstiftung verschiedentlich als Zeuge aussagen, sowohl in strafrechtlichen Verfahren, z.B. im Ermittlungsverfahren gegen Braschwitz wegen Meineids am 6. 4. 1961 vor dem Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen StA Dortmund 10 Js 1/59), als auch in zivilrechtlichen Verfahren (Streit Gewehr./. Gisevius). Es handelt sich bei diesen Aussagen um keine eidesstattlichen Erklärungen, wohl aber um Aussagen, die der Wahrheitspflicht unterlagen und bei denen unwahre Angaben strafbar waren.
Schnitzler hat als Jurist im Resümee seines anonymen Aufsatzes sehr deutlich gemacht, worauf es ihn mit dem Aufsatz ankam. Er sollte eine Schutzschrift sein, welche die damaligen Beamten der politischen Polizei, also auch ihn, von Beschuldigungen strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der Reichstagsbrandstiftung frei sprach.
"Als einer der Haupttäter wurde in kommunistischen Flugblättern und m. W. auch in dem im Ausland erschienenen Weißbuch Diels genannt. ... Er müsste seine Mittäter schon unter den Beamten der Abteilung 1A des Berliner Polizeipräsidiums gehabt haben, denn bei SA, SS und Partei war er damals der am besten gehaßte Mann. Das ist aber gänzlich ausgeschlossen, denn zur damaligen Zeit gab es in ihr noch keinen einzigen Nationalsozialisten. ...Damit darf es keiner näheren Begründung, daß die damalige IA, die politische Polizei, über jeden Verdacht erhaben ist, an der Brandstiftung beteiligt gewesen zu sein."
Am Beispiel der von Mommsen angeführten "Aussage" Heisigs läßt sich zeigen, daß Mommsen die entlastenden Darstellungen nicht sorgfältig geprüft hat.
Heisigs Aussage rekonstruiert Mommsen" nach glaubhafter Mitteilung von Franz v. Papen: Der Wahrheit eine Gasse, München 1952, S.303"
"Nach Heisigs Ansicht war van der Lubbe ein fanatischer Kommunist mit großem Geltungsbedürfnis,vielfach wegen Brandstiftung vorbestraft. Der Kriminalkommissar glaubte auch, daß van der Lubbe weder im Auftrage der KPD noch der NSDAP, sondern völlig selbständig gehandelt habe. Schon vorher hatte er zugegebenermaßen im Schöneberger Rathaus, im Arbeitsamt und im Berliner Schloß Brandstiftungen versucht.
Aus dieser rein kriminellen Angelegenheit machte nun die NSDAP eine politische Affäre größten Stils, um damit ein propagandistisches Mittel zur Verfolgung der Kommunisten in der Hand zu haben. Hierzu hat sie sich offenbar teilweise falscher Zeugen bedient. Z. B. behauptete der im Pressebüro der NSDAP tätige Major a.D. Weberstedt, er habe den Kommunisten Torgler und van der Lubbe am fraglichen Abend und auch schon früher im Reichstag gesehen. Heisig hat dem gegenüber nachgewiesen, daß van der Lubbe zu jener früheren Zeit eine Gefängnisstrafe in Holland abbüßte. Die Haupttreiber, die aus dem Kriminalfall eine politische Affäre zu machen versuchten, seien Göring und Göbbels gewesen."
Es gibt sicherlich eindeutige Belege dafür, daß Göring und Goebbels den Reichstagsbrand zu einer politischen Affäre gemacht haben.
Im ersten amtlichen Bericht des Göring unterstehenden Preussischen Pressedienstes vom 28.2.33 über die Reichstagsbrandstiftung findet sich die Formulierung, daß der Brand des Reichstages "das Fanal zum blutigen Aufruhr und zum Bürgerkrieg sein" sollte.
Die von Franz von Papen berichtete Aussage Heisigs passt aber mit den im Reichstagsbrandprozess von Heisig als Zeuge gemachten Aussagen nicht zusammen.
Im Reichstagsbrandprozess hat Heisig als Zeuge ganz anders ausgesagt, als er es gegenüber von Papen angab. Er war derjenige, welcher dem Gericht bestätigte, van der Lubbe habe seine Tat, ganz wie Göring (und Göbbels) die Brandstiftung propagandistisch darstellten, als Fanal und Signal für den (kommunistischen) Aufstand gegen die Ordnung des Staates geschildert.
"RA Seuffert: Herr Präsident, darf ich fragen: Sind die Worte "Signal" und >Fanal"von ihm gebraucht worden, oder haben Sie, Herr Zeuge, ihn danach gefragt: sollte daß ein Signal sein? Erinnern Sie sich daran?
Zeuge Heisig: Diese Worte "Signal" und "Fanal" sind Worte, die von van der Lubbe stammen. Dieses Wort "Fanal", das zwar, wie ich, glaube ich, schon einmal festgestellt habe, nicht in diesem stenografischen Protokoll enthalten ist - das Protokoll ist ja auch erst von einer gewissen Zeit der Befragung ab gefertigt worden, weil wir uns ja vorher zunächst schlecht verständigen konnten - , diese Worte "Signal" und "Fanal" sind Worte, die Lubbe eigentlich mehr zu Schlagworten in der ganzen Sache gemacht hat; die sind von ihm selbst gewählt worden.
RA. Seuffert: Jawohl!
Präsident: Das ist wichtig ...
OR A. Dr. Werner: Haben Sie den Eindruck über die Richtung seiner politischen Einstellung damals schon aus der Vernehmung bekommen?
Zeuge Heisig: Ja, das ging aus seinen Antworten hervor ...
OR A. Dr. Werner: Ist dabei zum Ausdruck gekommen, ob er dabei an Gedankengänge irgendeiner politischen Partei angelehnt hat?
Zeuge Heisig: Das haben wir erst nachher insofern feststellen können, als wir ihn als Kommunisten erkannten.
OR A. Dr. Werner: Woraus haben Sie das erkannt?
Zeuge Heisig: Wie ich schon vorher angegeben habe: aus seiner ganzen Art und Weise, wie er seine politische Einstellung überhaupt darlegte, indem er sagte, er wäre eben einer von denjenigen, die mit dem System nicht zufrieden wären, das müßte anders werden, der Arbeiter müßte die Herrschaft haben, der Arbeiter müßte derjenige sein, der eben zu bestimmen hätte. Kurz und gut: er hat Tendenzen aufgestellt, wie sie in dem Programm der KPD . zu finden waren, wenn auch in dieser Nacht zunächst noch weniger ausführlich. Er hat später ja in seinen größeren und längeren Vernehmungen wiederholt. (Hervorhebung H.F.)"
Anders als Mommsen es darstellt hatte Heisig bei seinen Ermittlungen in Holland in dem betreffenden Zeitungsinterview nicht der Mehrtäterthese widersprochen, sondern lediglich von einer Alleinausführung der Brandstiftung mit kommunistischen Helfershelfern und Hintermännern berichtet.
