Seite 365, Absatz 2
"Als ihm (Göring) der Abschlußbericht am 3. März vorgelegt wurde, hätte er sich eingestehen müsssen, daß er schlecht taktiert hatte. Diels und der zuständige Sachbearbeiter für Kommunismusfragen, Kriminalrat Heller, erklärten ihm, daß sie eine Mitschuld Torglers für ausgeschlossen hielten und daß Lubbe offenbar isoliert vorgegangen sei."
Mommsen gibt keine Quelle für diese Darstellung der Positionen von Diels und Heller beim Vorlegen des Abschlußberichts über die Ermittlungen der politischen Polizei in Sachen Reichstagsbrandstiftung an.
Mitschriften der Gespräche, in welchen Diels und Heller Göring die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen mitteilten, liegen nicht vor. Es liegen aber Presseberichte über eine amtliche Mitteilung des Leiters politischen Polizei, Oberrregierungsrat Dr. Diels vom 3.3. 1933 zu dem Untersuchungsergebnis in Sachen Reichstagsbrandstiftung vor. Diese Presseberichte widersprechen der Darstellung Mommsens zumindest bezüglich Diels in krasser Weise.
"Der Leiter der politischen Polizei, Dr. Diels, hat Freitag abend über das Ergebnis der Ermittlungen in Sachen Reichstagsbrandstiftung Mitteilung gemacht, denen folgendes zu entnehmen ist:
Der Täter ist 24 Jahre alt und stammt aus Leyden. Daß er in Verbindung mit der Kommunistischen Partei Deutschlands steht, ist schon nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen ausser Frage. (Hervorhebung H.F.)Er ist als kommunistischer Agitator bekannt, Beispielsweise wurde er am 28. April 1931 von der Polizeiverwaltung in Gronau festgenommen, weil er dort Ansichtskarten mit kommunistischer Tendenz, die er von der Partei zum Vertrieb erhalten hatte, verkaufen wollte."
Auch die Vossische Zeitung vom 4.3. Morgenausgabe Nr. 107 berichtet mit übereinstimmenden Angaben ebenfalls davon, daß Diels persönlich den Bericht abgegeben hat.
Die Frankfurter Zeitung vom 4.3.1933, 2. Morgenblatt, Nr. 107 nennt Diels nicht persönlich, scheint aber die Mitteilung wörtlich zu zitieren:
"Über das Ergebnis teilt die Leitung der politischen Polizei folgendes amtlich mit.
"Als einer der Brandstifter des deutschen Reichstags wurde noch am Abend des Montags am Tatort der holländische Kommunist van der Lubbe verhaftet. Der Täter, der im Reichstagsgebäude selbst ergriffen wurde, war nur mit einer Hose bekleidet, da während des Brandes seine übrigen Kleider Feuer gefangen hatten. Die angebrannten Bekleidungsstücke sind sichergestellt worden. Der Täter ist 24 Jahre alt und führte einen ordnungsgemäßen holländischen Paß bei sich. Daß er in Verbindung mit der kommunistischen Partei steht, ist nach den bisherigen polizeilichen Ermittlungen ausser Frage. (Hervorhebung H.F.) Van der Lubbe ist im übrigen der Polizei als kommunistischer Agent bekannt. So wurde er am 28. April von der Polizeiverwaltung in Fronau in Westfalen festgenommen, weil er ohne polizeiliche Erlaubnis Karten für die kommunistische Partei verkaufte. ... Er ist nach den Feststellungen der Polizei wiederholt in Deutschland in Versammlungen und Diskussionsabenden aufgetreten. Er beherrscht die deutsche Sprache. Er hat die Brandstiftung hinsichtlich seiner eigenen Beteiligung in weitem Umfange zugestanden. Darüber, inwieweit die bisherige Untersuchung begründete Verdachtsmomente hinsichtlich dritter Personen ergeben hat, kann im Interesse des Verfahrens und der Staatssicherheit zur Zeit nichts gesagt werden...."
Von einem isolierten Vorgehen van der Lubbes, welches eine Verbindung zu Torgler ausschließt, kann bei den von Diels am 3.3. 1933 persönlich bekannt gegebenen Untersuchungsergebnissen nicht die Rede sein. Die zitierten Presseberichte widersprechen Mommsens Darstellung, Diels habe zur Zeit des Abschlußberichts am 3.3. 33 Göring von einer ermittelten Alleintäterschaft van der Lubbes zu überzeugen versucht.
Gegen diese Darstellung spricht auch eine gerichtliche Aussage des Kriminalisten Dr. Zirpins, die dieser im Rechtsstreit Gewehr ./. Gisevius als Zeuge im Juli 1961 vor dem Amtsgericht Hannover machte.
"Auf Vorhalt des Kl. Vertr.: Richtig ist, das meine Vorgesetzten einschließlich des Min. Rats Dr. Diels meine Auffassung von der Alleintäterschaft v. d. L. nicht teilten. Ich kann aber heute nicht mehr sagen, welche Begründung sie damals dafür gaben."
Anzumerken ist, daß Zirpins Darstellung insofern einer Ergänzung bedarf, als er in seinem Abschlußbericht vom 3.3. 33 allenfalls eine Alleintäterschaft van der Lubbes im streng juristischen Sinne als alleinige, vorsätzliche und zurechnungsfähige Alleinausführung behauptet hat. Von einem isolierten Vorgehen, hatte auch Zirpins nicht gesprochen:
"I.Die Frage, ob van der Lubbe die Tat allein ausgeführt hat, dürfte bedenkenlos zu bejahen sein"
Er hob aber deutlich hervor, das insbesondere gegen den KPD-Abgeordneten Torgler dringender Verdacht der Mittäterschaft in der Rolle des Anstifters gegeben war.
b) dringender Tatverdacht, Anstifter zu sein, besteht gegen die Abgeordneten der KPD, vor allem Torgler und [Wilhelm] Koenen, die sich ganz besonders in der letzten Zeit ...
d)... Der dringende Verdacht gegen van der Lubbe, daß er im Auftrag der KPD gehandelt hat, ist also gegeben."
