Seite 360, Absatz 2, Fußnote 26
"Die Aussagen des des nationalsozialististischen Abgeordneten Albrecht,
der während des Brandes den Reichstag
betrat und verließ, sind von der Kriminalpolizei regulär nachgeprüft worden. 26"
"26 Tobias S. 294f., nach Handakten Sack"
In den Handakten Sack finden sich keinerlei Hinweise darauf, daß die Kriminalpolizei Aussagen von Dr. Albrecht überprüft hat, weder regulär noch irgendwie sonst.
Am 18.3. 33 hat Oberbaurat Meusser vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt, daß er bei seinem Eintreffen am Reichstag um ca. 21.35 Uhr (nach dem 10. Alarm) beobachtet hatte, daß ein Herr aus Portal V des brennenden Reichstages gelaufen war und daß Polizisten ihn verfolgten.
"Nach meinem Tagebuch bekam ich um 21,32 Feueralarm vom Reichstag. Ich kam um 21,35 Uhr am Nordportal an. Dort fand ich bereits die Moabiterwache vor. Ich beobachtete wie ein Herr eilig aus dem Nordportal herausgelaufen kam und im Laufschritt quer über den Fahrdamm nach dem Wasser zulief und dann die Uferstr. in der Richtung nach dem Lessingtheater zulaufend hinter dem Bretterzaun verschwand. Dieser Mann trug einen kreuzförmig geknifften Filzhut. Er war von großer Statur, sein Gesicht und seine Kleidung kann ich nicht weiter beschrieben. Unter dem Arm trug er eine Aktentasche. Von dieser Aktentasche gewann ich den Eindruck, daß sie schleunig zusammengerafft war. Die Mappe stand oben offen, der Inhalt war nicht glatt.
Als ich ihn laufen sah, hörte ich aus dem Portal heraus den Ruf schallen: Herr Abgeordneter, Herr Abgeordneter.
Der Läufer kümmerte sich aber um diesen Ruf gar nicht, sondern setzte seinen Lauf fort. Ich hörte gleich darauf wie einer der Polizeibeamten etwa rief 'Fasst ihn doch' oder so ähnlich. Darauf liefen 2 oder 3 Polizeibeamte, die ich nicht kenne, hinter dem Manne her. Was weiter wurde habe ich nicht mehr beobachtet."
Am 24. 3. 33, also fast einem Monat nach dem Brandabend war Dr. Albrecht vom Untersuchungsrichter über den Vorfall vernommen worden. Er sagte aus, er habe am Abend des 27.3. 1933 mit Grippe im Bett seines Zimmers in der Pension Saucken, Reichstagsufer 3, gelegen, als ihn das Zimmermädchen Marie mitteilte, der Reichstag brenne.
"...worauf ich mich sofort anzog, um, falls es noch möglich, aus meinem Schrankfach (an der Ja Tür) wichtige Schriftstücke und Wertsachen herauszuholen. Mit dem Reichstagsausweis kam ich ungehindert in großer Eile durch alle sperrende Polizei hindurch ... Ich bin ebenso in großer Eile durch alle Sperren der Polizei zurückgekommen. Erst im Hause Reichstagsufer 3 wurde ich auf der Treppe vor dem Eingang zum ersten Stock von zwei nacheilenden Polizisten angerufen mit der Aufforderung, zurückzukommen.
Dies tat ich sofort und ging mit den Beamten zurück nach Portal V des Reichstags. Bei dem dort befindlichen Oberleutnant habe ich mich mit meinem Ausweis des Reichstagsabgeordneten legitimiert. Ein neben ihm stehender Polizeibeamte erklärte dabei dem Oberleutnant. Ich kenne den Herrn Abgeordneten persönlich, es ist Dr. Albrecht. Hierauf habe ich ungehindert meine Sachen in mein Zimmer in der Pension gebracht."
Dr.Albrecht sagte weiter aus, daß er gleich darauf nochmals in den Reichstag zurückwolte um weitere Sachen aus Zimmer 10, 2. Obergeschoß zu holen
"Mit meinem Ausweis kam ich ebenso wieder durch alle Spuren hindurch. Ich war schon in Portal 5 an der steinernen Treppe, die in das erste Geschoß führt, als ich auf Veranlassung eines Herrn, der die Arbeiten der Feuerwehr leitete, zurückgeholt wurde."
Er sei dann um das Reichstagsgebäude herumgegangen, habe den Löscharbeiten und den aufgeregten Journalisten zugeschaut und sei dann etwa eine halbe Stunde nach dem 2. Weggang nach der Pension zurückgekehrt, um seine Frau, die dort mit ihm wohnte, nicht länger warten zu lassen.
Dem Pförtner Wendt wurde in der Voruntersuchung die Beobachtung des Oberbaurats Meusser vorgehalten:
"Nach Vorhalt der Aussage des Oberbaurats Meusser: Ich erinnere mich des mir vorgehaltenen Vorfalls. Als Feuerwehr bereits am Nordportal war und ich beim Durchdringen der großen Schläuche half, kam ein Herr mit Hut im Sackanzug ohne Mantel aus der Garderobe heraus. Unter dem Arm hatte er eine flüchtig zusammengeraffte Aktentasche, auf welcher er ein paar Bücher und eine Zigarrenkiste geklemmt hielt. Ich kannte ihn nicht, worauf er mir einen Abgeordnetenausweis zeigte und sich als Abgeordneter der NSDAP legitimierte, worauf er durch das Portal V hinausging. Es rief jemand: 'Es soll niemand das Haus verlassen'. Dies wird ein Schupobeamter gerufen haben. Ich selbst habe den Ruf 'Herr Abgeordneter, Herr Abgeordneter' nicht getan.
Daraufhin sah ich, wie andere Polizeibeamte hinter ihm herliefen und ihn nach einigen Sekunden zurückbrachten
Er wurde zu einem in der Nordhalle stehenden hohen Polizeioffizier geführt, zeigte dort seinen Ausweis und wurde wieder entlassen. Nach geraumer Zeit kam der selbe Mann wieder ins Portal V hinein und wollte wieder in die Garderobe zurück. Meiner Erinnerung nach sagte er, er wolle noch etwas holen, es sei eine wichtige oder eilige Sache ..."
Am 37. Sitzungstag wurde Dr. Albrecht vor dem Reichsgericht zu dem Vorfall vernommen.
Auf Fragen des Angeklagten Dimitroff stellte sich heraus, daß die Polizei den Abgeordneten Dr. Albrecht weder am Brandabend noch später zu dem Vorfall vernommen hatte. Albrecht hatte erst nach fast einem Monat (am 24. 3. 33) vor dem Untersuchungsrichter zum Vorfall ausgesagt. Dieser Sachverhalt lenkte verstärktes Interesse auf die polizeiliche Ermittlung des Alibis von Dr. Albrecht.
Das Alibi von Dr. Albrecht hätte ja in einer Zeugenaussage des Zimmermädchens der Pension von Saucken bestehen müssen. Dieses Zimmermädchen ist nicht vor Gericht vernommen worden. Als es in der Gerichtsverhandlung um dieses Alibi ging, schaltete sich Dr. Parrisius, der Vertreter des Oberreichsanwalts, in die Verhandlung ein:
"Angekl. Dimitroff: Erlauben Sie, Herr Präsident: Das ist der zweite Fall - Henningsdorf ist der erste Fall -, wo die Polizei, obwohl es sehr wichtig ist, keine Untersuchung gemacht hat.
...
LgDir Dr. Parrisius: Noch eine Frage! Herr Zeuge, ist Ihnen bekannt, daß die Polizei noch an demselben Abend Ermittlungen in der Pension von Saucken vorgenommen hat? ( Zeuge: Nein) Vielleicht kann das aus den Akten nur zur Beruhigung von Herrn Dimitroff festgestellt werden. Das Hausmädchen ist nämlich, ich glaube, am 27. noch in der Nacht vernommen worden. Es kann allerdings auch der 28. sein. Aber ich glaube, es war der 27. (Hervorhebung H.F.)
Präsident: Das läßt sich in der Eile nicht so feststellen. Aber das kann ich feststellen lassen und kann es später einmal mitteilen. Jedenfalls sind polizeiliche Ermittlungen zu irgendeiner Zeit gewesen, wenn ich mich recht erinnere.
Zeuge Dr. Albrecht: Ich weiß von nichts, Herr Präsident.
LgDir Dr. Parrisius: Die Polizei hat auch in der Pension von Saucken Vernehmungen vorgenommen. Das steht einwandfrei nach den Akten fest. Und zwar unmittelbar nach dem Brand.
Zeuge Dr. Albrecht: Ich weiß nichts davon.
LgDir Dr. Parrisius: Ich wollte das nur betonen, damit Herr Dimitroff beruhigt ist.
Präsident: Das werden wir feststellen.
Angekl. Dimitroff: Herr Präsident, der Zeuge hat ja auf meine Frage geantwortet, daß keine polizeiliche Vernehmung gewesen ist. Jetzt hat Herr Dr. Parrisius, der Herr Reichsanwalt, gefragt, und wie ich verstanden habe, ist doch eine Vernehmung gewesen. Zu meiner Beruhigung, sagen Sie.
LgDir Dr. Parrisius: Der Zeuge ist damals nicht noch einmal polizeilich vernommen worden, weil er seinen Namen angegeben hatte und an Ort und Stelle die Angaben dem Polizeioffizier gemacht hatte. Aber unmittelbar nach dem Brand, ich glaube mich nicht zu irren, noch in der Brandnacht sind weitere Ermittlungen in der Pension von Saucken angestellt worden.
Angekl. Dimitroff: Meine Frage war nur, ob dieser Zeuge noch einmal vernommen worden ist.
LgDir Dr. Parrisius: Nein.
Angekl. Dimitroff: Das ist der entscheidende Kern.
Präsident: Die Erörterung dieser Sache ist jetzt abgeschlossen. Ich werde feststellen, wann die polizeilichen Ermittlungen erfolgt sind. Es steht nur fest, daß Sie nicht vernommen worden sind. (Zeuge: Nein.) Sie hatten ja alles angegeben, was nötig war. Sie sind nicht vernommen worden, weil es nicht nötig war. So habe ich Sie verstanden. Ich werde aber noch feststellen, ob andere Personen vernommen worden sind und wann das gewesen ist.
LgDir Dr. Parrisius: Herr Präsident, Herr Kriminalassistent Bauch kann darüber gleich aussagen.
Zeuge Bauch: Herr Senatspräsident, ich bin zufällig derjenige gewesen, der die Pensionsinhaberin Fräulein Berkemeier (Hervorhebung H.F.)in der Brandnacht gegen 12 Uhr vernommen hat.
Präsident: Schon am Brandabend?
Zeuge Bauch: Schon am Abend, ungefähr gegen 12 Uhr, habe ich Fräulein Berkemeyer vernommen. Sie hat mir gesagt, daß Dr. Albrecht bis zum Ausbruch des Brandes im Zimmer war und wahrscheinlich noch im Bett gelegen hat und sich sein Essen von dem Zimmermädchen durch die Tür hat reichen lassen. Sie hat gesehen wie Dr. Albrecht mit einem Paket Akten vom Reichstag zurückkam. Da die Tatsache feststand, daß Dr. Albrecht vor dem Brand noch im Bett gelegen hat oder im Zimmer war und die Pensionsinhaberin Fräulein Berkemeyer das bestätigte, ist Dr. Albrecht von der Polizei nicht mehr vernommen worden.
Präsident: Also die Vernehmung von Frau Berkemeyer ist noch an demselben Abend erfolgt (Zeuge Bauch: Ja) Sind da auch noch andere Personen vernommen worden?
Zeuge Bauch: Eine Frau Kitz (?) war auch noch bei dieser Vernehmung dabei.
Präsident: Die war dabei - Nehmen Sie Platz!"
Präsident Bünger gab sich mit der Aussage von Kriminalassistent Bauch zufrieden:
"Präsident: Ich halte die Sache damit für aufgeklärt und erledigt."
In den Auszügen von Dr. Sack finden sich keine Abschriften oder Vermerke über eine entsprechend Vernehmungen in der Pension Saucken in der Brandnacht.
Untersucht man die Aussage von Kriminal- assistent Bauch näher, wird deutlich, daß sie nicht mal die Spur eines Alibis enthält. Es wird nicht einmal die von LgDir. Dr. Parrisius angeführte Vernehmung des Zimmermädchens behauptet, sondern die der Pensionsinhaberin. Wann hatte Dr. Albrecht vor dem Brand sein Essen vom Zimmermädchen gebracht bekommen und wo blieb die Alarmierung über den Brand durch das Zimmermädchen? Konnte es schon ausreichen, daß eine Frau Kitz, deren Namen durch das Fragezeichen im Protokoll als unklar ausgewiesen wird, bei der Vernehmung dabei gewesen sein soll?
Wenn die Polizei Dr. Albrecht nicht schon als Tatverdächtigen vernommen hatte, warum dann nicht mindestens als Zeugen über seine Beobachtungen im Reichstagsgebäude, war er doch der letzte gewesen, der das brennende Gebäude verließ und konnte er doch wichtige Beobachtungen gemacht haben?
Drängt sich nicht der Verdacht auf, daß die improvisierte Aussage des Kriminalassistenten Bauch Senatspräsidenten Bünger davon abhalten sollte, wie angekündigt, die Vernehmungen zu dem Alibi Dr. Albrechts in den Akten nachzusehen.
Dr. Albrecht hatte vor dem Unter suchungsrichter am 24.3. 33 und vor dem Reichsgericht angegeben, er sei nach Ausbruch des Brandes mit Vorzeigen seines Ausweises durch Portal V in das Reichstagsgebäude gelangt. Vor dem Reichsgericht bestritt der Pförtner des Portals, Wendt, daß nach Brandausbruch noch ein Zivilist in den Reichstag gelangt sei.
"Präsident: Dann kamen noch weitere Schutzpolizeibeamte, haben Sie früher ausgesagt. Das ist ja ganz natürlich. Nun sagen Sie einmal von sich aus, wie sich die Sache weiter entwickelte ... wie entwickelte sich der Verkehr unten an Ihrem Portal V. Was war nun weiter?
Zeuge Wendt: Unten an Portal V kam ein Haufen Zivil hereingestürmt, die in das Haus hineinwollten. Die habe ich zurückgedrängt. Dabei haben mir die Schupobeamten geholfen, als ich aus dem Portal V herauskam, und dann haben sie das Portal besetzt. Dann kam wohl die Feuerwehr.
Präsident: Ist vielleicht ein Zivilist in das Haus durchgeschlüpft?
Zeuge Wendt: Nein das ist nicht möglich!
Präsident: Ist das ausgeschlossen?
Zeuge Wendt: Das ist ausgeschlossen!
Präsident: Kann vielleicht einer durchgeschlüpft sein, ohne daß Sie es gemerkt haben?
Zeuge Wendt: In dem Moment nicht!
Präsident: Nachträglich ist einer herausgekommen?
Zeuge Wendt: Ja, nachträglich ist einer herausgekommen
Präsident: Das war der eine Fall, wo der eine Abgeordnete seine Mappe hatte liegen lassen.
Zeuge Wendt: Nein, der kam aus dem Hause. Er zeigte mir seinen Ausweis, da hab ich ihn passieren lassen. Er war bis zum Wasser gekommen, war aber dann von der Schupo zurückgeholt und dem Polizeileutnant zugeführt worden, der ihn kontrollierte und den Abgeordneten dann auch wieder entlassen hat. Nach 20 Minuten kam der Abgeordnete noch einmal in das Haus und sagte, er hätte seine Mappe vergessen, er wolle die holen. Ich habe ihn aber nicht in sein Zimmer hineingelassen, sondern ihn wieder an den Polizeioffizier verwiesen."
Da Pförtner Wendt am 15. Verhandlungstag darauf bestand, daß kein Zivilist, also auch nicht Albrecht, nach Brandausbruch durch sein Portal V in den Reichstag gelangt war, Dr. Albrecht aber vor dem Untersuchungsrichter und am 37. Verhandlungstag behauptete, nach Brandausbruch durch das Portal gelangt zu sein, stand Aussage gegen Aussage.
Gegen Ende des Prozesses hat Dimitroff beantragt, daß Pförtner Wendt nochmals zum Vorfall Dr. Albrecht vernommen werden sollte, da nach Wendts Aussage Dr. Albrecht ja gar nicht in der von ihm beschriebenen Art in den Reichstag gelangt sein könne.
Bevor Wendt auf Verlangen Dimitroffs nochmals als Zeuge aussagen sollte, teilte der Oberreichsanwalt am 53. Sitzungstag mit, Wendt sei wegen Unzuverlässigkeit aus dem Dienst entlassen worden, da er im Dienst das Portal verlassen und beim Trinken erwischt worden sei. Der Oberreichsanwalt wies darauf hin, daß Wendt bei der damit nachgewiesenen Unzuverlässigkeit als Zeuge nur eingeschränkt glaubwürdig sei, Senatspräsident Bünger erachtete dann eine erneute Zeugenvernahme Wendts nicht mehr für sinnvoll und schloß unmittelbar an diesen Beschluß die Beweisaufnahme endgültig ab. (Verhandlungsprotokolle, ST 53, S. 41 f)
