Seite 359, Absatz 2
"Alle wann immer verdächtigen Personen wiesen
sich entweder durch unbezweifelbare Alibis aus 23
oder standen in keinerlei Zusammenhang mit dem
Brand."
"23 Karl Ernst, Helldorf, Heines, Schulz
scheiden wegen eines unbezweifelbaren
Alibis aus (vgl. Tobias S. 249 ff)"
In der Brandnacht wurde innerhalb der polizeilichen Absperrung des Reichstags
"... ein 37 Jahre alter Schornsteinfeger als der Tat verdächtig infolge seines eigenartigen Verlassens des Reichstags festgenommen."
Luy Pol. H.M.R. 28
Mommsen verweist auf keine Alibi für den Schornsteinfeger und nennt keine Gründe dafür, daß der Schornsteinfeger mit dem Brand in keinerlei Zusammenhang gestanden haben soll.
Bei dem Schornsteinfeger handelte es sich laut Feststellung auf dem Revier 28 um den Bezirks-Schornsteinfegermeister Wilhelm Heise, Pflügerstr. 23, Neu-Kölln, geboren am 11.4.95 in Chicago. Er trug Ausrüstungsgegenstände eines Schornsteinfegers und 9 Universalschlüssel bei sich und gab an, häufig im Reichstag zu tun zu haben. In der Zelle des Reviers unternahm er drei Selbstmordversuche durch erhängen mit einer Schnur, die zur Abdichtung seines Ärmels diente.
W. Heise wurde am 28.2. um 03.00 Uhr der Politischen Polizei vorgeführt und um 4.45 entlassen, nachdem er den NSDAP-Reichstagsabgeordneten Frey und Karwahne vorgeführt wurde, und diese angaben, ihn nicht mit Torgler im Reichstag gesehen zu haben.
Wie soll der Schornsteinfegermeister als Mittäter ausgeschlossen worden sein, wenn sein Alibi nur in den Aussagen von Karwahne und Frey bestand und er nicht einmal van der Lubbe gegenübergestellt wurde? Daß der Schornsteinfeger in der Brandnacht van der Lubbe nicht gegenübergestellt wurde, geht aus den Aussagen von Heisig und Dr. Zirpins vor dem Reichsgericht sowie aus den Vernehmungsprotokollen und dem Abschlußbericht vom 3.3. hervor.
In dem nach Daten des Dezember 1933 (da lief der Reichstagsbrandprozess noch) erstellten Berliner Adressbuches von 1934 taucht Bezirksschornsteinfegermeister Wilhelm Heise nicht mehr auf, nachdem er in den Jahresbänden davor verzeichnet war. Im Berliner Adressbuch 1935, erstellt nach den Daten vom Dezember 1934, ist er wieder mit neuer Adresse verzeichnet.
Sucht man an der von Mommsen bei Tobias angegebenen Stelle nach einem Alibi für Karl Ernst, sucht man vergebens. Tobias hebt hervor, daß Karl Ernst vor seiner Ermordung gar nicht der Tatbeteiligung verdächtigt wurde und führt deshalb auch kein irgendwie geartetes Alibi für Karl Ernst an. Er bringt lediglich die schriftliche Mitteilung eines früheren SA-Kameraden von Ernst und späteren Kriminalbeamten, Dr. Alfred Martin. Dieser schreibt, er habe weder von Ernst noch von dessen engsten Kumpanen je ein Geständnis der Täterschaft an der Reichstagsbrandstiftung gehört, auch nicht als diese sich tüchtig betrunken hatten. Aber das ist kein Alibi
Dem Grafen Helldorf bescheinigt Tobias, daß er vor dem Reichsgericht am 20. Verhandlungstag ein lückenloses Alibi präsentiert habe. Eine Überprüfung des Verhandlungsprotokolls ergibt, das dies nicht richtig ist.
Helldorf war in den im Ausland veröffentlichten Braunbüchern beschuldigt worden, einer der Hauptäter der Brandstiftung gewesen zu sein und sollte vor dem Reichsgericht gegenüber dieser Beschuldigung sein Alibi für die Zeit vor und während der Brandstiftung vorbringen (Nachmittag und Abend des 27.2.33).
Nach seiner Vereidigung machte Graf Helldorf folgende Aussage:
"Zeuge Graf H. Ich glaube, es wird das beste sein, wenn ich den Verlauf des Tages und meine Beschäftigung an diesem Tage beschreibe, soweit die Stunden des Reichstagsbrandes in Frage kommen. - Ich habe also bis etwa 7 Uhr abends auf meinen Büros - ich war damals Gruppenführer der SA in Berlin gearbeitet und bin dann, etwa zwischen 7 und 1/2 8 Uhr, Abendbrotessen gefahren. In meiner Begleitung befand sich der damalige Stabsführer der Gruppe Berlin Brandenburg, der jetzige Professor von Arnim.
Präsident: Also um 1/2 8 Uhr sind Sie zum Abendbrot gefahren?
Zeuge Graf H. Zwischen 7 und 1/2 8 Uhr bin ich gefahren, und um 1/2 8 Uhr habe ich Abendbrot gegessen.
Präsident: Und dabei war Herr von Arnim?
Zeuge Graf H. Jawohl. Während des Abendessens kam ein Telephongespräch an - wenn ich mich nicht irre, wurde es vom Geschäftszimmer der SA Gruppe durchgesagt -, daß ein Reichstagsbrand ausgebrochen sei. Es muß so ungefähr gegen 1/2 9 Uhr gewesen sein nach meiner Erinnerung.
Präsident: 1/2 9 Uhr?
Zeuge Graf H.: Ja, ungefähr.
Präsident: Da war aber der Reichstag noch gar nicht in Brand gesetzt.
Zeuge Graf H. Nun, 1/2 9 bis 9 Uhr,
so genau kann ich das nicht mehr
sagen
Präsident: Darf ich wissen, wo Sie
Abendbrot aßen?
Zeuge Graf H. In einem Restaurant in der Rankestraße 26. Klinger heißt dieses Restaurant.
Präsident: Und da, sagen Sie, wäre dann die Nachricht angekommen?
Zeuge Graf H. Eine telephonische Nachricht von der Gruppe. Wann es gewesen ist, kann ich nicht mehr so genau sagen, aber nach meiner Erinnerung ungefähr gegen neun Uhr.
Präsident:Eine telephonische Nachricht?
Zeuge Graf H. Eine telephonische Nachricht, jawohl. Es war uns vorher schon aufgefallen, daß dauernd Feuerwehrautos durch die Straßen fuhren. Gegenüber diesem Restaurant ist nämlich ein Feuerwehrdepot. Es klingelte dauernd und es fuhren dauernd Wagen heraus. Wir machten uns deshalb gegenseitig darauf aufmerksam, daß da wohl irgendwo ein größerer Brand augebrochen sein müsse, sonst könnten diese Feuerwehrautos nicht dauernd fahren. Ich habe daraufhin Herrn von Arnim gebeten, sich sofort an Ort und Stelle zu begeben und mir für den Fall, daß ich am Reichstag gebraucht würde, in meine Wohnung in der Nürnberger Straße telephonisch Nachricht zu geben. Ich bin dann auch sofort in meine Wohnung herüber gegangen und habe dort - es mag etwa 10 Uhr gewesen sein. - die Nachricht von Herrn von Arnim bekommen, daß meine Anwesenheit im Reichstag nicht erforderlich sei. Er sei mit dem Auto um den Reichstag herumgefahren. Der Reichstag sei abgesperrt, meine Anwesenheit sei nicht vonnöten. Ich bin dann, etwa gegen 11 Uhr abends, in die Hedemannstraße gefahren, wo sich meine Büroräume befanden, und habe dort mit den Unterführern der SA Berlin noch eine Besprechung abgehalten. In dieser Besprechung, an der der jetzige Gruppenführer Ernst und der Oberführer Bretzel teilnahmen, wurde der Reichstagsbrand besprochen und auf meine Anordnung hin wurden dann am nächsten Morgen eine ganze Reihe von kommunistischen und SPD-Funktionären verhaftet. Das ist alles, was ich dazu zu sagen habe.
Präsident: Also darf ich noch einmal wiederholen: Bis 7 Uhr abends waren Sie auf dem Büro des Gruppenführers. (Zeuge: Jawohl). In der Zeit zwischen 7 und 7 1/2 Uhr sind Sie zum Abendbrotessen gegangen in ein Lokal in der Rankestraße 26, und zwar zusammen mit Herrn Professor von Arnim. (Zeuge: Jawohl!) Dann haben Sie telephonisch die Nachricht bekommen, daß der Reichstag brennt, und Sie sagen, Sie hätten auch schon das Anfahren der Feuerwehr- gegenüber sei ein Depot gewesen - entnommen, daß irgendwo ein Brand ausgebrochen sei, und dann haben Sie, nachdem Sie das Telephongespräch bekommen hatten, wahrscheinlich gleich kombiniert: dann brennt der Reichstag.
Zeuge Graf H.: Da wurde mir ja gesagt, daß der Reichstag brennt.
Präsident: Nun haben Sie also das Anfahren der Feuerwehr, soweit es noch stattfand, selbstverständlich auf den Reichstagsbrand bezogen. (Zeuge: Jawohl). Sie haben dann Herrn von Arnim beauftragt, er solle dahinfahren (Zeuge: Er solle zum Reichstag hinfahren!) und er solle Ihnen Nachricht geben, wenn es notwendig wäre, daß Sie kämen (Zeuge: Jawohl!) Er hat dann telephoniert, und zwar war das gegen 10 Uhr, daß sie nicht zu kommen brauchen. (Zeuge: Jawohl!). Dann haben Sie nachher um 11 Uhr noch eine Besprechung mit den Unterführern gehabt. (Zeuge Jawohl!)
Der Einstieg van der Lubbes ist erst 9 Uhr 7 oder aber 9 Uhr 3 bzw. 9 Uhr 4 erfolgt. Genau läßt sich die Zeit nicht feststellen, aber daß ist ungefähr die Zeit gewesen. Es müßte also so gewesen sein, daß dieses Telephongespräch an Sie nach 9 Uhr 4 oder 9 Uhr 7, jedenfalls nach dieser Zeit an Sie kam. (Zeuge: Jawohl!) Ist es bald danach gewesen. Können Sie sich erinnern?
Zeuge Graf H.: Das kann ich nicht sagen.
Präsident: 9 Uhr 15 etwa?
Zeuge Graf H.: Ich weiß nur daß ich etwa 9 Uhr 11 in der Wohnung war und den telephonischen Anruf von Herrn von Arnim etwa um 10 Uhr bekam. Der Weg von dem Restaurant Klinger bis in meine Wohnung dauert 3 Minuten.
Präsident: Drei Minuten nur?
Zeuge Graf H.: Ja. Es ist schon möglich, daß es um diese Zeit gewesen ist."
Mit seinen Angaben hatte sich Graf Helldorf in krasse Widersprüche zu den vom Gericht ermittelten Fakten begeben. Wie konnte er zwischen 1/2 9 und 9 Uhr eine telephonische Nachricht über den Reichstagsbrand bekommen haben, wenn dieser nicht vor ca 9 Uhr 5 im Restaurant des Reichstagsgebäude ausgebrochen und der erste Alarm bei der Feuerwehr um 21.14 Uhr eingegangen war?
Statt den Widerspruch als Anlaß zu nachprüfenden Fragen zu nehmen, versuchte der Präsident Graf Helldorfs Aussage durch Vorschlag eines späteren Zeitpunkts in Übereinstimmung mit den festgestellten Fakten zu bringen. Aber selbst dieser vom Präsidenten vorgeschlagene Zeitpunkt war unmöglich, denn dann wäre Graf Helldorf nur eine Minute später als die Feuerwehr erreicht worden, obwohl dies über den Umweg seines Gruppenbüros erfolgt wäre, daß ihn im Lokal erst noch hätte erreichen müssen.
Graf Helldorf sabotierte allerdings auch diese Aushilfe, indem er erklärte um 9. 11 Uhr bereits in seiner Wohnung gewesen zu sein, die er in 3 Minuten vom Lokal aus erreichen konnte. Damit verwickelte er sich tiefer in einen Widerspruch, denn dann hätte der Anruf aus dem Gruppenbüro mit der Brandmeldung im Restaurant noch vor dem Einstieg van der Lubbes erfolgen müssen.
Der Präsident und das Gericht gingen diesem offensichtlichen Widerspruch in der Aussage von Helldorf nicht nach. Statt dessen versuchte der Verteidiger Torglers, Dr. Sack, die Aussage Helldorfs zu retten, in dem er auf einen Irrtum Graf Helldorfs bezüglich der Zeit anspielte und auf dessen Hinweis einging, aus der dem Restaurant gegenüberliegenden Feuerwache seien bereits vor dem Anruf viele Feuerwehrwagen nach einem andauernden Alarm ausgerückt. ("Es war uns schon vorher aufgefallen, daß dauernd Feuerwehrwagen ... Gegenüber diesem Restaurant ist nämlich ein Feuerwehrdepot. Es klingelte dauernd und es fuhren dauernd Wagen heraus.")
"RA Dr. Sack: ... Ich habe Sie hier nicht ganz richtig verstanden. Anhaltspunkt für den Zeitpunkt, als das Telephongespräch kam, ist für Sie das Bemerken des Ausrückens der Feuerwehr, der Ranke-Wache. War nun das Telephongespräch, das Ihnen den Reichstagsbrand meldete, kurz bevor die Feuerwehr aus dem Depot ausrückte oder kurz nachher.
Zeuge Graf H.: Nein, nein, das Ausrücken der Feuerwehr war von uns schon eine ganze Weile beobachtet worden und dann kam das Telephongespräch.
RA Dr. Sack: Herr Präsident, dann darf ich bitten, aus Reichstag Band I Blatt 62 die Feststellung zu treffen, wann die Ranke-Wache - das ist Zug 9 unter dem Brandmeister Thies - ausgerückt ist. Das kann frühestens um 21, 32 Uhr gewesen sein. (Präsident: Welche Wache ist das?) Unter den auf Blatt 62 unter dem 10. Alarm aufgeführten Zügen ist der Zug 9 der letzte. Dahinter steht in Klammern: Ranke, Brandmeister Thies. Es ist die sogenannte Ranke-Wache; sie liegt dem Lokal schräg gegenüber.
Präsident: Es findet sich hier die Meldung vom 7. März, die wir schon öfter vorgetragen haben: "Um 21,32 ausgerückt der Zug 9 Ranke, Brandmeister Thies." Also 21,32 Uhr"
Die ergänzenden Angaben zu dem Zeitpunkt des Ausrückens der Feuerwehr aus der Ranke-Wache haben den Widerspruch in der Aussage Graf Helldorfs nicht beseitigt, sondern nur einen neuen Widerspruch aufgedeckt. Aus der Rankewache rückte nur ein Feuerwehrzug von 4 Wagen (Zug 9) aus. Das war innerhalb kürzester Zeit geschehen (ca 30 Sekunden) und hätte nicht die von Helldorf beschriebene Geräuschkulisse verursachen können.
Die von Graf Helldorf vorgebrachten Angaben zu seinem Alibi waren höchst widersprüchlich, aber den Widersprüchen ging das Gericht nicht nach. Es wurden statt dessen nach Helldorfs Aussage weitere Zeugen venommen, die Angaben zu Graf Helldorfs Verbleib am Brandabend machen sollten.
Der Zeuge Gustav Schäfer, ein SA-Mann aus der Gruppe Graf Helldorfs gab an, daß Helldorf bis 8.30 in den Gruppenbüros war und dann zum Restaurant Klinger fuhr, um dort zu Abend zu essen. Er selbst habe die Gruppenbüros zur gleichen Zeit wie Graf Helldorf verlassen, und sei dem Wagen Helldorfs hinterher gefahren, da er noch zu seiner Standarte 7 mußte und z.T. den gleichen Weg hatte. Er habe dann gesehen, wie Graf Helldorf und sein Stabsführer von Arnim zu Klinger gingen, fuhr aber weiter. Später, gegen 23.00 Uhr sei er zur Gruppe gefahren und erhielt vom Stabsführer mitgeteilt, daß der Gruppenführer (Graf Helldorf) zum Innenministerium gerufen worden sei. Erst gegen 24.00 Uhr - 00.30 sei der Gruppenführer zu den Gruppenbüros zurückgekehrt.
Die Zeitangaben des Zeugen Schäfer passten besser zu den vom Gericht festgestellten Daten der Brandstiftung und eröffneten die Möglichkeit, daß sich Graf Helldorf in der Zeit um eine Stunde geirrt habe. Dafür tauchte ein neuer Widerspruch auf. Helldorf hatte angegeben, um 23.oo Uhr noch eine Besprechung mit seinen Unterführern in den Büroräumen der Gruppe Hedemannstraße gehabt zu haben. Zeuge Schäfer widersprach dem in seiner Aussage, denn er sagte aus er sei gegen 23.00 Uhr zum Gruppenbüro Hedemannstraße gefahren und hätte dort auf Helldorf warten müsse, bis dieser aus einer Besprechung im Preussischen Innenministerium um ca 00.30 Uhr zurückgekehrt sei.
Dem Präsidenten Bünger muß der Widerspruch aufgefallen sein, denn er fragte Schäfer auf Verlangen Dimitroffs nach der von Helldorff für 23.00 Uhr erwähnten Besprechung.
Präsident: Also, um 11 Uhr abends ist eine Besprechung gewesen. Das hat uns Graf Helldorf mitgeteilt. Waren Sie dabei? (Zeuge Schäfer: Nein!)
Aber auch hier wurde dem Widerspruch in Helldorfs Aussage nicht weiter nachgegangen.
Als nächster Zeuge wurde Graf Helldorfs Stabschef von Arnim vernommen. Von Arnim verlegte die Abfahrt von der Gruppe zum Restaurant Klinger nochmals um eine halbe Stunde auf ca 21 Uhr, also eine noch passendere Zeit. Dafür tauchten aber ganz neue Widersprüche zu Helldorfs Aussage auf.
"Zeuge v. Arnim: Herr Graf Helldorf war an diesem Abend ziemlich lange und spät im Büro in der Hedemannstraße 31/32, und so gegen 9 - es muß etwa 9 Uhr gewesen sein - sind wir zusammen zu der Weinstube von Klinger gefahren, um zusammen Abendbrot zu essen. Dann kam noch die Gräfin Helldorf dazu, und es muß gegen 1/2 10 Uhr gewesen sein, als wir erfuhren, daß der Reichstag brennt. Ob nun der Besitzer, Herr Wilck, uns das gesagt hat oder ob das schon der Schofför gewußt hat oder die Gräfin Helldorf, weiß ich nicht mehr genau. Mir ist so, als ob es die Gräfin Helldorf gesagt hätte. Wir haben uns dann danach erkundigt, ob wir dahin fahren sollten, und schließlich hat Graf Helldorf gesagt, ich sollte hinfahren. ... Abends, um 10, 1/2 11 Uhr habe ich Graf Helldorf telefonisch orientiert: der Reichstag brennt, aber die Löschzüge sind schon da, es ist alles abgesperrt. Es ist augenblicklich keine Notwendigkeit, daß er hinkäme. Dann ist nachher - etwa eine Stunde später - vom Innenministerium telefoniert worden, Graf Helldorf und die beiden Untergruppenführer von Berlin (Ernst und Bretzel, H.F.) sollten nach dem Innenministerium kommen. Das habe ich von meiner Wohnung vermittelt, und wiederum eine Stunde später, gegen Mitternacht, hat Graf Helldorf aus dem Innenministerium angerufen, ich sollte den Gruppenstab und Standartenführer zusammenholen, um die Angelegenheit zu besprechen.
Präsident: Wann sind Sie in das Lokal gekommen? Da differiert Ihre Aussage etwas? Sie sagten: um 9 Uhr.
Zeuge v. Arnim: Nein, nach meiner Ansicht muß es nach 9 Uhr gewesen sein.
Präsident: Sogar nach 9!"
Die Widersprüche in Graf in Graf Helldorfs Aussage waren durch die Zeugenaussagen der beiden SA-Führer nur größer geworden. Das Gericht unternahm aber nichts, um die Widersprüche aufzuklären und die Zeugen zu einer Korrektur anzuhalten.
Schließlich wurde auch der Wirt von Klingers Weinstube, Wilck, als Zeuge vernommen. Wilck konnte sich genau erinnern, daß Graf Helldorf von ungefähr kurz vor 8 Uhr bis gegen 10 Uhr da gewesen sei. Allerdings habe er ihn nicht die ganze Zeit gesehen, da er von 20.15 bis 21.15 sein Restaurant verlassen hatte, um eine politische Versammlung zu besuchen. Dort erfuhr er von dem Reichstagsbrand und kehrte in sein Lokal zurück wo er Graf Helldorf noch antraf.
"Präsident: Wann ist er gekommen? Um 8 Uhr?
Zeuge Wilck: Kurz vor 8 Uhr oder etwas früher! Präsident: Wann kam die Nachricht vom Brande des Reichstags?
Zeuge Wilck: Die habe ich in einer Versammlung gehört, die ich besucht habe: etwa um 1/4 9 bis 1/4 10. Das war im Landwehrkasino. Als ich nach Hause kam, war Graf Helldorf noch da."
Auch die Aussage des Zeugen Wilck lieferte kein einwandfreies Alibi für Helldorf, sondern enthielt neue Widersprüche. Um 21.15 oder davor konnte Wilck auf einer Versammlung den Ausbruch des Reichstagsbrandes noch nicht erfahren haben. Graf Helldorf hätte bei den von Wilck angegebenen Zeiten durchaus die Möglichkeit gehabt, während Wilks Abwesenheit an der Brandstiftung im ca 2,5 Km entfernten Reichstag teilzunehmen und rechtzeitig wieder zurück zu sein, um vom wieder eintreffenden Wirt gesehen zu werden.
Anstatt durch Einvernahme neuer Zeugen z.B. der Gräfin Helldorf oder von Kellnern bzw. Gästen des Lokals die Widersprüche aufzuklären, ließ das Gericht das mehr als wackelige Alibi des Grafen Helldorf gelten. Es versuchte auch gar nicht der offensichtklich meineidigen Aussage Helldorfs über seinen Verbleib nach 23 Uhr nachzugehen, mit der er seine Teilnahme an der Konferenz im Innenministerium verschwieg.
Auch Dimitroff bohrte nicht nach, sondern beschränkte sich ledfiglich darauf festgestellt zu bekommen, daß die Zeugen (Helldorf, Schäfer und von Arnim) keine aufständischen Arbeiter unmittelbar nach dem Brandausbruch auf den Straßen gesehen hätten, was diese Zeugen auch eingestanden ( ST 20, S.48- 50, Helldorf; S. 56, Schäfer; S. 64, von Arnim). Dimitroff wollte damit die nationalsozialistische Propaganda unmittelbar nach dem Brand bloßstellen, welche vom Aufflammen eines kommunistischen Aufstandes sprach.
Elf Sitzungstage später, am 31. Sitzungstag kam man noch einmal kurz auf Graf Helldorfs Verbleib am Brandabend zu sprechen. Göring berichtete von den Ereignissen im brennenden Reichstagsgebäude, wo er mit Hitler und anderen nationalsozialistischen Führern im vom Brand nicht berührten Teil des Gebäudes erörterte, welche Maßnahmen nun gegen die Kommunisten zu treffen seien.
"Zeuge Göring: Ich hatte nicht mehr die Zeit, das, was ich früher wollte, genauer zu ordnen, sondern ich mußte jetzt den ganzen Staatsapparat einsetzen. Weil aber dieser Apparat selbst nicht ausreichte, setzte ich selbst auch den Apparat der SA und SS ein. Ich ließ den Grafen Helldorf kommen. (Hervorhebung H.F.) Wenn der Graf Helldorf hier vor Gericht an sich richtig ausgesagt hat, dass er die Verhaftung der Kommunistenführer aus eigener Verantwortung angeordnet habe, so muß ich dazu eine kleine Einschränkung machen, dass ich ihm im Detail vollkommen freie Hand gegeben habe. Ich habe ihm nicht gesagt, "Sie müssen den und den Kommunisten hoppnehmen", sondern ich habe ihm als obersten SA Führer den klaren Befehl gegeben, mit seiner SA den ganzen Einsatz zu wagen und alles, wessen er habhaft werden konnte, an kommunistischen Agitatoren, Führern, an bekannten Spitzeln, bekannten Strolchen, festzunehmen und hinter Schloß und Riegel zu setzen. Also, das war eine Maßnahme, die hundertprozentig von mir selbst angeordnet worden ist, eine Massnahme, die ich heute wieder genau so anordnen würde. Denn ohne den dankenswerten Einsatz der SA und SS wäre diueser kolossale Erfolg, vier- bis fünftausend kommunistische Führer in einer Nacht hinter Schloß und Riegel zu bringen, nicht möglich gewesen.
Ich bin im Verlauf der nächsten Stunden noch hier im Reichstag gewesen. Ich hörte mir die Mutmassungen an, die bezüglich des Brandes geäussert wurden. Ich blieb vor allem hier, weil ich zunächst abwarten wollte, bis der Brand in seiner ganzen Ausdehnung festgestellt und die Gefahr vorbei war.
Dann fuhr ich mit dem Reichskanzler und dem Vizekanzler zurück in mein Zimmer im Innenmninisterium. Dort besprachen wir noch einmal die ganze Lage. ..."
Hier hatte Göring ausgesagt, daß Graf Helldorf auch in das noch brennende Reichstagsgebäude gekommen war , was vor 23.15 Uhr gewesen sein muß, da Göring um diese Zeit den Reichstag für die Besprechung im Preussischen Innenministerium wieder verließ. Damit war das ganze wankende Alibi Helldorfs zum Einsturz gebracht. Göring monologisierte in seiner Aussage weiter und später griffen weder Dimitroff, noch Torgler den Widerspruch auf, der zu Helldorfs Aussage und zu den Aussagen von dessen SA-Unterführern entstanden war.
Zumindest aber den Oberreichsanwalt, der ja noch in der preussischen Justiz alter Schule ausgebildet und geprägt worden war, muß dieser Widerspruch fast zuviel gewesen sein und keine Ruhe gelassen haben. Er fragte kurz vor dem Ende der langen Zeugenaussage Görings beim Zeugen Göring nochmal nach, wo dieser Graf Helldorf am Brandabend gesprochen habe, ob da kein Mißverständnis vorliege:
"OR A Dr. Werner: Darf ich vielleicht noch eine ganz kurze Frage an den Herrn Ministerpräsidenten richten, die nicht das politische Gebiet betrifft. - Herr Ministerpräsident, Sie sprachen davon, daß Sie hier - Sie gebrauchten den Ausdruck "hier" - mit dem Grafen Helldorf gesprochen hätten. Nach meiner Erinnerung aus der früheren Verhandlung war ich der Auffassung, daß die Begegnung im Innenministerium gewesen sei. ( Der 31. ST wurde im Reichstagsgebäude verhandelt H.F.)
Zeuge Göring: Beides! Erst einmal hier und dann im Innenministerium. Hier kurz im Präsidentenzimmer und dann drüben im Innenministerium. Die Besprechungen gingen ja laufend fort.
ORA Dr. Werner: Ich danke schön"
Der Oberreichsanwalt wird auf einen Meineid aufmerksam, den entweder Göring oder sehr viel wahrscheinlicher Graf Helldorf begangen hat, bedankt sich schön, läßt die Sache auf sich beruhen und - begeht damit Begünstigung im (Amt 346 StGB, maximaler Strafrahmen 5 Jahre Zuchthaus, später durch 258 a,Strafvereitelung im Amt ersetzt)
Anzumerken bleibt noch folgendes. Der SPIEGEL veröffentlichte am 2. Dezember 1959 innerhalb der Serie zum Reichstagsbrand die Leserzuschrift von L.Kroeber-Kenneth als Bestätigung der Tobias-These von der Alleintäterschaft van der Lubbes. In dieser Zuschrift teilt Kroeber-Kenneth, angesehener Betriebs-Psychologe, das Ergebnis seiner damaligen Gespräche mit von Arnim über den Reichstag Brand mit:
"In den ersten Jahren des Dritten Reiches gehörte Arnim als SA-Standarten-Führer, später SA-Brigade- Führer, zum Stab des Berliner SA-Gruppenführers Karl Ernst und war gewissermaßen dessen einzig anständiges Paradestück. Gleichzeitig war Arnim damals Leiter der Lessing-Hochschule Berlin, deren Vorstand ich angehörte. Aus dieser Zusammenarbeit ergab sich ein fast freundschaftliches Verhältnis.
Kurz nach dem Reichstagsbrand äusserte ich Arnim in gewohnter Unbefangenheit das, was damals alle sagten. Die SA um Ernst habe den Reichstag angezündet. Ganz im Gegensatz zu seiner sonstigen Gewohnheit wurde Arnim daraufhin sehr ungnädig. Ich solle doch gefälligst nicht jeden Unsinn der Gasse nachreden! Den fraglichen Abend, also den Abend des 27. Februar 1933 habe er zusammen mit Ernst und dessen Adjutanten Mohrenschild vberbracht, und die Nachricht vom Reichstag habe die Versammelten völlig unvorbereitet getroffen. Sie seien dann auch zusammen zum Brandort gefahren. Ich solle doch nicht glauben, daß er Arnim seine Finger in der Brandstiftung habe. Später, nach der Ermordung von Ernst, äusserte Arnim noch einmal, Ernst und seine SA seien daran unbeteiligt gewesen. ... Arnim war eine schillernde Figur, aber im Grunde doch ein Ehrenmann und Kavalier, an dessen Wahrheitstreue ich keinen Zweifel hege."
Kommentar überflüssig.
