Seite 359, Absatz 2
"Es gibt kein gesichertes Indiz für die Annahme von Mittätern. Man fand keine Spuren, keine Werkzeuge, keine Reste von Brennmaterial, welche diese Annahmen rechtfertigen."
In den ersten drei Tagen nach der Brandstiftung wurden von der Schutzpolizei und der politischen Polizei zumindest folgende Spuren bzw. Indizien ermittelt, die auf eine Beteiligung von Mittätern hinwiesen:
Auch der Polizei-Oberwachtmeister Buwert, der an der Süd und Westseite des Reichstags Streife ging, hatte in seiner Aussage mitgeteilt, daß er den Eindruck hatte, als wären im Erdgeschoß (Küchenräume und Beamtenkasino unter dem Restaurant) "Leute mit Fackeln herumlaufen".
"Betr. Spurensicherung
Wie am Tatort festgestellt wurde, hatte der Täter eine Seitenscheibe der vom Restaurant nach der Küche führenden Tür zertrümmert und ist durch die Öffnung in die Küche eingestiegen. An dem Rahmen dieser Tür, rechts an der nach der Küche zugekehrten Seite, konnte in ca 1m 80 Höhe eine brauchbare Griffspur einer rechten Hand, rechter Mittel- Ring-Kleinfinger gesichert werden. Eine Identität mit den Fingerabdrücken von Lubbe konnte nicht festgestellt werden. Die Unverdächtigen Personen konnten nicht restlos ausgeschaltet werden. Da anzunehmen ist, daß zumindest die an der Tür erwähnte Spur von einem Mittäter herrührt, wurde diese Spur und eine weitere Spur an einem Teller in die hiesige Spurensammlung eingelegt."
"... links - wahrscheinlich bei der Essensausgabe - war das Fenster herausgeschlagen, das Glas lag jedoch aufdem Brett. Es war in der Verschalung ausserordentlich sauber herausgenommen, es war nicht willkürlich herausgeschlagen, sondern man sah, daß auch die Glassplitter an den Seiten sauber herausgenommen waren, ich meine: nicht wie sonst, daß die Splitter stecken bleiben."
In den Vernehmungen durch Kriminalkommissar Zirpins finden sich folgende protokollierten Ausagen van der Lubbes zu diesem Sachverhalt:
am 28.Februar
"Ich bin dann zurückgerannt und dann in die im Erdgeschoß liegende Küche eingedrungen, indem ich die Tür zur Küche eintrat. In der Küche habe ich ein Tafeltuch in Brand gesetzt, indem ich das letzte Paket Kohlenanzünder verwendete, Dann bin ich durch eine Speiseklappe, die zum Durchgeben des Essens dient, durchgedrungen, indem ich auch diese entwei machte."
am 1. März:
"Als ich aus der Halle in die Restauration zurückkam, bin ich nit dem brennenden Pullover eine Treppe heruntergerannt, die sich in einem Raum hinter dem Schanktisch befindet.
Die Treppe führte in eine Küche im Erdgeschoß. Sie war aber abgeschlossen durch einen Türvorbau. Die Tür selbst war mit Stäben gesichert und abgeschlossen. Ich schlug daher eine Seitenscheibe ein und zwängte mich durch. Der Pullover war jetzt ausgebrannt und ich warf ihn auf die Fliesen. Da ich nun kein Licht hatte, zog ich mir mein Hemd aus und entzündete es an den brennenden Lappen.
Die Küchenräume bin ich schnell durchgelaufen und kam bis an eine verschlossene Tür. Neben der selben befand sich ein Schiebefenster zur Speisendurchgabe. Da ich es eilig hatte und das Fenster nicht aufbekam, habe ich es mit einem kleinen Teller, der dort stand eingeschlagen. Ich kletterte durch das Fenster durch und kam in eine Art Restaurant (Vorraum zur Beamtenkantine)."
Van der Lubbe hätte aber bei dem beschriebenen schnellen Durcheilen der Räume im Erdgeschoß und bei der primitiv-untauglichen Beleuchtung (brennendes Hemd) für eine solch sorgfältige Entfernung der Glassplitter aus dem Fenster der Durchreiche von der Küche (E 25b) zum Vorraum des Beamtenkasinos (E 24) gar keine Zeit und Möglichkeit gehabt. Deshalb lag auch hier eine Spur auf Mittäter vor.
"Bericht 1. März
3v
Spurensicherung
Besichtigung der Brandherde durch
Dr. Brüning.
Auf der Ballustrade wurden drei Einwickelpapiere für Kohlenanzünder und ein Kohlenanzünder gefunden...
Van der Lubbe hat nach seinen protokollierten Aussagen am 28. 2. und 1.3. 33 eine Ballustrade bzw. Tribüne im Reichstag nie betreten, nur 4 Kohlenanzünder für die Brandstiftung gekauft und alle 4 Kohlenanzünder verbraucht .
Deshalb beinhaltete diese Spur einen Verdacht auf Mittäter.
Bereits drei Tage nach Aufnahme der Ermittlungen stellte Dr. Zirpins am 3.3.33 in seinem Abschlußbericht fest:
"Die Frage, ob van der Lubbe die Tat allein ausgeführt hat, dürfte bedenkenlos zu bejahen sein. Die Ermittlungen, der objektive Tatbestand und die genauen Darstellungen des Täters selbst beweisen dies. Im Laufe der Ermittlungen ist eine Unzahl Nebenspuren aufgetaucht, die einer Nachprüfung nicht standgehalten hat. (Hervorhebung H.F.)"
Zu diesem frühen Zeitpunkt konnte Zirpins die genannten Spuren mit Ausnahme von d) noch nicht Überprüft und entwertet haben.
Auch Oberwachtmeister Buwert hat erst später bei dem Ortstermin erklärt, es könne auch nur eine Person mit einem Feuerbrand im Erdgeschoß gewesen sein.
Es ist bezeichnend, daß bei der Rekonstruktion des Brandlaufs durch Kriminalkommissar Braschwitz und Kriminalsekretär Raben am 10.März das Durchschlagen der Glasscheibe der Durchreiche auch völlig beiseite gelassen wurde. Trotzdem werten Tobias und ihn bestätigend Mommsen diese Rekonstruktion der Zeiten des Brandlaufs van der Lubbes als Beweis dafür, daß van der Lubbe schnell genug war, in ca 15 Minuten die Vielzahl der Brandherde im Erd- und Hauptgeschoß zu legen.
Der im folgenden dargestellte Brandlauf kann an der Abbildung der Grundrisse von Erd- und Hauptgeschoß im Anhang anschaulich nachvollzogen werden.
Brandkommission 10. März 1933
"Heute wurde der Beschuldigte gebeten, den Tatweg und die Taten am Tage der Brandstiftung unter möglichst genauer Innehaltung der Zeiten zu illustrieren. Lubbe begann die Vorführung vom Balkon. Vom Balkon ging er in den Raum H 25 (Restaurationsraum), wo er an drei verschiedenen Stellen das Feueranlegen markierte; lief dann kurz vor die Tür zum Restaurationsraum H 23 und zurück zur Tür, wo er die Portieren in Brand steckte.
(2Minuten)
Von H 25 ging er durch die Tür neben dem Buffet in die Wandelhalle H 44; lief etwa 15 meter nach rechts und ebensoweit links seitlich fort, kehrte zu der vorbezeichneten Tür zurück und ging wieder in H 25. Von hier lief er durch H 26 a (Aufenthaltsraum für Kellner) - wo er aus einem früheren Eisschranke ein Tafeltuch herausgeholt haben will - über die aus 8 bzw. 15 Stufen bestehende Treppe H 26a und E 28 nach dem Erdgeschoß.
(1 1/2 Minuten)
Am unteren Ende der Treppe im Erdgeschoß schlug er eine Glasscheibe ein, stieg durch die Öffnung und ging durch E 25 (Aufbewahrungsraum für Tafelsilber), E 25 (Anrichteraum) in E 25 (Küche).
(1 Minute)
Nach Durchlaufen der 11 m langen Küche gelangte er in E 24 (Vorzimmer zum Beamtenkasino) [ hier wurde das Zerschlagen des Schiebefensters in der Durchreiche und das Durchkriechen ausgelassen, H.F.] , ging durch den Windfangraum sowie durch die Drehtür nach E 43 (Kleiderablage für Abgeordnete) und weiter an der Meldetafel vorbei durch E 43 a, E 43 b nach E 21 a bis zur Waschtoillette, wo er das Feuermachen markierte.
(1 1/2 Minuten)"
...
Weshalb wird im Abschlußbericht vom 3.3.33 der am 1. 3. 33 bei der Tatortbesichtigung gefundene Kohlenanzünder nicht erwähnt, sondern es so dargestellt, daß van der Lubbe 4 Kohlenanzünder erworben und alle 4 zur Brandlegung aufgebracht hat?
Vor dem Reichsgericht haben später die Zeugen Thaler und Buwert ihre frühen Aussagen nach dem Ortstermin am 13.10. 1933 dahingehend zurückgenommen, daß Thaler doch einen möglichen Irrtum bei der Beobachtung zweier einsteigenden Personen für möglich hielt und auch Buwert einräumte, der Eindruck mehrerer Fackelträger könne durch Spiegelungen entstanden sein. Sie blieben bei der Aussage, daß der Feuerträger sich schnell durch das Erdgeschoß bewegt hatte.(a)
Bogun blieb bei seiner Aussage (b), Gempp blieb dabei, eine lange Benzingießspur in der Bismarkhalle beobachtet zu haben (c)
Die Spuren bzw,. Indizien unter (d) - (f) wurden vor dem Reichsgericht nicht erörtert.
Im Jahre 1961 hat Zirpins in einer Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Hannover selbst einen Beweis dafür geliefert, daß seine Protokolle der Vernehmungen van der Lubbes und sein Abschlußbericht bestimmte Spuren verschwiegen haben. Diese Aussage erfolgte im Prozess Gewehr ./. Gisevius. Hans Bernd Gisevius hatte nach der Veröffentlichung der Alleintäterthese im SPIEGEL 1960 in einer Artikelserie der ZEIT Hans Georg Gewehr als einen der Reichstagsbrandstifter bezeichnet und Gewehr klagte auf Unterlassung dieser Behauptung. Gewehr behauptete, der Vorwurf sei haltlos, da van der Lubbe Alleintäter gewesen sei und nie Spuren von Mittätern gefunden wurden. Dr. Zirpins sollte als damals ermittelnder Kriminalkommissar hierzu aussagen.
Da die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen der Vorwürfe von Gisevius ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung im Reichstag gegen Gewehr eingeleitet hatte, war Zirpins Aussage auch für Gewehrs Verteidigung im Strafermittlungsverfahren von größter Bedeutung.
Zur Sache befragt sagte Zirpins zunächst aus, daß er bei seinen Ermittlungen zum Ergebnis gekommen sei, daß van der Lubbe Alleintäter war, weil er nur die von van der Lubbe gefundenen Spuren gefunden habe.
"Mir ist aber erinnerlich, daß van der Lubbe schon bei seinem Verhör in der ersten Nacht die Brandstiftung beim Reichstag zugegeben hat. Schon bei dieser Vernehmung hat van der Lubbe ungefähr beschrieben, wie er die Tatausführung durchgeführt hatte. Ich selbst kannte das Reichstagsgebäude nicht so genau, um schon bei dieser ersten Anhörung Einzelheiten festlegen zu können, bzw. vorhalten zu können. Ich habe zunächst nur das niedergelegt, was mir v.d.Lubbe über die Tatausführung freimütig berichtete. Bei den weiteren Vernehmungen habe ich es dann so gehalten, daß van der Lubbe vor jeder Tatortbesichtigung mir genaue Angaben über die Tatausführung, den Tatweg und etwaige Spuren gemacht bzw. aufgezeichnet hat. Erst an Hand dieser Feststellungen fand dann eine Tatortbesichtigung statt. Bei den Tatortbesichtigungen habe ich dann alle Spuren so wiedergefunden, wie sie van der Lubbe mir beschrieben oder aufgezeichnet hatte. Aus dieser Tatsache habe ich geschlossen, daß van der Lubbe allein gearbeitet haben mußte. Beim Zusammenwirken mehrerer Täter kann nicht jeder Täter über die Spuren des anderen im einzelnen unterrichtet sein.
Im Protokoll finden sich kurz darauf folgende Aussagen:
Auf Vorhalt des Kl. Vertr.:
...
Als Mittel der Brandstiftung im
Reichstag hat van der Lubbe nach seinen
Angaben zunächst Kohlenanzünder
benutzt, die damals in jedem berliner
Geschäft erhältlich waren. Dann
verbrannte er einen Teil seiner Sachen,
d. h. benutzte er diese als Brandmittel. Als Brandmittel benutzte er dann
weiter das brennbare Material, das er
in den Toilletten neben den Küchenräumen vorfand, dann das Papier,
welches er in dem Vorraum vor der Ja-
oder Nein-Tür des großen Sitzungssaales
vorfand und zum Schluß die Schilder,
die im Sitzungssaal benutzt wurden, um
anzuzeigen, welches der Reichstagsmitglieder auf dem Podium gerade sprach.
V.d. Lubbe erklärte noch, er habe diese
Namensschilder im Plenarsaal verstreut
und sie hätten schön gebrannt.
(Hervorhebung H.F.)
...
Den Plenarsaal des Reichstagsgebäudes
konnten wir damals bei Ortsbesichtigungen kaum betreten, da er total
zerstört war. V.d.Lubbe hat mir
erzählt, daß er die bereits erwähnten
Namensschilder in den Plenarsaal
geworfen hätte und diese dort schön
gebrannt hätten. Angebrannte
Namensschilder habe ich im Plenarsaal,
das heißt, in der Nähe des Podiums
gesehen." (Hervorhebung H.F.)
Bei den Namensschildern handelte es sich um ca 600 Stück 1 meter lange Pappschilder, auf denen die Namen der Reichstagsabgeordneten in Großschrift angebracht waren. Sie wurden im Raum H 63 hinter dem Podium in Schränken aufbewahrt. Während Reichstagssitzungen wurden sie von Saaldienern einzeln aus den Schränken geholt und an der Ostseite des Saales angebracht, um den Namen des Redners anzuzeigen.
Sucht man in den Protokollen der von Zirpins seinerzeit durchgeführten Vernehmungen van der Lubbes nach Aussagen van der Lubbes über die Benutzung der Namensschilder als Brandmittel, sucht man vergebens. Die Namensschilder kommen nicht vor. In dem von Zirpins am 3.3. 33 verfassten Abschlußbericht werden in der ausführlichen Tatrekonstruktion die Namensschilder ebenfalls nicht als Brandmittel angeführt.
Aber auch in den Akten der Voruntersuchung und des Reichsgerichtsprozesses tauchen die Namensschilder nicht auf: In der Rekonstruktion des Brandweges van der Lubbes und seiner einzelnen Zeitabschnitte durch Kriminalkommissar Dr. Braschwitz und Kriminalassistenten Raben vom 10.3.1933 werden die Namensschilder nicht erwähnt. Es wird lediglich vermerkt, daß van der Lubbe vor und nach dem ca 1 3/4 Minuten kurzen Aufenthalt im Plenarsaal (er mußte ja erst noch von der Ja Tür in den Plenarsaal gelangen) auch in Raum H 63 gewesen sein soll, wobei dies mit Fragezeichen versehen ist.
"Von dieser Brandstelle (Vorraum zum Plenarsaal mit der Ja-Tür) lief er durch H 53 a, H 53, H 52 a, H 62 und H 63 a zum Ostumgang hinter dem Präsidium nach H 63 (?) und in den Plenarsaal hinein, wo er am Präsidium das Feueranlegen an mehreren Stellen illustrierte. Vom Präsidium will van der Lubbe durch den Plenarsaal nach der gegenüberliegenden Seite gelaufen und wieder nach H 63 zurückgekehrt sein.
(2 Minuten)"
Am 12./13. 3. 33 wurde durch Kriminalkommissar Bunge vom Branddezernat eine weitere Rekonstruktion der Brandstiftung mit van der Lubbe vorgenommen. Auch bei dieser Rekonstruktion hat van der Lubbe laut Protokoll die Namensschilder nicht angeführt, sondern angegeben, nur ein brennendes Stück Vorhang hinter sich herschleifend durch den Plenarsaal gelaufen und so den Brand dort ausgelöst und verbreitet zu haben. Die Namensschilder wurden ihm auch bei der Rekonstruktion nicht vorgehalten, treten im Protokoll nicht auf.
In der Anklageschrift und im Urteil werden v. d. Lubbes Brandhandlungen und Brandweg detailliert aufgeführt, die Namensschilder werden aber nicht als Brandmittel genannt, ebensowenig werden sie in den Verhandlungsprotokollen erwähnt.
Dr. Zirpins hat die Namensschilder als von v. d. Lubbe benutzte Brandmittel auf den ersten Vorhalt des Klagevertreters, also von Hans Georg Gewehrs Anwalt, angeführt.
Da die Namensschilder weder in Dr. Zirpins Protokollen der Vernehmung v. d. Lubbes, noch in dessen Abschlußbericht, weder in der Anklageschrift, noch im Urteil, noch in den Verhandlungsprotokollen als Brandmittel aufgeführt waren, stellten sie nach dem Kriege eine Spur dar, die auf Mittäter van der Lubbes, also weitere Brandstifter hinwiesen. Wären Sie 1961 als Hinweis auf eine mögliche Mittäterschaft Gewehrs vorgebracht worden, hätten Sie zu weiteren Ermittlungen führen müssen.
Es gab damals (1961 H.F.) noch mindestens einen Zeugen, der in höchstem Maße glaubwürdig war und Angaben zur Verwendung der Namensschilder als Brandmittel machen konnte. Es handelte sich um den Reichstagsstenografen und späteren Chefstenografen des Bundestages Ludwig Krieger. Er hatte am Vormittag des 28. 2. 1933 festgestellt, das Namensschilder aus den Schränken des Raums 63 entnommen und zur Brandstiftung benutzt worden waren. Er hatte sogar angebrannte Namensschilder, die an der Schwelle des Durchgangs zum Plenarsaal liegen geblieben waren, an sich genommen und bewahrte diese über den Krieg hinaus auf. Krieger hat später das Luxemburger Kommitee über die Namensschilder als Brandmittel informiert und diesem auch angebrannte Namensschilder übergeben.
Indem Dr. Zirpins 1961 vor dem Amtsgericht auf Befragung von Gewehrs Anwalt gleich zu Beginn aussagte, v.d. Lubbe habe ihm gegenüber 1933 die Namensschilder als benutzte Brandmittel angegeben, "beseitigte" er eine Spur, die auf Mittäter hinwies, bekräftigte die Alleintäterthese und verhalf Gewehr zur Einstellung des gegen ihn wegen Verdachts der Täterschaft an der Reichstagsbrandstiftung laufenden Ermittlungsverfahrens. Gleichzeitig schützte er sich selber vor Vorwürfen, seine Ermittlungen einseitig und manipulativ geführt, Spuren unterdrückt und weitere Täter durch Begünstigung im Amt geschützt zu haben.
Van der Lubbe war 1934 hingerichtet worden und konnte zu dieser nachträglichen Korrektur der protokollierten Aussagen nicht mehr Stellung nehmen.
Zeugen für die Inhalte der Vernehmungen v.d. Lubbes durch Dr. Zirpins gab es auch nicht mehr. Zirpins 1961:
Die Vernehmungen des van der Lubbe habe ich damals grundsätzlich alleine gemacht. Es mag sein, daß der Krim.-Kommissar Heisig gelegentlich mit dabei gewesen ist.
Kriminalkommissar Heisig, war 1954 durch einen Unfall ums Leben gekommen.
Die späte Nachbesserung seiner 1933 protokollierten und in einem umfangreichen Abschlußbericht nochmals dargestellten Ermittlungsergebnisse ist völlig unglaubwürdig.
Wenn Zirpins, wie er aussagt, beim Ortstermin, der am 28. 2. zwischen 16.30 und 19.30 Uhr stattfand, die angebrannten Namensschilder im Plenarsaal in der Nähe des Podiums gesehen hat und von van der Lubbe hörte, er habe sie im Plenarsaal verstreut und sie hätten schön gebrannt, warum werden sie dann in den nachfolgenden Vernehmungsprotokollen und im Abschlußbericht nicht erwähnt? Warum hat Dr. Zirpins in dieser Zeugenaussage bereits eine nachweisbare Falschaussage vorgebracht? Er behauptete, 1933 nicht untersucht zu haben, ob hinter van der Lubbe eine Organisation oder Hintermänner standen.
"Mir kam es damals nur darauf an, die Täterschaft des v.d.L. subjektiv kriminalistisch zu klären. Ich glaube nicht, daß er bei der Tat Helfer gehabt hat. Das gilt auch für die anderen Brände ausser dem Reichstagsbrand. Ob hinter van der Lubbe subjektiv gesehen Hintermänner oder gar eine Organisation standen, kann ich nicht sagen. Das festzustellen, gehörte damals nicht zu meiner Aufgabe."
Tatsächlich hatte Zirpins aber van der Lubbe in seiner Vernehmung vom 2.3.33 nach Hintermännern befragt und mit Spuren auf Hintermänner konfrontiert.
Zu der Frage, ob ich die Tat allein ausgeführt habe, erkläre ich, daß das der Fall gewesen ist. Es hat mir niemand bei der Tat geholfen und ich habe auch im ganzen Reichstagsgebäude keine Person getroffen.
Mir wird die Vernehmung des Technikers Bogun vorgelesen. Ich habe hierzu zu sagen, daß ich weder gehört noch gesehen habe, daß aus dem Portal zur Sommerstraße (Toilette und Garderobe) eine Person herausgelaufen ist...
Mir wird weiterhin entgegengehalten, daß am 17. 2. 33 ein Russe am Potsdamer Platz beobachtet worden ist, wie er zwei Holländern Geld unter verdächtigen Umständen gegeben hat. Ich selbst bin erst am 18.2.33 nach Berlin gekommen. In Berlin kenne ich keine Holländer, und ich habe auch keine Bekannten hier.
...
Den kommunistischen Parteiführer, der mir neulich gegenübersgestellt worden ist (ich weiß nur noch, daß er rötliche Haare hatte), kenne ich nicht. Ich habe niemals etwas mit ihm zu tun gehabt.
Vermerk: Dem van der Lubbe wird jetzt das Schreiben des Pol. Präs. Essen vom 28.2.33 inhaltlich vorgehalten.
Es ist richtig, daß ich Mitglied der CPH (Kommunistische Partei Hollands) schon von meinem 16. Lebensjahr ab gewesen bin. Als ich 23 Jahre war, bin ich wieder ausgetreten...
...
v.,g.,u
M.v.d. Lubbe
g.w.o.
Dr. Zirpins
Krim.-Komm.
Tatsächlich hat Zirpins in seinem Schlußbericht Feststellungen getroffen, nach denen ein dringender Verdacht bestand, daß hinter van der Lubbe die Kommunistische Partei als Auftraggeber stand und daß die kommunistischen Abgeordneten, insbesondere Torgler und Koenen Anstifter waren:
"Dringender Verdacht, Anstifter zu sein, besteht gegen die Abgeordneten der kommunistischen Partei, vor allem Torgler und [Wilhelm] Koenen, ....
Der dringende Verdacht gegen van der Lubbe, daß er im Auftrag der KPD gehandelt hat, ist also gegeben. ...
gez. Dr. Zirpins
Krim.-Kommissar"
Zum anderen liefern, wie unter a-f bereits gezeigt die Aktenauszüge Sack und weitere unbestrittene Ermittlungsakten erhebliche Belege dafür, daß Dr. Zirpins 1933 weitere Spuren auf Mittäter unterdrückte und in seinem Abschlußbericht unerwähnt lies.
Wenn Mommsen behauptet es seien keine Reste von Brennmaterialien gefunden worden, widerspricht er damit ohne jede detaillierte Begründung dem IV. Strafsenat des Reichsgerichts, der in seiner Urteilsschrift feststellt, daß
"... in dem Ruß der Entlüftungsanlagen und in der Erde am Präsidententisch gleichzeitig Naphtalin und Erdölrückstände festgestellt werden konnten".
