Seite 355, Absatz 2
"Das gilt für den prosaischen Tatbestand, daß niemand anders als der Holländer van der Lubbe den Brand legte, ohne von irgendeiner Gruppe dazu angestiftet zu sein. Dabei ist dies durch die übereinstimmenden Bezeugungen der Kriminalisten Heisig und Schnitzler klar bezeugt."
Schnitzler hat seine "Bezeugung" 1949 anonym unter dem Titel "Der Reichstagsbrand in anderer Sicht "in der Schweizer Zeitschrift "Neue Politik" veröffentlicht.
Heisig hat sich nach dem Krieg, wie aus den Bibliografien über den Reichstagsbrand hervorgeht, anders als Diels oder Schnitzler, nicht schriftstellerisch über den Reichstagsbrand geäußert. Dafür ist er, anders als Diels oder Schnitzler im Reichstagsbrandprozess als Zeuge aufgetreten, und es liegt seine vereidigte Zeugenaussage im Verhandlungsprotokoll vor.
Tatsächlich stimmen, wie Mommsen betont, die Bezeugungen von Heisig und Schnitzler in einem entscheidenden Punkt weitgehend überein. Beide berichten, daß die politische Polizei vom Reichstagsbrand überrascht wurde und daß noch in der gleichen Nacht van der Lubbe in seiner ersten Vernehmung im Polizeipräsidium die politischen Motive und die Alleinausführung der Brandstiftung eingestand. Diese Darstellungen sind nachweisbar falsch.
Schnitzler hat in seiner obengenannten Veröffentlichung differenziert zwischen dem, was er als Augenzeuge erlebt hat und dem, was ihm nicht aus eigener Sachkunde, sondern aus Erzählungen der untersuchenden Kriminalbeamten bekannt ist.
Als eigenem Wissen berichtet er im wesentlichen folgendes:
"Doch nun zurück zum brennenden Reichstage! Dort wird in einem Umgang des Plenarsaals ein Mann mit wildem Haarschopf und bloßem Oberkörper festgenommen, der beim Herannahen der Polizeibeamten schnell noch einen Vorhang und einen Sessel in Brand gesetzt hat.
Er wird sofort ins Polizeipräsidium gebracht und noch in später Nacht einem ersten Verhör unterzogen. Unumwunden gibt er zu, van der Lubbe zu heißen, holländischer Staatsbürger zu sein und den Weg von Holland nach Berlin und zurück schon mehrfach zu Fuß zurückgelegt zu haben. Da er gut deutsch versteht und auch spricht, wenn auch mit merklich holländischem Akzent, erübrigt sich die Hinzuziehung eines Dolmetschers. Im Gegenteil, van der Lubbe läßt in den folgenden Tagen keinen Satz protokollieren, den er nicht selbst geformt hat, wobei er insbesondere bei den politischen Ausführungen eine erstaunliche Einfühlung in die deutsche Sprache aufzeigt.
Van der Lubbe war auf frischer Tat ergriffen worden, kann also nicht umhin, die Tat zuzugeben. Die Frage nach Mittätern belächelt er kopfschüttelnd: er habe die Tat allein ausgeführt; Hintermänner kämen nicht in Frage. Über die Motive zur Tat gibt er die Auskunft, Anarcho-Syndikalist zu sein und durch den Brand ein Fanal setzen zu wollen, daß die Bevölkerung aufrütteln soll.
In eine Decke gehüllt, - seine Oberkleider und sogar sein Hemd hat er als Zündstoff bei der Brandstiftung verwendet, - sitzt van der Lubbe da, ist durchaus gesprächig und läßt sich selbst durch die sehr störende Meute neugieriger Prominenter nicht irritieren, die immer wieder das Verhörzimmer füllt, unentwegt die Drahtzieher des van der Lubbe wissen will und nicht zum Weichen zu bestimmen ist. Angesichts dieser Situation sieht sich der vernehmende Kriminalkommissar veranlaßt, kurzerhand das Verhör zu unterbrechen, und van der Lubbe, der sehr erschöpft ist, zunächst einmal ausruhen zu lassen. Der erste Überblick reicht für eine vorläufige Berichterstattung aus.
...
Das waren meine Erlebnisse in der Nacht vom 27. zum 28. Februar. Dezernatsmäßig war ich an der Bearbeitung des Reichstagsbrandes nicht beteiligt. Die weitere Entwicklung ist mir demnach aus eigener Sachkunde nicht bekannt. Was noch darüber in meiner Erinnerung geblieben ist, stammt von den Erzählungen der untersuchenden Kriminalkommissare, oder
von Diels ..."
Kriminalkommissar Heisig sagte unter Eid am 2. Sitzungstag als Zeuge aus, er sei der erste Beamte gewesen, der van der Lubbe eingehend zur Tat vernommen habe : Nach seiner Festnahme im Reichstagsgebäude auf frischer Tat brachte die Schutzpolizei van der Lubbe zu einer ersten Feststellung der Personalien und Aufnahme des Sachverhalts in die nahe am Reichstag gelegenen Brandenburger Torwache. Gleich darauf wurde van der Lubbe ins Polizeipräsidium gebracht. Dort wurde er ihm als Kriminalkommissar vom Dienst der Abteilung Ia, Politische Kriminalpolizei zugeführt.
"Zeuge Heisig: Van der Lubbe wurde mir sofort nach seiner Festnahme überbracht. Ich war noch im Dienst. Es kann vielleicht 1/4 oder 1/2 12 Uhr gewesen sein; das weiß ich nicht mehr. Jedenfalls unmittelbar nach seiner Festnahme ging der Transport sofort in mein Dienstzimmer, damals noch im Polizeipräsidium, und ich begann sofort in der Gegenwart meines Sekretärs mit der Vernehmung. Zunächst mßten wir uns ein bißchen an ihn gewöhnen; aber es dauerte gar nicht lange, da konnten wir uns schon sehr gut verständigen, da er uns verstand und auch etwas deutsch sprach.
Präsident: Also Sie waren gewissermaßen der erste Beamte, der mit ihm näher zu tun gehabt hat (Zeuge: Jawohl), so daß Ihr Zeugnis besonders wichtig ist, auch für den Eindruck seiner Person und auch die Bekundungen die er gemacht hat. - Nun wollte ich Sie mit Rücksicht darauf gleich fragen: wie ist denn seine Vernehmung damals gewesen? Gestern war sie schwierig. Er sprach ganz leise und sagte manchmal auf die selbe Frage bloß Ja und Nein, erst sagte er Ja und dann Nein. Im übrigen sagte er meist ich weiß nicht. Ist dasselbe Verhalten nun bei der ersten Vernehmung ... auch so gewesen?
Zeuge Heisig: Nein, im allgemeinen nicht, bis vielleicht auf die erste Stunde, möchte ich sagen, wo wir uns als völlig Fremde gegenübersaßen ... er vielleicht noch den Eindruck und die Aufregung der ganzen Geschehnisse auf sich wirken ließ; da war selbstverständlich die Frage und Antwort etwas schwierig. Aber noch in der Nacht, noch nach 12 Uhr, kamen wir, ich möchte fast sagen, in eine fließende Unterhaltung herein. Die Vernehmungen in den späteren Tagen waren, ich muß fast sagen, insofern höchst interessant, als wir uns mit ihm ganz tadellos unterhalten konnten. Er war sehr angeregt, hat uns alles genau erklärt oder zu erklären versucht, war sehr interessiert an der Vernehmung und wünschte z.B. nach Vorlesen des Protokolls, daß das und jenes abgeändert würde, daß das und jenes so gemeint sei. Er hat längere Ausführungen gemacht, nicht nur mit ja und nein geantwortet, und dieses Verhalten hat sich, solange er in Polizeihänden war und von uns vernommen worden ist, auch weiterhin so dargestellt."
"Zeuge Heisig: Ich hatte während der Unterredung sofort den Eindruck, einen Kommunisten vor mir zu haben. Ich möchte vorausschicken, daß dieser Auftrag, den ich bekam, mir völlig unerwartet kam. Ich kam also hin und hörte nur der Reichstag brennt. Und bald darauf bekam ich also einen Mann vorgeführt, von dem man mir sagte, das war der Brandstifter. ...Bei uns ist die Sache so: wir waren damals noch wenigstens noch so eingeteilt, daß wir erst einmal klären mußten: betrifft die Sache die KPD oder die SPD, oder betrifft sie irgendeine andere politische Richtung. Danach waren auch die Dezernate zuständig, so daß ich selbstverständlich zuallernächst ein Interesse daran hatte, festzustellen: welcher politischen Richtung gehört eigentlich der Täter an. Da ich den ungetrübten Eindruck hatte, daß es ein Kommunist war, ist die Sache auch in meinem Dezernat geblieben."
"Präsident: Sie haben damals in Ihren Notizen, die dann auf Schreibmaschinenblätter gebracht sind, gesagt, - das darf ich ihnen mal vorhalten -, daß Sie ihn gefragt haben, wie er denn auf die Tat gekommen wäre, und darauf hätte er etwa gesagt: er wolle darauf aufmerksam machen, damit die Arbeiter die Macht bekämen. Und dann weiter: das käme nicht von selber, die Arbeiter sollten sich auflehnen gegen die Staatsordnung, die Arbeiter sollten denken, daß es ein Symbol für einen gemeinschaftlichen Aufstand gegen die Ordnung des Staates sei. Hat er das so gesagt?
...
Zeuge Heisig: Er hat sich in diesem Sinne ausgedrückt, und zwar war seine Meinung etwa die, daß die Arbeiter von sich aus schon viel zu lange gewartet hätten, daß sie erst einmal aufgerüttelt werden müßten, dazu hätte er eben irgendeinen besonders auffälligen Akt für zweckmäßig gehalten, um die Arbeiter jetzt soweit zu bringen, daß sie sagten: jetzt ist die Zeit gekommen, jetzt können wir losschlagen und können die nichtgenehme Ordnung beseitigen. Er drückte sich noch anders aus, er sagte: das System.
Jawohl. Das sind die Sachen, die da stenografiert worden sind, das sind wörtliche Aufzeichnungen.
...
Präsident: Dann soll er nach den Notizen weiter noch gesagt haben: damit die Ordnung des Staates auseinandergeht. Hat er sich so etwa ausgedrückt?
Zeuge Heisig: Jawohl, das stimmt"
Während seiner Aussage wurde Heisig von RA Sack, dem von der SA beauftragten Verteidiger Torglers, nochmals darauf angesprochen, ob er wirklich der erste Beamte gewesen sei, der van der Lubbe vernommen hatte.
"RA . Dr. Sack: Ist Ihnen van der Lubbe, gleich in der Brandnacht, kurz nach der Festnahme vorgeführt worden?
Zeuge Heisig: Unmittelbar nachher ... van der Lubbe kam an, hatte ein paar Hosen an, die Hosenträger am nackten Körper, die Haare wild durcheinander. Zwei Schutzpolizisten brachten ihn an. Er blickte zunächst ein bißchen scheu um sich, sah sich den Raum an, setzte sich hin. Ich weiß noch, daß er am rechten Unterarm eine stark gerötete Stelle hatte.>
Am folgenden Sitzungstag mußte der Präsident Heisig nochmals außerplanmäßig zu dem Punkt vernehmen, ob er der erste Kriminalbeamte war, der van der Lubbe in der Brandnacht vernommen hatte. Anscheinend war die zeitliche Diskrepanz aufgefallen, die mit Heisigs Aussage einherging: Van der Lubbe war um ca. 9.25 Uhr festgenommen worden, wurde aber erst um 11.15 - 11.30 von Heisig als erstem vernommen? Wo war er die 1 3/4 bis 2 Stunden verblieben?
"Präsident: Wir machen jetzt eine Pause von 20 Minuten.
(Pause von 11 Uhr 4 Minuten bis 11 Uhr 36 Minuten)
Nach Wiederaufnahme der Sitzung wird der Zeuge Kriminalassistent Bauch aufgerufen und über den Gegenstand seiner späteren Aussage belehrt.
Präsident: Ich bitte den Kriminalkommissar Heisig hereinzurufen. (Geschieht.) - Herr Heisig, Sie möchten noch etwas zur Ergänzung ihrer gestrigen Aussage bekunden. Das geht auf Ihren gestern geleisteten Zeugeneid. Sie hatten gestern gesagt, Sie seien der erste Beamte gewesen, der den Angeklagten van der Lubbe vernommen habe. (wird bejaht.) (Hervorhebung H.F.)
Zeuge Heisig: van der Lubbe ist etwa um 9 Uhr 30 im Reichstagsgebäude selbst festgenommen. Wie lange er sich dort noch mit dem Beamten, der ihn festgenommen hat - das war ein Schutzpolizeibeamter -, aufgehalten hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Festgenommenen werden, wie es üblich ist, dann auf das nächste Revier oder die nächste Wache gebracht. Das ist auch mit van der Lubbe geschehen. Er ist zur Brandenburger Tor - Wache gekommen, einer Wache auf der nur Schutzpolizei sitzt, die den Streifendienst in der Bannmeile versieht. Auf der Wache ist er selbstverständlich auch gefragt worden; denn der Schutzpolizeibeamte, der ihn festnimmt, muß sich nach seinen Personalien erkundigen, weiterhin, ob er irgendwelche Mittäter hat oder ob irgendwelche anderen Momente in Frage kommen, die ein sofortiges Einschreiten notwendig machen. Das alles nimmt natürlich Zeit in Anspruch. Der Beamte muß ferner sofort einen Bericht durchgeben. Das dauert alles eine Weile. Dann muß der Transportwagen bestellt werden, der den Festgenommenen nach dem Polizeipräsidium einliefert. Der erste Beamte jedenfalls, der den Lubbe eingehend zur Sache vernommen hat, bin ich gewesen, und zwar in Gegenwart meines Sekretärs und vieler anderer Herren des Ministeriums und unserer höchsten Vorgesetzten, die dabei waren. Das ganze Zimmer war - möchte ich fast sagen - mit den höchsten Vorgesetzten aus dem Ministerium und dem Polizeipräsidium besetzt. Das war die allererste Vernehmung zur Sache durch mich. Ich bin gestern bereits durch irgendeinen englischen oder amerikanischen Herrn darüber befragt worden, daß das doch nicht stimmen könnte. dem Betreffenden habe ich das bereits so erklärt. Es ist also von der Festnahme bis zu dieser Vernehmung durch mich vielleicht eine Zeit von zwei Stunden vergangen. (Hervorhebung H.F.) Es war gegen 1/2 12 Uhr, als Lubbe in das Präsidium gebracht wurde. Dort wurde er erst durch mich und meinen Sekretär eingehend vernommen.
Präsident: Ich habe meine Frage an Sie gestern auch so gemeint, nämlich die erste eingehende Vernehmung zur Sache. Damit dürfte die Sache aufgeklärt sein."
Das Gericht hat sich mit dieser Sache nicht weiter beschäftigt. Aber an Hand des Protokolls des 14. Sitzungstages wird deutlich, das etwas an Heisigs Darstellung nicht stimmte. Vernommen wird der Leutnant der Schutzpolizei Lateit, der in der Brandnacht der Brandenburger Tor-Wache vorstand. Leutnant Lateit wurde um 21.15 Uhr durch einen Zivilisten hinsichtlich des Brandes im Reichstag alarmiert drang mit Wachtmeister Poeschel als einer der ersten in das brennende Reichstagsgebäude ein und leitete die ersten Absperr- und Durchsuchungsmaßnahmen an. Festgenommen wurde van der Lubbe gegen 21. 25 von Wachtmeister Poeschel, der van der Lubbe ca. 21.30-35 auf die Brandenburger Tor-Wache brachte.
Leutnant Lateit erlebte die Festnahme nicht mit, da er nach seiner Aussage ca. 21.22 aus dem Reichstag Gebäude zur Brandenburger Tor-Wache zurücklief, um Verstärkung zu organisieren und sich danach sofort wieder in das Reichstagsgebäude zurückbegeben hatte. Dort durchsuchte er in größter Eile mit Botenmeister Prodöhl das Erdgeschoß des südlichen Flügels nach verborgenen Brandstiftern erfuhr dann während der Durchsuchung von der Festnahme und der Verbringung van der Lubbes auf die Wache und wurde von dem inzwischen eingetroffenen General der Schutzpolizei Nienhoff um ca. 21.50 Uhr zur Brandenburger Torwache befohlen. Das Gericht vernahm Lateit über seine Eindrücke im Reichstag und über die Behandlung van der Lubbes auf der Brandenburger Tor-Wache.
"Präsident: ... Haben Sie nachher den van der Lubbe noch gesprochen?
Zeuge Lateit: Jawohl Herr Präsident.
Präsident: Dann schildern Sie das doch einmal.
Zeuge Lateit erläutert, daß er nach kurzer Durchsuchung des Südflügels des Erdgeschosses im Reichstagsgebäudes im Hauptgeschoß auf Hauptmann Endler trifft und erfährt, daß ein Täter gefaßt wurde. Von Polizeigeneral Nienhoff erhält er den Befehl zur Brandenburger Tor Wache zurück zukehren und dort wieder die Führung zu übernehmen."
Zwischen 21.50 Uhr und 22.00 Uhr kehrt er wieder auf die Brandenburger Torwache zurück.
"Zeuge Lateit: Auf der Brandenburger Torwache saß van der Lubbe mit einer Decke und ich erfuhr nun, daß er mit entblößtem Oberkörper und nur mit einer Hose bekleidet an Ort und Stelle gefaßt worden war. Hier meldete mir mein Wachhabender, daß van der Lubbe auch schon unter anderen den Brand im Schloß angelegt haben solle und einen weiteren Brand im Dom geplant haben solle. Ich fragte daraufhin van der Lubbe : Gehören zunächst einmal diese Sachen Ihnen? (Lateit hielt v. d. L. Selbstbinder, Rasierseife und Mütze vor, die er in einem Gang des Reichstages gefunden hatte. H.F) Da sagte er: "Jo, min!" Ich mußte das so verstehen: Das sind meine Sachen. Ich fragte unter anderem auch: stimmt das, was über Sie gesagt worden ist, wollten Sie auch einen Brand im Dom anlegen? Da sagte er: Ja. Auf alle weiteren Fragen - ich habe noch einige Fragen kurz gestellt -, da lachte er.
Ich habe mich mit dem Mann nicht weiter beschäftigt, da ich Befehl bekam, sofort einen Bericht anzufertigen und zwar in mehreren Ausfertigungen, wie das bei unseren Dienststellen üblich ist.
...
Präsident: Wie hat er die Fragen nun beantwortet? ...
Zeuge Lateit: Er war außerordentlich
kurz. Außerdem habe ich nicht viel
gefragt, weil mir gemeldet wurde, daß
bereits Beamte der politischen
Abteilung unterwegs wären, und ich
wollte nicht durch besondere
Zwischenfragen das Bild verwirren.
...
Präsident: Wie lange hat denn diese ganze Befragung oder dieses ganze kurze Gespräch zwischen Ihnen und van der Lubbe gedauert? - Ein paar Minuten?
Zeuge Lateit: Nicht mal! - Es kamen nachher auch gleich Beamte der Politischen Abteilung (Hervorhebung H.F.), und ich hatte außerdem so viel zu tun, Herr Präsident. Es sammelten sich die Leute draußen bei mir vor dem Brandenburger Tor. Da standen Pressevertreter in rauhen Mengen. Die wollten alle Auskunft haben usw....
Präsident: Und die Beamten der Politischen Abteilung kamen inzwischen an. Und wer hat Ihnen den van der Lubbe übergeben? Haben Sie das gemacht?
Zeuge Lateit: Nein, das hat Oberwachtmeister Schmidt gemacht."
Ob Präsident Bünger nicht bereits hier bewußt geworden ist, daß die Darstellung des Kommissar Heisig, die dieser schon einmal nachträglich erläutern und rechtfertigen mußte, nicht richtig gewesen war? Falls nicht, wurde er in der weiteren Vernehmung des Zeugen Lateit noch einmal darauf gestoßen.
Der Sachverständige Dr. Wagner stellte Lateit einige Minuten später folgende Frage:
"Dr. Wagner: ... Sind an van der Lubbe, der ja, wie er selbst gesagt hat, etwa 4 bis 5 Scheiben einschlagen mußte, die dauernd mit spitzen Zacken bedeckt sein mußten, irgendwelche Blutspuren bemerkt worden? Er ist ja doch ungefähr durch drei Öffnungen gekrochen, mit ziemlicher Geschwindigkeit, die seitlich mit spitzen, sehr leicht schneidenden Scherben besetzt waren. (Präsident: Nur Zwei!) ... Ist da nichts festgestellt worden?
Zeuge Lateit: Nein. Er war ja bereits
auf der Wache, und der Beamte von der
politischen Polizei war bereits vor
mir da, soweit ich informiert bin."
(Hervorhebung H.F.)
Das Reichsgericht hat den Widerspruch zwischen der Darstellung Lateits und der Darstellung Heisigs und die damit offensichtlich fragwürdig gewordene Aussage von Heisig nicht untersucht.
Van der Lubbe wurde der politischen Polizei nicht nach der von Heisig beschriebenen regulären zeitraubenden Prozedur eingeliefert, sondern die politische Polizei war schon vor 22 Uhr auf der Brandenburger Torwache, noch bevor der Einsatzleiter der Wache, Leutnant Lateit die Identität des Brandstifters feststellen konnte und noch bevor, wie Lateit bezeugte, es Informationen über politische Motive für die Brandstiftung gab.
Es bleibt eine Differenz von rund 1 1/4 bis 1 1/2 Stunden zwischen der Übergabe van der Lubbes an die politische Polizei und dem angeblich ersten Verhör durch den Kriminalkommissar der politischen Polizei Heisig im Polizeipräsidium.
Was geschah mit van der Lubbe in der Zwischenzeit? Welche Informationen lassen sich darüber auffinden? Hat etwa die Presse darüber berichtet?. Schließlich weist Lateit selbst auf die Vielzahl von Journalisten hin, die vor seiner Wache standen und Informationen begehrten.
Tobias, auf den Mommsen sich beruft, zitiert zu den Ereignissen der Brandnacht vor allem das Wolff'sche Telegraphenbüro (WTB). Allerdings zitiert er hier nur die Depeschen Nr. 426 (Erste Frühausgabe vom 28. 2. 1933) und Nr. 427 (Zweite Frühausgabe vom 28.2.1933). Diese enthalten keine Informationen darüber, was in der fraglichen Zeit passiert ist.
Das WTB hatte aber auch einen Funkdienst, und dieser Funkdienst des WTB brachte noch in der Brandnacht folgende Meldung, die vor Mitternacht an die Presse gegangen sein muß und in einer Vielzahl von Tageszeitungen in den Morgenausgaben des folgenden Tages abgedruckt wurde:
"Der Brandstifter
Der holländische Kommunist van der Lübbe, der den Reichstag in Brand gesteckt hat, stammt aus Amsterdam. Er ist 20 Jahre alt und macht einen außerordentlich fanatischen Eindruck. Er ist von mittelgroßer Statur mit zerzausten schwarzen Haaren und schmalem Gesicht. Bekleidet war er mit einem dunklen Arbeitsanzug und einer Pelerine. Er wurde gegen neun Uhr festgenommen und einem zweistündigen Verhör in der Polizeiwache am Brandenburger Tor von Beamten der politischen Polizei unterzogen . Um 11 Uhr wurde er ins Polizeipräsidium abtransportiert. (Hervorhebung H.F.) Er hat ein volles Geständnis abgelegt und gibt als Motiv seiner Tat 'Rache am internationalen Kapitalismu' an. Er hat ferner gestanden auch den Brand am Schloß angelegt zu haben. Er weigert sich, über seine Auftraggeber und seine Mittäter sich zu äußern."
Berliner Tageszeitungen, die wohl eigene Reporter am Tatort hatten, berichteten darüber, daß van der Lubbe in der Brandenburger Torwache einem ersten eingehenden Verhör unterzogen wurde, so z. B. die Berliner Illustrierte Zeitung vom 28. 2. 33. und der Berliner Lokalanzeiger vom 28.2.33 (Morgenausgabe), der sogar über Einzelheiten des Verhörs informierte.
"Der Täter im Verhör
Er gesteht lächelnd die Tat ein.
Der kurz nach Ausbruch des Brandes von einem Schutzpolizeibeamten festgenommene etwa 30 jährige holländische Kommunist van der Lubbe wurde kurz nach 11 Uhr unter schwerer Bewachung in das Polizeipräsidium eingeliefert und der Abteilung I A zum Verhör zugeführt.
Schon gleich bei seiner Festnahme im Reichstagsgebäude gab van der Lubbe zu, der Brandstifter zu sein. Der Schutzpolizeibeamte, der auf seinem Kontrollgang um das Gebäude das Feuer als hellen Schein in zwei Fenstern bemerkte und daraufhin sofort die Feuerwehr alarmierte, hatte den Kommunisten dabei getroffen, wie er, nur mit einer Hose bekleidet, sich noch im brennenden Gebäude aufhielt.
Er wurde sofort zur Wache am Brandenburger Tor gebracht und gab auch bei seiner dortigen Vernehmung die Tat ohne weiteres zu. Da er nur gebrochen Deutsch spricht, war eine Verständigung mit ihm nur schwer möglich. Nach den Gründen, die ihn veranlaßten das Feuer anzulegen, befragt, sieht er nur lächelnd empor, ohne zu antworten. Er sprach an der Wache im Brandenburger Tor wiederholt davon, unter Zuhilfenahme von Papier die Läufer angezündet zu haben, außerdem benutzte er dazu noch seine Jacke. Da aber später auch noch Kohlenanzünder und Petroleumreste gefunden wurden, ist anzunehmen, daß die zahlreichen Brandherde, die sich fanden, bis ins einzelne und von mehreren Tätern vorbereitet wurden. Van der Luebbe verweigerte auf der Wache die Aussage darüber, ob er noch Mittäter gehabt habe. In seinem Besitz wurden nur einige Wanderpapiere gefunden, aus denen hervorgeht, daß der Brandstifter auch in Ungarn gewesen ist.
Auf die Frage, wie lange er sich schon in Berlin aufhalte, verweigerte er die Aussage und setzte dann auch allen weiteren Fragen nur ein zynisches Lachen entgegen."
Es bedarf keiner weiteren Erläuterungen, daß es sich bei hier geschilderten Vernehmung nicht um die nur sehr kurze Befragung handelt, die Lateit vornahm und als Zeuge dem Reichsgericht wiedergab.
Wenn auch die Zeitangaben des WTB-Berichtes (2 Stunden Vernehmungsdauer) nicht exakt stimmen, geht aus ihm doch klar hervor, daß van der Lubbe bereits in der Brandenburger Torwache von Beamten der politischen Polizei vernommen wurde. Aus Leutnant Lateits Aussage geht ebenfalls eindeutig hervor, daß Beamte der politischen Polizei bereits kurz nach der Brandstiftung zur Brandenburger Torwache kamen.
Rudolf Diels, damals Chef der poltischen Polizei, wird mit seinem 1949 erschienen Erlebnisbericht von Mommsen als kompetenter und glaubwürdiger Zeuge der damaligen Ereignisse gewertet und zitiert. Auch Diels berichtet darüber, daß Beamte seiner Abteilung längst vor 11.30 van der Lubbe verhörten. Er schildert zunächst, wie er von seinem Mitarbeiter Schneider (d.i. Schnitzler) an dem betreffenden abend von einem unpolitischen Rendezvous im Kaffee Kranzler unter den Linden mit der Brandmeldung überrascht und aufgescheucht worden sei und in den brennenden Reichstag kommt als noch wenig Publikum das Gebäude säumt, die Feuerwehr aber schon pralle Schläuche durch das Gebäude leitet, was auf eine Zeit um oder vor 22 Uhr hindeutet.
"Es waren auch schon Beamte meiner Abteilung dabei, Marinus van der Lubbe zu vernehmen. Mit nacktem, verschmierten und schwitzendem Oberkörper saß er schwer atmend vor ihnen."
Diels verlegt das erste Verhör van der Lubbes durch Beamte der politischen Polizei in den brennenden Reichstag, aber auch seine Schilderung weißt deutlich darauf hin, daß Heisig das Reichsgericht getäuscht und einen Meineid geleistet hat und das auch Schnitzlers Darstellung eines ersten Verhörs im Polizeipräsidium falsch ist.
Heisig hat vor dem Reichsgericht einen Meineid geleistet und dem Reichsgericht vorgetäuscht, die politische Polizei sei vom Reichstagsbrand völlig überrascht worden. Der festgenommene van der Lubbe sei zunächst von der Schutzpolizei nach Dienstvorschrift behandelt worden, und die überraschte politische Polizei habe dann im Polizeipräsidium erst einmal mit preußischer Gründlichkeit unter Anlegung eines schreibmaschinengeschriebenen Notiz herausgefunden, daß van der Lubbe Kommunist (Linksradikaler) gewesen sei.
Ebenfalls einen Meineid beging Kriminalkommissar Dr. Zirpins als er am 6. Verhandlungstag die falsche Darstellung Heisigs bestätigte.
"Vernehmung des Zeugen Dr. Walter Zirpins, Kriminalkommissar in Berlin, 32 Jahre alt.
Der Zeuge wird vereidigt.
Präsident: Sie haben den Angeklagten van der Lubbe auch vernommen in dem ersten Stadium und auch später noch?
Zeuge Dr. Zirpins: Ich habe den van der Lubbe vernommen ungefähr zwei Stunden nach seiner Festnahme. Zuerst hat ihn Herr Heisig abgehört, und dann habe ich Herrn Heisig abgelöst und die Vernehmung gemacht, während der zwei Tage.
Präsident: Also auch in den ersten Stadien
Zeuge Dr. Zirpins: Ja.
Präsident: Nun will ich ihnen sagen, auf welche Vernehmung es zuerst ankommt. Das ist die vom 28. Februar. Das war wohl schon noch nach Mitternacht? - Diese Vernehmung vom 28.2. "Auf Vorladung erscheint Marinus van der Lubbe." War das frühmorgens?
Zeuge Dr. Zirpins: Das ist morgens gewesen. Die Nacht über hat Herr Heisig ihn zuerst zwei Stunden vernommen. Herr Heisig hat dann noch eine andere Arbeit übertragen erhalten, und ich habe ihn dann vernommen, ich hörte ihn zuerst ab, ungefähr 3 oder 4 Stunden, ..."
Schnitzler hat in seinem anonymen Aufsatz im großen und ganzen die gleiche Falschdarstellung wie Heisig (und Zirpins) vorgebracht.
Nach dem Krieg waren Heisig und Zirpins der Gefahr ausgesetzt, wegen ihren Meineids vor dem Reichsgericht bestraft zu werden. Die Verjährung trat erst nach dem 8 Mai 1960 ein, der Strafrahmen lag bei einer Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren.
Im Schlußkapitel seines mehrteiligen Artikels "Der Reichstagsbrand in anderer Sicht" wird ein Resümee gezogen, in welchem der Jurist Schnitzler deutlich macht, welche Konsequenzen er aus seinem Aufsatz gezogen sehen will:
"Daß die Nationalsozialisten nicht die Brandstifter waren, ergibt sich hiernach zunächst einmal aus der Tat und ihren Begleitumständen selbst. Es ergibt sich ferner auch aus ihren Reaktionen und Handlungen nach der Tat. Als einer der Haupttäter wurde in kommunistischen Flugblättern und m. W. auch in dem im Ausland erschienenen Weißbuch Diels genannt. Er hatte keine Ahnung, daß ging aus seinem ganzen Verhalten hervor, und er würde zumindest heute die Zusammenhänge aufdecken, nachdem er nur durch blinden Zufall den SS-Henkern entging, in deren Keller er lange genug eingesperrt war. Er müßte seine Mittäter schon unter den Beamten der Abteilung 1A des Berliner Polizeipräsidiums gehabt haben, denn bei SA, SS und Partei war er damals der am besten gehaßte Mann. Das ist aber gänzlich ausgeschlossen, denn zur damaligen Zeit gab es in ihr noch keinen einzigen Nationalsozialisten. ... Damit darf es keiner näheren Begründung, daß die damalige IA, die politische Polizei, über jeden Verdacht erhaben ist, an der Brandstiftung beteiligt gewesen zu sein. ... Weder bei der politischen Polizei noch in den Ministerien war das geringste vorbereitet, auch nicht in getarnter Form."
Schnitzler läßt in seiner im Januar 1949 erschienen Veröffentlichung unerwähnt, daß Diels nicht nur in kommunistischen Publikationen als Mittäter genannt wurde, sondern daß im Herbst 1948 auch Staatsanwalt Hans Sachs in Nürnberg begonnen hatte, gegen Diels wegen des Verdachts der Beteiligung an der Reichstagsbrandstiftung zu ermitteln.
