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Diels war jedoch nicht in der Lage, auch nur Hinweise zu geben, die zur Aufklärung führten, und regte schließlich selbst eine wissenschaftliche Untersuchung an, ohne zu glauben, daß eine Lösung des Reichstagsbrandrätsels noch möglich wäre.
Mommsens Darstellung stützt sich lediglich auf die literarischen Darstellungen Diels. Die juristischen Ermittlungen in Sachen Reichstagsbrand haben andere Informationen gebracht:
Noch während der Zeit, als Diels sich als Auskunftsperson der U.S. Anklagebehörde in Nürnberg aufhielt, befragte ihn der Jurist und spätere Bundestagsabgeordnete Dr. Alfred Arndt im Auftrag des hessischen Justizministers, der einen Reichstagsbrandprozess plante, zur Reichstagsbrandstiftung. Nach Diels Angaben gegenüber Arndt sollen SA-Leute mit vorherigen Wissen Hitlers die Brandstifter gewesen sein. Diels nannte als einen der Täter den SA-Mann 'Heini' Gewehr.
nach:
Der leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Düsseldorf, Ermittlungsverfahren 8 Js 3483/60 gegen Hans Georg Gewehr, Abschrift der Einstellungsverfügung, in IfZ, Zs-A7
Im gleichen Strafermittlungsverfahren gegen Gewehr in Sachen Reichstagsbrandstiftung lagen die Aussagen von drei Journalisten vor, (Curt Riess, Strindberg und Harry Wilde), die den früheren Gestapochef Diels unabhängig voneinander zum Reichstagsbrand befragt hatten. Unter der Belehrung der Strafbarkeit falscher Anschuldigungen bzw. der uneidlichen Falschaussage brachten sie übereinstimmend vor, daß Diels ihnen gegenüber Gewehr als einen Haupttäter beim Reichstagsbrand bezeichnet habe. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat es entsprechend auch als erwiesen angesehen, daß Diels den beschuldigten Hans Georg Gewehr als Täter der Reichstagsbrandstiftung bezeichnet habe, stellte das Verfahren aber ein, weil die bezeugte Behauptung Diels über die Täterschaft von Gewehr beim Reichstagsbrand kein hinreichender Beweis ist, der für eine Anklageerhebung ausreicht bzw. eine Verurteilung erwarten läßt.
ebenfalls Einstellungsverfügung Js3483/60 LOSt LG Düsseldorf) in IfZ, ZS-A7
