
Marinus van der Lubbe
Quelle: Sluik/Kuppershoek: Radau.
Tatortfoto´s Marinus van der Lubbe (1933), ´S-Gravenhage 1994
Über seine Motive hat er sich - ausführlich - lediglich gegenüberdem Kriminalkommissar Dr. Zirpins geäußert. Dort führte er laut von ihm unterschriebenen Protokoll in deutscher Sprache flüssig u.a. aus:
Ich habe noch einige Tage die Entwicklung der Dinge abgewartet und dann den Entschluß gefaßt, nach Deutschland zu gehen...Ich habe festgestellt, daß die Anhänger der nationalen Konzentration volle Freiheit in Deutschland haben, die Arbeiter aber nicht. Weiter ist der Kampf der Organisation der Arbeiter nicht der richtige, um die Arbeiter zum Kampf für die Freiheit aufzurütteln. Ich habe nun mit den Arbeitern Mittel und Wege besprochen, wie man das richtig machen muß. Das Recht, das die Nationalsozialisten heute haben, das müssen auch die Arbeiter haben. Ich habe z.B. aufgefordert, eine Demonstration zu machen. ... Meine Meinung war, daß unbedingt etwas geschehen müßte, um gegen dieses System zu protestieren. Da nun die Arbeiter nichts unternehmen wollten, wollte ich eben etwas tun. Er habe dann verschiedene Objekte für einen Brandanschlag angesehen, schließlich aber den Reichstag gewählt, weil das ein Zentralpunkt des Systems ist.
An dieser Aussage, die - entgegen der Behauptung von Tobias - weder vor dem Haftrichter noch im Prozeß von van der Lubbe so wiederholt wurde, fallen ausgesprochen nationalsozialistische Termini auf. Ein holländischer Rätekommunist (der bis 1929 der dortigen KP angehört hatte) hätte kaum von "dem System" gesprochen und damit einen typischen Naziausdruck gebraucht, auch war der Reichstag ja kaum der "Zentralpunkt" für die Naziherrschaft. Auch von der "nationalen Konzentration" sprachen damals nur die Nazis und ihre Anhänger.
In seinem Verhör vor dem Haftrichter erklärte van der Lubbe auf die Fragen nach seinem Motiv: Ich habe mir gar nichts dabei gedacht. Im übrigen heißt es im Zusammenhang mit diesem Verhör, daß der Angeklagte dringend einen Dolmetscher benötigt habe. Im Anschluß an das Verhör vor dem Haftrichter wurde dem Beschuldigten eröffnet, daß gegen ihn die Untersuchungshaft beschlossen werde, da er der Brandstiftung in mehreren Fällen dringend verdächtigt sei. Vermutlich in einer anderen Handschrift wurde in diesen Satz eingefügt: (und der Vorbereitung zum Hochverrat). Gesetzwidrig erfolgt die Vorführung vor dem Haftrichter erst am 4. März - nicht wie vorgeschrieben binnen 24 Stunden nach der Festnahme.
Da die Vernehmung durch den Kriminalkommissar Dr. jur. Walter Zirpins für die Verurteilung van der Lubbes und namentlich für sein Tatmotiv ausschlaggebend war und der gleiche Dr. Zirpins auch zu den wichtigsten Quellen der Reichsbrandstiftungs-Analyse von Tobias gehörte, ist ein kurzer Hinweis auf dessen Biographie nützlich. Dr. Zirpins, 1901 in Oberschlesien geboren, war Freikorpskämpfer, nach dem Jus-Studium Kriminalkommissar in Breslau und im Januar 1933 an die Abteilung IA beim Polizeipräsidium Berlin versetzt. Im April 1933 wurde er in das Gestapa übernommen. Während des Krieges hatte er eine leitende Position im Ghetto von Lodz und stand aus diesem Grunde auf der polnischen Kriegsverbrecherliste sowie im DDR - Braunbuch. Entsprechend seinem Polizeirang wurde er SS-Sturmbannführer. Nach dem Krieg war er zwei Jahre lang interniert, danach aber Leiter des Landeskriminalamtes in Niedersachsen.
Die meisten seit einiger Zeit von Dr. Fischler untersuchten Dokumente zum Reichstagsbrandprozeß waren zunächst im Gewahrsam der Sowjetunion und dann in dem der DDR. Erst seit kurzem verfügt das Bundesarchiv in Koblenz über diesen Bestand. Die Frage, warum die DDR-Behörden aufgrund des ihnen zugäglichen Materials weder in die Diskussion um die Aufklärung des Reichstagsbrandes aktiv eingegriffen haben, noch einzelne schwer belastete Personen durch Überstellung von Akten einer Strafverfolgung zuführten, beantwortet die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS - Verbrechen in Ludwigsburg damit, daß sich die Staatssicherheit der DDR lieber ihres Wissens als Druckmittel bediente, um Einzelpersonen gefügig zu machen und eventuell "anzuwerben".
Aussagen dahingehend, daß Marinus van der Lubbe Kontakte zu niederländischen und deutschen Nationalsozialisten gehabt habe und mit SA-Leuten zusammengekommen sei, wurde nicht gründlich genug nachgegangen. Die Tatsache, daß van der Lubbe wiederholt jeden Kontakt mit anderen nachdrücklich leugnete, könne laut Fischler sehr wohl auch auf ein ihm gegenüber gemachtes Versprechen zurückgehen, ihm werde nichts geschehen, wenn er in dieser Hinsicht schweige.
Dr. Fischler weist auf zahlreiche einander widersprechende Aussagen van der Lubbes in bezug auf die Einstiegsstelle in den Reichstag hin und macht darüber hinaus glaubhaft, daß die als "richtig" bezeichnete Einstiegsstelle von einem nicht akrobatisch trainierten Mann gar nicht bewältigbar gewesen wäre.
Am auffälligsten sind Aussagen des Branddirektors der Berliner Feuerwehr Fritz Polchow, der damals vernommen wurde, aber nicht vor dem Reichsgericht aussagen konnte, weil seine Aussage offenbar "unerwünscht" war. Er sein nämlich nach seinem Einstieg in das Restaurant des Reichstages beim Herabsteigen einer Treppe zur Küche im Erdgeschoß auf Polizisten gestoßen, die ihn mit der Waffe bedrohten und ihn zum Rückzug aufforderten. ...Die Polizisten seien ihm verdächtig vorgekommen, weil es noch nie vorgekommen war, daß Polizisten Feuerwehrleute an der Brandbekämpfung gehindert hatten. Ehemalige Kollegen vom gleichen Feuerwehrzug bestätigten, daß Polchow damals von seine Erlebnis erzählt hatte.
Dadurch wird dieser - in den fünfziger Jahren gegebene - Hinweis einigermaßen glaubhaft. Inzwischen fanden sich in den Akten des Oberreichsanwalts die Aussagen Polchows vor der Kriminalpolizei. Nach den Aussagen vor dem Reichsgericht konnten zu der Zeit des von Polchow beschriebenen Zusammentreffens (um ca. 21.23 oder 21.24) sich noch gar keine Polizisten im Erdgeschoß befinden. Entweder haben die drei Polizisten Lateit, Poeschel und Losigkeit, die unter Eid aussagten, von diesen anderen (möglicherweise verkleideten?) Polizisten nichts gewußt, oder eine bewußte Falschaussage gemacht.
Die unberücksichtigte Aussage von Polchow wird durch einen weiteren Zeugen, den Postassistenten Duchstein bestätigt, der an der Rückfront des Reichstages vier Personen in Polizeiuniform herausstürzen und in Richtung Spree verschwinden sah.
Die Ungereimtheiten, die sich aus dem erst seit kurzem frei zugänglichen Material ergeben, hören damit noch nicht auf. So wurde z.B. der Reichstagsabgeordnete der NSDAP, Dr. Albrecht, beim Herausstürmen aus dem brennenden Reichstagsgebäude von der Polizei kurz festgehalten und sofort wieder entlassen, als festgestellt worden war, daß er NSDAD-MdR war. Die vom III. Senat des Reichsgerichts geäußerte These, daß ein Nationalsozialist prinzipiell als Täter nicht in Frage komme, wurde offenbar (vermutlich auf Anweisung) von der Polizei geteilt.