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Berlin/Ellhofen 9.8.2001
General-Anzeiger
Herrn Joachim Westhoff
Chefredaktion
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53121 Bonn
Betr.: "Alte Legenden vom Reichstagsbrand" von Gerhard Hahn im Bonner "General-Anzeiger" vom 23./24. Juni 2001
Die von Gerhard Hahn verfasste Rezension unseres Buches "Der Reichstagsbrand. Wie Geschichte gemacht wird" (edition q, Berlin 2001) lässt sich treffend mit einer Bemerkung von Wolfgang Hildesheimer charakterisieren, der einmal bemerkte, "die Macht der Überzeugungskraft [hört] dort auf, wo auf der anderen Seite der eherne Wille zum Unverständnis herrscht". Der Rezensent, Beamter in der Bundestagsverwaltung, bemüht sich noch nicht einmal ansatzweise um eine sachliche Auseinandersetzung mit unseren Forschungsergebnissen, wähnt er sich doch im Windschatten der offiziösen Meinungsmacher von "Spiegel" und FAZ und damit auf der sicheren Seite. Bemerkenswert ist der völlige Verzicht auf Argumente zugunsten pauschaler Behauptungen wie: Wir würden "Hypothesen, einseitige Behauptungen, Unterstellungen, Spekulationen, Zufälligkeiten, isolierte Vermutungen bis hin zu Phantastereien oder zweckbedingte Deutungen aneinander" reihen. Sogar von "Klitterungen und Fälschungen" ist die Rede. Quintessenz seines Generalangriffs: Wir hätten angeblich nichts herausgefunden, was zu einer Neubewertung der Vorgänge um den Reichstagsbrand zwinge.
Bezeichnend ist freilich, dass Herr Hahn seine Vorwürfe nicht belegt - und auch nicht belegen kann. Statt dessen insinuiert er weiter: "Sie [eine "kleine Autorengruppe", zu der wir angeblich gehören] gibt dabei vor, immer neue Dokumente, die eine NS-Täterschaft beweisen würden, aufgefunden und verwendet zu haben. Es wird aber nicht ersichtlich, worin diese Aktenfunde und die angeblich neuen historischen Erkenntnisse eigentlich bestehen. Daraus ist zu schließen: Es gibt sie nicht." Wenn Herr Hahn unser Buch aufmerksam gelesen hätte, dann hätte er feststellen müssen, dass wir die über 50.000 Blatt umfassenden Akten der Reichstagsbrandkommission (von 1933) erstmals umfassend ausgewertet haben. (Mehr als 2.300 Verweise in unserem Buch machen jedes Zitat überprüfbar!) Diese Akten liefern zahlreiche Indizien, die für eine nationalsozialistische Täterschaft sprechen. Äußerst verdächtig ist zum Beispiel, dass Göring, Goebbels und Hitler viel früher am Brandort auftauchten, als sie offiziell einräumten und - im Falle ihrer Nichtbeteiligung - hätten erscheinen dürfen. Sie müssen also bereits vor dem Reichstagsbrand über die geplante Tat informiert gewesen sein! Die Akten enthalten weiter zahlreiche Hinweise darauf, dass Görings Politische Polizei einseitig ermittelte und wichtige Spuren nicht verfolgte bzw. unterschlug. Herr Hahn ignoriert
diese Fakten genauso, wie er die Gutachten der Sachverständigen im Reichstagsbrandprozess von 1933 mit leichter Hand vom Tisch wischt, indem er den Brandexperten unterstellt, sie hätten "keine ausreichenden Kenntnisse über die leichte Entflammbarkeit des Plenarsaals" besessen, und daraus folgert: "Ohne die Wissenslücke in den Gutachten wären wahrscheinlich nie Zweifel an der Einzeltäterschaft van der Lubbes aufgekommen." Tatsächlich schlossen insgesamt vier vom Reichsgericht bestellte und vereidigte Fachgutachter eine Alleintäterschaft van der Lubbes an der Reichstagsbrandstiftung mit überzeugenden Argumenten aus. Weiterhin bewiesen 1933 unternommene Brandversuche mit Mobiliar des Plenarsaals gerade dessen schwere Entflammbarkeit! Zu genau denselben Schlüssen wie die Gutacher im Reichstagsbrandprozess gelangte 1970 auch eine Expertise des Thermodynamischen Instituts der TU Berlin.
Warum verschweigt Herr Hahn nachweisbare Tatsachen? Und welche Motive veranlassen ihn, unsere Forschungen derart unsachlich ins Zwielicht zu rücken?
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