Lange Zeit galt Marinus van der Lubbe als Einzeltäter, doch inzwischen wird dies eher für unwahrscheinlich gehalten
Der Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 gehört zu den bedeutendsten politischen Kriminalfällen der Zeitgeschichte. Für das NS-Regime bot dieses angebliche Fanal eines kommunistischen Aufstandes einen willkommenen Vorwand, Tausende seiner Gegner verhaften zu lassen. Die schon am nächsten Tag in Kraft getretene ,"Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" setzte die Grundrechte außer Kraft und galt bis zum Zusammenbruch Hitler-Deutschlands. Als Täter verurteilte das Leipziger Reichsgericht noch 1933 den holländischen Anarcho-Sozialisten Marinus van der Lubbe zum Tode. Er war am Tatort verhaftet worden und hatte behauptet, mit ein paar einfachen Kohleanzündern und ohne Brandbeschleuniger den Plenarsaal in wenigen Minuten erfolgreich in Flammen gesetzt zu haben. Das Gericht suchte Mittäter und Drahtzieher der Brandstiftung ausschließlich im "kommunistischen Lager", konnte aber keinerlei Beweise in diese Richtung finden.
In dem von Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, herausgegebenen Sammelband wird das Urteil des Reichsgerichts erstmals in vollem Wortlaut publiziert. Die Möglichkeit einer Nazi-Täterschaft hatten die Richter von vornherein ausgeschlossen, weil laut Urteilstext "die Männer, denen das deutsche Volk seine Errettung vor dem bolschewistischen Chaos verdankt, einer solchen verbrecherischen Gesinnung, wie sie die Tat verrät, niemals fähig waren". Deiseroth und der Strafrechtsprofessor Ingo Müller - schon 1987 durch sein Buch ,"Furchtbare Juristen" bekannt geworden - weisen in ihren Beiträgen nach, dass das Reichsgericht rechtsstaatliche Standards missachtete.
Der Herausgeber nennt fünf konkrete Beispiele, die auf Täter im NS-Bereich hindeuteten, denen aber nicht näher nachgegangen wurde. Er führt aus, dass bis Ende der 50er Jahre in Wissenschaft und Öffentlichkeit die These von der Nazi-Täterschaft vorherrschte. Dies änderte sich, als der Verfassungsschutzbeamte Fritz Tobias in einer SPIEGEL-Serie 1959/60 die Alleintäterschaft van der Lubbes behauptete und dazu 1962 ein Buch vorlegte. Dabei stützte sich Tobias wesentlich auf Aussagen des 1933 ermittelnden Kriminalkommissars Walter Zirpins. Der Historiker Hans Mommsen erklärte 1964 in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte, Tobias habe seine These wissenschaftlich überzeugend nachgewiesen, nachdem er dessen Buch in einer Rezension für die Stuttgarter Zeitung 1962 noch heftig kritisiert hatte.
Die in Deiseroths Band vorgelegten Forschungsergebnisse des Historikers Alexander Bahar und des Publizisten Hersch Fischler erschüttern die These vom Alleintäter van der Lubbe schwer. Dieser verfügte weder über den zeitlichen Rahmen noch die Mittel für eine erfolgreiche Brandlegung. Fischler erörtert zudem die Unterdrückung der Publikation einer ursprünglich vom Institut für Zeitgeschichte in Auftrag gegebenen Untersuchung des Historikers Hans Schneider, der nachweisen konnte, dass Tobias Quellen passgenau für seine Beweisführung manipuliert hat, etwa durch nicht kenntlich gemachte Auslassungen, die seinen Auffassungen widersprachen.
Mommsen hatte seinerzeit per Aktenvermerk dokumentiert, die Veröffentlichung von Schneiders Kritik sei "aus allgemeinpolitischen Gründen unerwünscht", eine Praxis, von der sich das Institut inzwischen ausdrücklich distanziert hat. Des weiteren weist Fischler nach, dass Tobias' Kronzeuge Walter Zirpins ein elementares Interesse an der Durchsetzung der Alleintäterthese als historische Wahrheit hatte. So konnte er die eigene Person vor drohenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum "Justizmord" an van der Lubbe schützen.
Bahar analysiert darüber hinaus den Kontext der SPIEGEL-Serie zum Reichstagsbrand. Unter der redaktionellen Verantwortung der ehemaligen SS-Offiziere Horst Mahnke und Georg Wolff bearbeitete der später als Bestsellerautor "Paul Carell" bekannt gewordene ehemalige Pressechef des NS-Außenministeriums Paul Karl Schmidt nicht nur das Serien-Manuskript von Fritz Tobias, sondern nahm in einem eigenen SPIEGEL-Artikel schon am 16. Januar 1957 wesentliche Argumente von Tobias für die Behauptung vom Alleintäter van der Lubbe vorweg, indem er z.B. die Person des Ermittlers Walter Zirpins als besonders glaubwürdig herausstellte und die angeblich fast schon übertriebene Rechtstaatlichkeit des Reichstagsbrandprozesses im Unterschied zum behaupteten Unrechtscharakter der Nürnberger Prozesse nach 1945 betonte.
Bahar legt eine Reihe von Indizien vor, nach denen der Reichstagsbrand bereits einige Zeit vor dem 27. Februar 1933 auf Initiative Goebbels' geplant worden sei. Van der Lubbe gelangte nach dieser Darstellung am Tatabend in einen bereits von SA-Leuten mit selbstentzündlichen Flüssigkeiten präparierten Plenarsaal. Ein wichtiges und konstruktives Korrektiv des Bandes ist der Beitrag des langjährigen Historikers am Institut für Zeitgeschichte, Hermann Graml. Er hat sowohl an der These von der Alleintäterschaft van der Lubbes als auch an der Auffassung, die Nazis seien die Täter gewesen, erhebliche Zweifel; im letzteren Fall begründet er das mit konträren Eintragungen in Goebbels' Tagebüchern. Bahar und Fischler attestiert er aber ausdrücklich, die Forschungen zum Reichstagsbrand durch gründliche Untersuchungen erst seit Anfang der 90er Jahre zugänglicher originaler Akten von Reichsgericht und Politischer Polizei versachlicht und vorangebracht zu haben. Nach Graml stellt die auf diesen Dokumenten basierende Indizienkette keinen endgültigen Beweis für die NS-Täterschaft dar, "auch wenn konstatiert werden kann, dass alte Verdachtsmomente, die auf NS-Täterschaft spekulieren ließen, aufgefrischt und außerdem zusätzliche Verdachtsmomente entdeckt wurden".
Wigbert Benz
Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr. 87 v. 16. April 2007, S. 33: DAS POLITISCHE BUCH