"Das Bankgesetz vom 30. August 1924, Anlage 21, schuf eine von der Reichsregierung unabhängige Notenbank unter dem bisherigen Namen Reichsbank, die den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln hatte und für 50 Jahre das ausschließliche Recht erhielt, Banknoten auszugeben ... Wirksam wurde das Bankgesetz erst am 11. Oktober 1924, da die Verhandlungen über eine 800-Millionen-Dollar-Anleihe als Grundlage der Währung sich hinzogen. Dadurch gewann die Reichsbank Zeit für die Vorbereitung der neuen Noten, deren Fertigung ohnehin unter starkem Zeitdruck stand. Den noch im Umlauf befindlichen, auf Mark lautenden Noten wurde die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel bis drei Monate nach ihrem Aufruf durch das Reichsbankdirektorium laut Verordnung vom 10. Oktober 1924 belassen; Anlage 22. Die Reichsdruckerei konnte die neue Serie noch im Herbst fertigstellen ... Durch die allmähliche Einziehung von Rentenbankscheinen und den wachsenden Verkehrsbedarf erhöhte sich der Umlauf von Reichsbanknoten ständig; er stieg von 2960 Millionen Reichsmark Ende 1925 auf 5043,7 Millionen Reichsmark Ende 1929. Der größte Teil des Umlaufs bestand aus Noten zu 50 Reichsmark." Aus: geld, S. 109-110 |