Am 8. November 1848 wird die Preußische Nationalversammlung durch königlichen Beschluß in die Stadt Brandenburg verlegt.
Damit ist dem Preußischen Parlament schon vor dem Einmarsch General Wrangels am 10. November die formalrechtliche Grundlage
entzogen. Nach der Abriegelung des Schauspielhauses kommt es in den folgenden Tagen noch zu einem kurzen Katz- und Mausspiel
zwischen den Abgeordneten und den Soldaten Wrangels. Die verbliebenen Abgeordneten der Preußischen Nationalversammlung
fliehen von Lokal zu Lokal. Die endgültig letzte Sitzung findet am 15. November im Mielentzschen Saal statt. Die Versammlung
wird durch das Militär gesprengt, als die Deputierten im Protest gegen die verfügte Auflösung ihres Parlaments gerade die
allgemeine Steuerverweigerung beschließen.
11. November 1848: Am Tag nach der militärischen Besetzung Berlins wendet sich Friedrich Wilhelm IV. mit einer
Proklamation an die Bevölkerung Berlins und verspricht, "mit Gottes Hülfe ein guter konstitutioneller König zu
sein". Diesmal hält der König sein Wort. Die am 5. Dezember 1848 "von oben" erlassene Verfassung versetzt
zunächst auch kritische Zeitgenossen in Erstaunen. Die Verfassung entspricht ziemlich genau den Entwürfen, die in einer
Kommission der Preußischen Nationalversammlung erarbeitet wurden. Die Verfassung enthält u.a. einen Grundrechtekatalog,
auch das allgemeine Wahlrecht bleibt erhalten. Das Parlament wird allerdings mit der Einrichtung eines Herrenhauses für den
Adel auf zwei Kammern erweitert.
Bei genauerem Hinsehen wird jedoch klar, daß die Machtposition des Königs ungeschmälert bleibt. Das Staatsministerium ist
nur dem Monarchen verantwortlich. Friedrich Wilhelm IV. sichert sich des weiteren bei allen Beschlüssen des neu zu wählenden
preußischen Landtags das absolute Vetorecht und kann die zwei Kammern des Parlaments zudem jederzeit auflösen.
Die Grundrechte bleiben während des Belagerungszustandes sowieso außer Kraft gesetzt.
Der Erlaß der Verfassung ist deshalb auch in erster Linie als taktischer Schachzug des Königs und seiner Berater zu
interpretieren. Friedrich Wilhelm IV. startet sein nachrevolutionäres Regiment mit dem Versuch, einen Teil seiner liberalen
Kritiker zu gewinnen und seine Herrschaft nicht nur auf die Gewalt der Waffen zu gründen.
Ein Großteil der Berliner Bevölkerung bleibt dennoch weiterhin skeptisch gegenüber der "neuen Art, eine Konstitution
zu geben". Auf der Karikatur verschießt Friedrich Wilhelm IV. unter der alten Parole "Ich und mein Haus, wir
wollen dem Herrn dienen" Kanonenkugeln an seine "lieben Berliner". Der satirische Bezug auf den
versöhnlichen Aufruf vom 19. März verdeutlicht auf eindringliche Weise die mangelnde politische Glaubwürdigkeit des Königs.
Der Aufruf an die Urwähler des 90. Berliner Stadtbezirks angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen zeugt von einem
gedämpften Optimismus. Obwohl die großen politischen Clubs und Vereine verboten sind, können sich die liberalen und
demokratischen Kräfte der Stadt dennoch auf der Basis von Bezirkswahlvereinen organisieren. Sie erreichen in den Wahlen vom
22. Januar 1849 einen überwältigenden Sieg. Die Vertreter der konservativen Monarchisten können sich - wie im vergangenen
Jahr - nur in den Provinzen durchsetzen.
Anfang April 1849: Eine Delegation des Deutschen Nationalparlaments reist von Frankfurt am Main nach Berlin und trägt
Friedrich Wilhelm IV. die Deutsche Kaiserkrone an. Schon am 28. März war in der Frankfurter Paulskirche die Reichsverfassung
verabschiedet und der preußische König zum Deutschen Kaiser gewählt worden. Friedrich Wilhelm IV. weist das Angebot der
Frankfurter Delegation mit der Begründung zurück, daß er die Kaiserkrone "ohne das freie Einverständnis der gekrönten
Häupter Deutschlands" nicht annehmen könne. Als die Zweite Kammer des preußischen Landtags am 21. April 1849 dennoch
die Annahme der Reichsverfassung verabschiedet, wird die unbequeme parlamentarische Versammlung kurzerhand durch einen
königlichen Erlaß aufgelöst.
Ein Bericht über die Auflösung der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags am 27. April 1849. Die unverhohlene
Mißachtung der gewählten Volksvertreter löst noch einmal blutige Unruhen aus, die erst nach zwei Tagen durch das Militär
endgültig niedergeschlagen werden können.
Am 30. Mai 1849 wird für das Königreich Preußen ein Drei-Klassen-Wahlrecht erlassen. Das neue Wahlrecht sichert dem Adel
und dem gehobenen Bürgertum gegenüber den einfachen Wählern die doppelte Stimmkraft. Die Empfänger öffentlicher
Armenunterstützung bleiben von dem indirekten Wahlverfahren natürlich auch weiterhin ausgeschlossen. In den darauffolgenden
Landtagswahlen vom 17. Juli 1849 haben dann konsequenterweise nur noch konservative und gemäßigt liberale Kräfte Chancen
auf einen Sitz im Parlament. Friedrich Wilhelm IV. hat nun endlich das Parlament, das seiner monarchischen Politik keine
Steine mehr in den Weg legt. Das Bild zeigt einen Wahlmann und einen Deputiertenkandidaten der "neuen Zeit". Der
Wahlmann weiß offensichtlich nicht, warum er eigentlich noch wählen soll.
Nach der Wahlrechtsänderung wird die verfassungsmäßige Machtposition des Königs im Januar 1850 durch ein Zusammenstreichen
des Grundrechtkatalogs weiter ausgebaut. Nun hat auch Friedrich Wilhelm IV. keine Probleme mehr, am 6. Februar 1850 einen
Eid auf die Verfassung abzulegen.
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