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Die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin ist durch das Gesetz vom 25. September 1995 mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet worden. Zur Stiftung gehören die Standorte Amerika-Gedenkbibliothek und Berliner Stadtbibliothek, die ihren Namen beibehalten. Die organisatorische und strukturelle Einheit beider Häuser wurde mit Wirkung zum 1. Februar 1996 in Kraft gesetzt.
Die Stiftung hat als Landes- und Universalbibliothek die Aufgabe, ihre Sammlungen zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen. Unter Beachtung der Tradition soll sie den Sachzusammenhang ihrer Sammlungen erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich machen sowie Neuentwicklungen verfolgen und aufnehmen. Sie gewährleistet die benutzerorientierte Literatur- und Informationsversorgung in Wissenschaft und Bildung und wirkt als überregionales Medien- und Informationszentrum. Die Stiftung hat insbesondere die Aufgaben,
- zentrale Dienstleistungen für das öffentliche Bibliothekswesen in Berlin zu erbringen,
- Literatur über und aus Berlin zu sammeln und zu erschließen und
- zum literarisch-kulturellen Leben der Region beizutragen.
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