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Zulassung zum Leihverkehr

 
 

Die Zuständigkeit für Zulassungsfragen zum Deutschen Leihverkehr liegt in der Leihverkehrsregion Berlin-Brandenburg bei der regionalen Leihverkehrszentrale sowie dem jeweiligen Länderministerium.
Für eine Zulassung ist es erforderlich, dass uns ein Antrag für die fachliche Prüfung und für die Einholung der Stellungnahme des zuständigen Länderministeriums vorliegt.

Schicken Sie daher bitte ein ausgefülltes   Zulassungsformular  incl.   Kostenübernahmeerklärung  an die regionale Leihverkehrszentrale zur weiteren Bearbeitung.

Zentral- und Landesbibliothek
  Leihverkehrszentrale Berlin-Brandenburg 
Haus Amerika-Gedenkbibliothek
Blücherplatz 1
10961 Berlin-Kreuzberg

Kontakt:
LVZ Betrieb
Frau Marion Lais
Tel. +49(30) 90226 - 141
lais@zlb.de 

LVZ Leitung:
Herr Michael Onnen
Tel. +49(30) 90226 - 155
onnen@zlb.de 

Voraussetzung für die Teilnahme am Leihverkehr ist u.a. auch ein Bibliothekssigel/ISIL. Falls Ihre Bibliothek noch nicht über ein ISIL verfügt, kann dies bei der Sigelstelle der Staatsbibliothek zu Berlin  externer link  beantragt werden.

Die Teilnahme am Leihverkehr wird durch einen Zulassungsbescheid festgestellt.
Das Zulassungsverfahren endet mit der Aufnahme der zugelassenen Bibliothek in die amtliche Leihverkehrsliste der Länder Berlin und Brandenburg und Bekanntgabe der Zulassung in den zuständigen Stellen.

Die technische Abwicklung liegt bei der KOBV-Zentrale. Sie ist zuständig für:
* den Betrieb des Fernleih-Servers und der Fernleih-Software
* den technischen Support für die Fernleihbibliotheken
* die Abrechnung und den Versand der Rechnungen

Bei Fragen zu diesen Themen steht Ihnen die KOBV-Zentrale gerne zur Verfügung
Tel. +49(30) 84185186
kobv-zt@zib.de